Thema: ESG-Reporting
Thema: ESG-Reporting
Von der Kür zur Pflicht! Es kommt Bewegung in den Dschungel der Abkürzungen der Nachhaltigkeits-Berichterstattung für Unternehmen: Was bedeuten ESG, CSRD und ESRS – und welcher Bezug lässt sich zur Klimaanpassung in Unternehmen herstellen?
Wer sich im unternehmerischen Kontext mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigt, der ist mit den ESG-Kriterien und dem zunehmend damit verbundenen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vertraut. Viele Unternehmen beschäftigen sich bereits intensiv mit den Anforderungen, die die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) an sie stellt. Eine Verschneidung der ESG-Kriterien mit dem Themenbereich der Klimaanpassung bietet nicht nur den Vorteil, dass sie Unternehmen den Einstieg in das Thema erleichtert, sondern bietet auch viele konkret nutzbare Vorteile in der Berichterstattung selbst. Für die Anpassungswirtschaft wiederum kann die zunehmende Berichtspflicht von nachfragenden Unternehmen eine Marktchance sein, da Anpassungsaktivitäten häufiger nachgefragt werden könnten.
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Aktuelles
ESG-Reporting meets Klimaanpassung
Bisher galt der Nachhaltigkeitsbericht für viele Unternehmen als Kür, doch das ändert sich ab sofort. Seit 2024 wird die bislang geltende Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (die Non-Financial Reporting Directive) durch die 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt. Bei der CSRD handelt es sich um eine Richtlinie der Europäischen Union zur Berichterstattung von Nachhaltigkeit in Unternehmen, die klar definierte Berichtsanforderungen mit sich bringt: Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese verpflichten ab 2024 eine wachsende Zahl an Unternehmen, zu den ESG-Kriterien „Umwelt“, „Soziales/Gesellschaft“ und „Unternehmensführung“ zu berichten.
Angebote
ESG: How to do Reporting?
Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die einige Monate Vorbereitungszeit erfordert und die Beteiligung mehrerer interner und externer Stakeholder voraussetzt. Daher ist es empfehlenswert, den Vorgang langfristig zu planen und in die richtigen Tools und Ressourcen zu investieren, um den Prozess zu erleichtern und mögliche Fehler zu minimieren.
Veranstaltungen
„ESG, CSDR, ESRS & Klimaanpassung: Reporting von Klimarisiken und -anpassung!“
NKU-Sprechstunde vom 26. Oktober 2023
In unserer 13. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 26. Oktober 2023 haben wir mit Frau Simone Rosenberg, ESG-Expertin bei Caesar+Cleo, zum Thema „ESG, CSRD, ESRS & Klimaanpassung: Reporting von Klimarisiken und -anpassung!“ gesprochen.
Publikationen / Veröffentlichungen
Nachhaltigkeits-Berichterstattung
Interview mit Christine Siedenburg
Christine Siedenburg, Head of Sustainability bei HOCHTIEF PPP Solutions
ESG-Reporting
Von der Kür zur Pflicht! Es kommt Bewegung in den Dschungel der Abkürzungen der Nachhaltigkeits-Berichterstattung für Unternehmen: Was bedeuten ESG, CSRD und ESRS – und welcher Bezug lässt sich zur Klimaanpassung in Unternehmen herstellen?
Wer sich im unternehmerischen Kontext mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigt, der ist mit den ESG-Kriterien und dem zunehmend damit verbundenen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vertraut. Viele Unternehmen beschäftigen sich bereits intensiv mit den Anforderungen, die die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) an sie stellt. Eine Verschneidung der ESG-Kriterien mit dem Themenbereich der Klimaanpassung bietet nicht nur den Vorteil, dass sie Unternehmen den Einstieg in das Thema erleichtert, sondern bietet auch viele konkret nutzbare Vorteile in der Berichterstattung selbst. Für die Anpassungswirtschaft wiederum kann die zunehmende Berichtspflicht von nachfragenden Unternehmen eine Marktchance sein, da Anpassungsaktivitäten häufiger nachgefragt werden könnten.
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