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SUMMARY:SUMMIT Umweltwirtschaft.NRW 2023 - Auf dem Sprung in die Green Economy
DESCRIPTION:SUMMIT Umweltwirtschaft.NRW 2023 – Auf dem Sprung in die Green Economy\n19. Oktober 2023\, 11:00 – 18:00 Uhr \nOrt: Ministerium für Umwelt\, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen\, Emilie-Preyer-Platz 1\, 40479 Düsseldorf \n  \n \nDie Klimaanpassungswirtschaft ist ein wichtiger und schnell wachsender Sektor der Umweltwirtschaft. Aber was treibt diesen Sektor innerhalb der UmweltwirtschaftNRW an? Und welchen Nutzen haben Unternehmen davon\, sich an die Klimawandelfolgen anzupassen?Angesichts der deutlich manifestierten Klimarisiken ist es von entscheidender Bedeutung\, dass Kommunen\, Unternehmen und auch Privatpersonen sich anpassen – Akteure und Akteurinnen der Klimaanpassungswirtschaft bieten diese Lösungen!Beim 7. SUMMIT Umweltwirtschaft. NRW sprechen Irene Seemann von Netzwerk Klimaanpassung und Unternehmen.NRW und weitere spannende Gäste in der Fachsession „Wachstumssektor Klimaanpassungswirtschaft: Investitionen\, Anreize\, Katalysatoren“ über die Bedeutung der Klimaanpassungswirtschaft für NRW und wichtige regulatorischen und finanziellen Anreize. Seien Sie mit dabei und erfahren Sie von Fachexpert*innen Details zum bundesweiten Klimaanpassungsgesetz und mehr über die Rolle der Finanzwirtschaft sowie (neue) Förder- und Finanzierungsprogramme. \nWeitere Infos: HIER.    \n  \n\n\nDas war der SUMMIT Umweltwirtschaft.NRW 2023 – Ein Rückblick\nIn unserer Fachsession auf dem Summit Umweltwirtschaft.NRW 2023 am 19.10.2023 in Düsseldorf haben wir mit den Teilnehmenden zum Thema „Wachstumssektor Klimaanpassungswirtschaft: Investitionen\, Anreize\, Katalysatoren“ diskutiert. \n \nCopyright: Ute Grabowsky (phototek) \n„Wachstumssektor Klimaanpassungswirtschaft: Investitionen\, Anreize\, Katalysatoren“  \n\n\n\nHintergrund:\nDie Klimaanpassung ist Aufgabe und Teilbereich der Umweltwirtschaft. Der Klimawandel wird mittelfristig nicht weggehen. Zur Sicherung der Geschäftstätigkeiten wird die Anpassung daher implizite Pflichtaufgabe für alle Unternehmen. Die Umweltwirtschaft kann von diesen Entwicklungen aber auch profitieren: indem sie sich langfristig und nachhaltig resilient aufstellt und den dynamischen Teilbereich der Anpassungswirtschaft als Geschäftsfeld begreift und bearbeitet.\nDiskussion:\nIn der Fachsession wurden mögliche Anreize und Katalysatoren für das Wachstum der Anpassungswirtschaft diskutiert. Insbesondere: \n\ndas neue Klimaanpassungsgesetz auf Bundesebene (Impulsvortrag durch das Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen.NRW)\ndie Rolle von Förderungen und Finanzierungen (Impulsvortrag durch die NRW.Bank)\n\n\nDas Klimaanpassungsgesetz auf Bundesebene:\nDas Gesetz wird vielfältige Auswirkungen auf Unternehmen haben. So könnte das Gesetz: \n\nfür diverse Unternehmensgruppen Aufträge mit sich bringen\, z. B. Beratungsleistung bei der Erstellung der vorgesehenen Klimaanpassungskonzepte\nUnternehmen vielfältige Möglichkeiten geben\, sich aktiv in die Erstellung und Umsetzung neuer Klimaanpassungskonzepte einzubringen\nneue Verordnungen und Handlungsspielräume\, aber auch Anforderungen für Unternehmen schaffen\nzu vermehrten Fördermöglichkeiten für Unternehmen führen\n\n\nFinanzierungen und Förderungen: \n\nDie Angebote der NRW.Bank (im Bereich der Klimaanpassung) umfassen: Eigenkapitalstärkung (z. B. Stärkung der Eigenkapitalbasis)\, Förderkredite und Beratungen (u.a. zu Zuschuss-Förderprogrammen)\nEs existieren bereits zahlreiche Fördermöglichkeiten für Unternehmen\, die Anpassungslösungen anbieten oder umsetzen wollen\, so z. B. das KfW Umweltprogramm und der Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW\nFörderdarlehen und Zuschuss-Förderung sind oftmals aber nicht immer kombinierbar\n\n\n\n  \nHaben Sie Fragen?  \n  \nUnter Bundesweites Klimaanpassungsgesetz – Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen.NRW (klimaanpassung-unternehmen.nrw) erhalten Sie weitere Informationen zum neuen Klimaanpassungsgesetz. Außerdem können Sie sich gerne an das Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen.NRW unter seemann@klimaanpassung-unternehmen.nrw oder an Herrn Janpeter Beckmann von der  NRW.Bank unter janpeter.beckmann@NRWBANK.de wenden. \n  \nBilder der Veranstaltung\n \n \n\n  \nTeilen Sie diese Veranstaltung\, wählen Sie Ihre Plattform!\n  \n 
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SUMMARY:NKU-Sprechstunde
DESCRIPTION:NKU-SPRECHSTUNDE\nDie Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW \n\n„ESG\, CSRD\, ESRS & Klimaanpassung: Reporting von Klimarisiken und -anpassung!“\n26. Oktober 2023\, 8:00 – 8:45 Uhr \n\nOrt: Online \n\nIn unserer 13. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 26. Oktober 2023 haben wir mit Frau Simone Rosenberg\, ESG-Expertin bei Caesar+Cleo\, zum Thema „ESG\, CSRD\, ESRS & Klimaanpassung: Reporting von Klimarisiken und -anpassung!“ gesprochen. \n\nGerne fassen wir hier die Ergebnisse kurz zusammen: \n\n„ESG\, CSRD\, ESRS & Klimaanpassung: Reporting von Klimarisiken und -anpassung!“ \n\n\n\n\n\nDefinition: Wofür stehen die Begriffe CSRD und ESG?:\nCSRD steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“ und ist eine EU-Richtlinie (2022/2464)\, die bestimmte Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Dabei handelt es sich um eine nicht-finanzielle Erklärung\, welche in einem gesonderten Abschnitt des (Konzern-) Lageberichts beigelegt wird und im European Single Electronic Format veröffentlicht wird. ESG steht für „Environmental\, Social und Governance“. Hierbei handelt es um Kriterien\, an denen die Zielerreichung der Unternehmen gemessen wird. Der Begriff wird oft (fälschlicherweise) synonym mit Nachhaltigkeit oder „Sustainability“ verwendet.\nVorgehensweise: Wie gehen Unternehmen vor\, die berichten möchten?:\nDie Voraussetzung für einen Nachhaltigkeitsbericht ist zunächst eine Nachhaltigkeitsstrategie. Dabei wird empfohlen\, eine nachhaltige Unternehmensstrategie zu entwickeln\, die Nachhaltigkeit im Kerngeschäft verankert. Die als relevant betrachteten Nachhaltigkeitsthemen werden anhand der Strategiemethode der „Doppelten Wesentlichkeitsprüfung“ ausgewählt. Sind wesentliche Themen identifiziert\, werden Handlungsfelder\, Ziele\, Key Performance Indikatoren und Maßnahmen abgeleitet. Diese sollten dann gemonitort werden. Der Grad der Zielerreichung wird einmal im Jahr in einem Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert und kommuniziert. Im Vorfeld wird zudem ein Evaluationsprozess der Nachhaltigkeitsthemen durchgeführt. Grundsätzlich wird angestrebt\, vom „Shareholder- zum Stakeholderansatz“ zu kommen. So soll Wissen der Stakeholder internalisiert werden. Daher ist es wichtig\, Befragungen und Interviews mit den Stakeholdern durchzuführen. Dabei dürfen allerdings auch die „stillen Stakeholder“ wie z. B. die Umwelt oder die zukünftigen Generationen nicht vergessen werden.