THEMA: Rechtliche Rahmenbedingungen zur Klimaanpassung

THEMA: Rechtliche Rahmenbedingungen zur Klimaanpassung

Klimaanpassung strategisch gedacht – nun auch auf Bundesebene!

Seit dem 01. Juli 2024 ist die Klimaanpassung in Deutschland durch das Klimaanpassungsgesetz gesetzlich verankert. Mehr dazu finden Sie hier. Ein zentrales Element des Gesetzes bildet die Erstellung einer nationalen Klimaanpassungsstrategie (Deutsche Anpassungsstrategie “DAS”) – diese wurde am 11.12.2024 vom Bundeskabinett verabschiedet.

Ein Novum: Die Strategie enthält erstmals messbare Ziele zur Klimaanpassung in Deutschland: insgesamt 33 Ziele, die sieben Clustern zugeordnet sind. Die meisten Ziele sollen im Jahr 2030 erreicht werden, einige bis 2050.

Die sieben Cluster lauten „Infrastruktur“, „Land und Landnutzung“, „menschliche Gesundheit und Pflege“, „Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz“, „Wasser“, „Wirtschaft“ sowie ein Cluster mit übergreifenden Themenbereichen.

Das Cluster „Wirtschaft“ zielt auf eine klimaresiliente Wirtschaft ab, in der:

  • eine strategische Berücksichtigung der Klimawandelfolgen in allen relevanten Entscheidungen erfolgt,
  • eine umfassende Anpassung an die nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels erfolgt, so dass Extremwetterereignisse nicht mehr zu signifikanten Verlusten durch Auswirkungen auf Mitarbeitende und das Betriebsvermögen von Unternehmen in Deutschland führen,
  • physische Klimarisiken fester Bestandteil des Risikomanagements und der Investitionsentscheidungen von Unternehmen werden,
  • deutsche Unternehmen erfolgreich Klimaanpassungstechnologien und Dienstleistungen auf (inter-)nationalen Märkten anbieten und vertreiben.

Die Deutsche Anpassungsstrategie enthält somit Ziele für die betriebliche Klimaanpassung sowie für die Klimaanpassungswirtschaft.

Zur Zielerreichung tragen 180 Maßnahmen bei, die im vierten Aktionsplan Anpassung (APA IV) zusammengefasst werden und ebenfalls Teil der Strategie sind. Zur Erreichung der Ziele im Cluster „Wirtschaft“ sieht die Bundesregierung unter anderem folgende Maßnahmen vor:

  • Prüfung einer Beratungsstelle für Unternehmen in Anlehnung an das ZKA für Kommunen und soziale Einrichtungen
  • Prüfung einer Norm zur Erstellung der Klimaanpassungsberatung sowie anschl. Prüfung einer Bundesförderung
  • Mainstreaming von Klimaanpassung in nationalen Strategien mit wirtschaftspolitischem Bezug
  • Stärkung des Austausches zur Klimaanpassung mit Wirtschaftsverbänden und Stakeholdern im Rahmen bestehender Dialogformate

Die Deutsche Anpassungsstrategie ist ein Gemeinschaftsprojekt aller Ressorts der Bundesregierung unter Federführung des Bundesumweltministeriums. Die Strategie folgt dem Ressortprinzip. Jedes Ministerium hat Ziele für seinen Zuständigkeitsbereich beigetragen und ist in Zukunft für deren Umsetzung, Finanzierung und Erfolgskontrolle verantwortlich. In einem Beteiligungsprozess, der Bundesländer, Verbände einschließlich kommunaler Spitzenverbände, die Wissenschaft sowie die Zivilgesellschaft eingebunden hat.

Laut Klimaanpassungsgesetz soll die Anpassungsstrategie alle vier Jahre fortgeschrieben werden. Ein Monitoringsystem inklusive Indikatoren dient der Messung der Zielerreichung. Anhand dessen werden die Ziele und Maßnahmen überprüft und, sofern erforderlich, weiterentwickelt.

