THEMA: Rechtliche Rahmenbedingungen zur Klimaanpassung
THEMA: Rechtliche Rahmenbedingungen zur Klimaanpassung
Bundesweites Klimaanpassungsgesetz
Am 1. Juli 2024 trat das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz in Kraft. Damit werden Kommunen, Länder und Bund in die Pflicht genommen, Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel zu planen, umzusetzen und dabei in allen erforderlichen Handlungsfeldern zusammenzuarbeiten.
Weiterführende Information:
Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) – Ein Rahmen für die Vorsorge gegen die Klimakrise, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Für die Wirtschaft ergibt sich aus dem Gesetz zunächst „kein Erfüllungsaufwand“. Trotzdem bringt das Gesetz vielfältige Chancen und Auswirkungen mit sich.
Das neue Klimaanpassungsgesetz wird mit hoher Wahrscheinlichkeit:
- für viele Unternehmen der Klimaanpassungswirtschaft neue Aufträge bringen.
- Unternehmen die Möglichkeit bieten, sich in die Ausgestaltung der Anpassungskonzepte einzubringen, z. B. über die Beteiligung in Verbänden und IHKs.
- die Nachfrage und das Angebot an Anpassungslösungen erhöhen.
- zu einer Vergrößerung des Portfolios an Fördermöglichkeiten beitragen.
Nachdem das Gesetz im Juli 2024 in Kraft getreten ist, ist zu erwarten, dass in einem ersten Schritt die Erstellung der Anpassungskonzepte auf den verschiedenen Verwaltungsebenen erfolgen wird. Dies gilt für jene Kommunen, Kreise und Länder, die nicht bereits über eigene Anpassungskonzepte verfügen. Es handelt sich hierbei um keinen zentral gesteuerten Prozess, sodass die Erstellung und Umsetzung der Anpassungskonzepte je nach Kommune zeitlich variieren werden. Sind die Anpassungskonzepte erstellt, folgt nach und nach die Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Sowohl an der Erstellung als auch an der Umsetzung der Konzepte werden sich Unternehmen der Klimaanpassungswirtschaft voraussichtlich beteiligen können. Zudem werden sie, sowie Unternehmen aller Branchen, von den Folgen der umgesetzten sowie umzusetzenden Maßnahmen betroffen sein.
Die Chancen und Potenziale, die für Unternehmen der Klimaanpassungswirtschaft zu erwarten sind, werden im Folgenden in Maßnahmen der „Erstellung“ sowie der „Umsetzung“ unterteilt. Darüber hinaus werden mögliche Auswirkungen auf Unternehmen nach der Umsetzung von Anpassungskonzepten aufgeführt.
Basierend auf den oben beschriebenen, zu erwartenden Effekten, ist also davon auszugehen, dass sich das Klimaanpassungsgesetz mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Unternehmen unterschiedlichster Branchen – also auch der Klimaanpassungswirtschaft – auswirken wird. Die Auswirkungen sind vielfältiger Natur: Chancen zur Mitwirkung an der Erstellung der Anpassungskonzepte, Notwendigkeit der Einhaltung neuer Verordnungen oder die Schulung von Mitarbeitenden. Dabei haben die meisten zu erwartenden Auswirkungen gemein, dass sie sowohl zeitliche wie auch finanzielle Ressourcen erfordern, um umgesetzt zu werden.
Bundesweites Klimaanpassungs-Gesetz
Am 1. Juli 2024 trat das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz in Kraft. Damit werden Kommunen, Länder und Bund in die Pflicht genommen, Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel zu planen, umzusetzen und dabei in allen erforderlichen Handlungsfeldern zusammenzuarbeiten.
Weiterführende Information:
Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) – Ein Rahmen für die Vorsorge gegen die Klimakrise, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Das neue Klimaanpassungsgesetz und seine Auswirkungen auf Unternehmen
Für die Wirtschaft ergibt sich aus dem Gesetz zunächst „kein Erfüllungsaufwand“. Trotzdem bringt das Gesetz vielfältige Chancen und Auswirkungen mit sich.
Das neue Klimaanpassungsgesetz wird mit hoher Wahrscheinlichkeit:
- für viele Unternehmen der Klimaanpassungswirtschaft neue Aufträge bringen.