Die Deutsche Anpassungsstrategie ist nur wenige Wochen nach der Anpassungsstrategie des Landes NRW veröffentlicht worden. Welche Synergien möglicherweise entstehen, welche Parallelen es zwischen den beiden Strategien gibt und wo sie sich unterscheiden, lesen Sie bald hier!

Klimaanpassung strategisch gedacht – nun auch auf Bundesebene!

Seit dem 01. Juli 2024 ist die Klimaanpassung in Deutschland durch das Klimaanpassungsgesetz gesetzlich verankert. Mehr dazu finden Sie hier. Ein zentrales Element des Gesetzes bildet die Erstellung einer nationalen Klimaanpassungsstrategie (Deutsche Anpassungsstrategie “DAS”) – diese wurde am 11.12.2024 vom Bundeskabinett verabschiedet.

Ein Novum: Die Strategie enthält erstmals messbare Ziele zur Klimaanpassung in Deutschland: insgesamt 33 Ziele, die sieben Clustern zugeordnet sind. Die meisten Ziele sollen im Jahr 2030 erreicht werden, einige bis 2050.

Die sieben Cluster lauten „Infrastruktur“, „Land und Landnutzung“, „menschliche Gesundheit und Pflege“, „Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz“, „Wasser“, „Wirtschaft“ sowie ein Cluster mit übergreifenden Themenbereichen.

Das Cluster „Wirtschaft“ zielt auf eine klimaresiliente Wirtschaft ab, in der:

  • eine strategische Berücksichtigung der Klimawandelfolgen in allen relevanten Entscheidungen erfolgt,
  • eine umfassende Anpassung an die nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels erfolgt, so dass Extremwetterereignisse nicht mehr zu signifikanten Verlusten durch Auswirkungen auf Mitarbeitende und das Betriebsvermögen von Unternehmen in Deutschland führen,
  • physische Klimarisiken fester Bestandteil des Risikomanagements und der Investitionsentscheidungen von Unternehmen werden,
  • deutsche Unternehmen erfolgreich Klimaanpassungstechnologien und Dienstleistungen auf (inter-)nationalen Märkten anbieten und vertreiben.

Die Deutsche Anpassungsstrategie enthält somit Ziele für die betriebliche Klimaanpassung sowie für die Klimaanpassungswirtschaft.

Zur Zielerreichung tragen 180 Maßnahmen bei, die im vierten Aktionsplan Anpassung (APA IV) zusammengefasst werden und ebenfalls Teil der Strategie sind. Zur Erreichung der Ziele im Cluster „Wirtschaft“ sieht die Bundesregierung unter anderem folgende Maßnahmen vor:
• Prüfung einer Beratungsstelle für Unternehmen in Anlehnung an das ZKA für Kommunen und soziale Einrichtungen
• Prüfung einer Norm zur Erstellung der Klimaanpassungsberatung sowie anschl. Prüfung einer Bundesförderung
• Mainstreaming von Klimaanpassung in nationalen Strategien mit wirtschaftspolitischem Bezug
• Stärkung des Austausches zur Klimaanpassung mit Wirtschaftsverbänden und Stakeholdern im Rahmen bestehender Dialogformate

Die Deutsche Anpassungsstrategie ist ein Gemeinschaftsprojekt aller Ressorts der Bundesregierung unter Federführung des Bundesumweltministeriums. Die Strategie folgt dem Ressortprinzip. Jedes Ministerium hat Ziele für seinen Zuständigkeitsbereich beigetragen und ist in Zukunft für deren Umsetzung, Finanzierung und Erfolgskontrolle verantwortlich. In einem Beteiligungsprozess, der Bundesländer, Verbände einschließlich kommunaler Spitzenverbände, die Wissenschaft sowie die Zivilgesellschaft eingebunden hat.