- Unternehmen die Möglichkeit bieten, sich in die Ausgestaltung der Anpassungskonzepte einzubringen, z. B. über die Beteiligung in Verbänden und IHKs.
- die Nachfrage und das Angebot an Anpassungslösungen erhöhen.
- zu einer Vergrößerung des Portfolios an Fördermöglichkeiten beitragen.
Nachdem das Gesetz im Juli 2024 in Kraft getreten ist, ist zu erwarten, dass in einem ersten Schritt die Erstellung der Anpassungskonzepte auf den verschiedenen Verwaltungsebenen erfolgen wird. Dies gilt für jene Kommunen, Kreise und Länder, die nicht bereits über eigene Anpassungskonzepte verfügen. Es handelt sich hierbei um keinen zentral gesteuerten Prozess, sodass die Erstellung und Umsetzung der Anpassungskonzepte je nach Kommune zeitlich variieren werden. Sind die Anpassungskonzepte erstellt, folgt nach und nach die Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Sowohl an der Erstellung als auch an der Umsetzung der Konzepte werden sich Unternehmen der Klimaanpassungswirtschaft voraussichtlich beteiligen können. Zudem werden sie, sowie Unternehmen aller Branchen, von den Folgen der umgesetzten sowie umzusetzenden Maßnahmen betroffen sein.
Die Chancen und Potenziale, die für Unternehmen der Klimaanpassungswirtschaft zu erwarten sind, werden im Folgenden in Maßnahmen der „Erstellung“ sowie der „Umsetzung“ unterteilt. Darüber hinaus werden mögliche Auswirkungen auf Unternehmen nach der Umsetzung von Anpassungskonzepten aufgeführt.
Basierend auf den oben beschriebenen, zu erwartenden Effekten, ist also davon auszugehen, dass sich das Klimaanpassungsgesetz mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Unternehmen unterschiedlichster Branchen – also auch der Klimaanpassungswirtschaft – auswirken wird. Die Auswirkungen sind vielfältiger Natur: Chancen zur Mitwirkung an der Erstellung der Anpassungskonzepte, Notwendigkeit der Einhaltung neuer Verordnungen oder die Schulung von Mitarbeitenden. Dabei haben die meisten zu erwartenden Auswirkungen gemein, dass sie sowohl zeitliche wie auch finanzielle Ressourcen erfordern, um umgesetzt zu werden.
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Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS).
Bereits 2008 hat die Bundesregierung die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) beschlossen, die seitdem zweimalfortgeschrieben wurde und in ihren Anlagen den Aktionsplan Anpassung enthält. Hierbei handelt es sich um sog. Maßnahmenpläne, die für verschiedene Handlungsfelder mögliche Maßnahmen zur Klimaanpassung zusammentragen, um ein koordiniertes Anpassungshandeln sicherzustellen. Weitere wichtige Bestandteile des Anpassungsprozesses sind die Klimarisikoanalysen und das Monitoring zur DAS, das regelmäßig die Folgen des Klimawandels und die Wirkung bereits eingeleiteter Anpassungsmaßnahmen für Deutschland beobachtet. Die DAS bildet somit die Grundlage für die Klimaanpassungspolitik in Deutschland.
Bundesweites Klimaanpassungsgesetz (KAnG).
Während die DAS als Rahmenstrategie die allgemeinen Handlungsfelder und Ziele definiert, sorgt das im Juli 2024 in Kraft getretene bundesweite Klimaanpassungsgesetz (KAnG) dafür, dass die Vorgaben verbindlich in Bundesgesetze und -richtlinien integriert werden. Das KAnG schafft demnach die rechtlichen Grundlagen und Instrumente, um die Klimaanpassungsziele der DAS effektiv und nachhaltig umzusetzen.
Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG).
Hinzu kommen eigenständige gesetzliche Regelungen der Länder zur Klimaanpassung. Diese haben auch die Ausgestaltung des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes beeinflusst. So wird in der Begründung zum Bundes-Klimaanpassungsgesetz mehrfach auf das Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen verwiesen. Das im Juli 2021 vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedete – deutschlandweit erste Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG) bietet den rechtlichen Rahmen des Klimaanpassungsprozesses in NRW. Mit dem Gesetz schreibt die Landesregierung das Ziel fest, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, Schäden zu minimieren und die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen.
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