Laut Klimaanpassungsgesetz soll die Anpassungsstrategie alle vier Jahre fortgeschrieben werden. Ein Monitoringsystem inklusive Indikatoren dient der Messung der Zielerreichung. Anhand dessen werden die Ziele und Maßnahmen überprüft und, sofern erforderlich, weiterentwickelt.

Die Deutsche Anpassungsstrategie ist nur wenige Wochen nach der Anpassungsstrategie des Landes NRW veröffentlicht worden. Welche Synergien möglicherweise entstehen, welche Parallelen es zwischen den beiden Strategien gibt und wo sie sich unterscheiden, lesen Sie bald hier!

Alle Beiträge zum Thema: Gesetze, Richtlinien und Strategien der Klimaanpassung

2025-02-21T17:46:30+00:00

Klimaanpassung strategisch gedacht – nun auch auf Bundesebene!

Ein Novum: Die Strategie enthält erstmals messbare Ziele zur Klimaanpassung in Deutschland: insgesamt 33 Ziele, die sieben Clustern zugeordnet sind. Die meisten Ziele sollen im Jahr 2030 erreicht werden, einige bis 2050.
Die sieben Cluster lauten „Infrastruktur“, „Land und Landnutzung“, „menschliche Gesundheit und Pflege“, „Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz“, „Wasser“, „Wirtschaft“ sowie ein Cluster mit übergreifenden Themenbereichen.

2025-02-21T17:41:17+00:00

Die neue Klimaanpassungsstrategie des Landes NRW ist da!

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat eine umfassende Klimaanpassungsstrategie verabschiedet, um das Land gegen die Folgen des Klimawandels zukunftssicher zu machen. Diese Strategie entspricht dabei den Vorgaben des Bundes- und Landesklimaanpassungsgesetzes und bietet konkrete Unterstützung für Kommunen, Unternehmen und Bürger:innen.

2024-11-26T23:23:33+00:00

Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS).

Bereits 2008 hat die Bundesregierung die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) beschlossen, die seitdem zweimalfortgeschrieben wurde und in ihren Anlagen den Aktionsplan Anpassung enthält. Hierbei handelt es sich um sog. Maßnahmenpläne, die für verschiedene Handlungsfelder mögliche Maßnahmen zur Klimaanpassung zusammentragen, um ein koordiniertes Anpassungshandeln sicherzustellen. Weitere wichtige Bestandteile des Anpassungsprozesses sind die Klimarisikoanalysen und das Monitoring zur DAS, das regelmäßig die Folgen des Klimawandels und die Wirkung bereits eingeleiteter Anpassungsmaßnahmen für Deutschland beobachtet. Die DAS bildet somit die Grundlage für die Klimaanpassungspolitik in Deutschland.  

2024-11-26T22:04:39+00:00

Bundesweites Klimaanpassungsgesetz (KAnG).

Während die DAS als Rahmenstrategie die allgemeinen Handlungsfelder und Ziele definiert, sorgt das im Juli 2024 in Kraft getretene bundesweite Klimaanpassungsgesetz (KAnG) dafür, dass die Vorgaben verbindlich in Bundesgesetze und -richtlinien integriert werden. Das KAnG schafft demnach die rechtlichen Grundlagen und Instrumente, um die Klimaanpassungsziele der DAS effektiv und nachhaltig umzusetzen.

2024-11-26T22:05:11+00:00

Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG).

Hinzu kommen eigenständige gesetzliche Regelungen der Länder zur Klimaanpassung. Diese haben auch die Ausgestaltung des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes beeinflusst. So wird in der Begründung zum Bundes-Klimaanpassungsgesetz mehrfach auf das Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen verwiesen. Das im Juli 2021 vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedete – deutschlandweit erste Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG) bietet den rechtlichen Rahmen des Klimaanpassungsprozesses in NRW. Mit dem Gesetz schreibt die Landesregierung das Ziel fest, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, Schäden zu minimieren und die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. 

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