\nKlimaanpassung als Nachhaltigkeitsthema:\nKlimaanpassung ist im Rahmen der CSRD im Umweltstandard ESRS E1 mit 220 Datenpunkten zum Thema Klimawandel enthalten. Denn mit Hilfe der Doppelten Wesentlichkeit-Prüfung bewerten Unternehmen ihren Einfluss auf den Klimawandel\, als auch den Einfluss des Klimawandels auf das Unternehmen. Das könnten z.B. Klimaanpassungs-Maßnahmen gegen Starkregenereignisse sein\, welche finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsbetrachtung werden demnach zwei Perspektiven eingenommen: die Wirkungsperspektive und die Finanzielle Perspektive. Dabei reicht es\, wenn ein Nachhaltigkeitsthema aus einer der beiden Perspektive wesentlich ist\, um verpflichtet zu sein über das Thema zu berichten. Darüber hinaus hat das Thema Klimaanpassung z. B. in Bezug auf Hitzeschutz ebenfalls Einfluss auf die Belegschaft und deren damit verbundenen Arbeitsbedingungen. Mit der Offenlegungspflicht im Rahmen der CSRD\, sind Unternehmen gleichzeitig verpflichtet ihre taxonomiefähigen bzw. konformen Wirtschaftstätigkeiten transparent zu machen. Innerhalb der Taxonomie gehört das Thema: „Anpassung an den Klimawandel“ zu einem der sechs Umweltziele\, über welches Unternehmen berichten müssen.\nWas bedeutet die Reporting Pflicht konkret?:\nAktuell sind rund 550 Unternehmen verpflichtet einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Bis 2027 wächst die Zahl auf max. 15.000 Unternehmen an. Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen Unternehmen\, die bisher nicht berichtspflichtig waren\, im Jahr 2026 berichten. Dabei müssen zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt werden: 250 Mitarbeiter\, Umsatzerlös von 50 Mio. Euro und/oder eine Bilanz von 25 Mio. Euro. Zu beachten ist\, dass es sich hierbei nur um die direkt betroffenen Unternehmen handelt. Unternehmen die berichtspflichtig sind\, benötigen Informationen aus ihrer Lieferkette\, so dass auch Zulieferunternehmen indirekt von der Berichtspflicht betroffen sein können. Da auch die Banken einer Berichtspflicht (SFDR) unterliegen\, benötigen diese entsprechende Informationen ihrer Unternehmenskunden\, unabhängig von deren Größe\, damit sie zukünftig über die Nachhaltigkeit ihres Kreditportfolios berichten können. Die Auswertung eines Unternehmens anhand von ESG-Kriterien einer Bank können sich in Form von modifizierten Kreditkonditionen auf Unternehmen auswirken.\nStart: Wann sollten Unternehmen mit der Berichterstattung beginnen?:\nUnternehmen sollten sich frühzeitig mit der Thematik zu befassen\, da die Anordnungen sehr komplex sind und tiefgreifende Veränderungen zur Folge haben könne. Der gesamte Initialisierung- und Strategieprozess kann je nach verfügbaren Ressourcen und Priorisierung zwischen 9 und 18 Monaten dauern – daher sollte er lieber früher als später ernsthaft angegangen werden.\nReporting als Chance & Beschleunigung:\nDie Reporting-Pflicht sollte als Chance\, statt ausschließlich als Verpflichtung\, gesehen werden. Unternehmen\, die sich mit dem Reporting auseinandersetzen\, erfahren ggf. mehr über ihre eigenen klimawandelbedingten Betroffenheiten. In einem nächsten Schritt können dann (Anpassungs-)Maßnahmen geplant\, umgesetzt und gemonitort werden. Zusätzlich regt der Reporting-Prozess den Dialog mit Stakeholdern an und fördert so die Innovationskraft eines Unternehmens. Insgesamt können Unternehmen so ihre Resilienz und Zukunftsfähigkeit stärken.\nKlimaanpassungskonzept als Vorteil für ESG-Reporting?:\nWenn sich ein Unternehmen schon mit dem Thema der Klimaanpassung auseinandergesetzt hat und gegebenenfalls bereits auch schon Daten erhoben hat\, kann dies sehr hilfreich sein. Das Unternehmen kann dann bereits auf diesen Status Quo aufsetzen.\nZusammenspiel mit anderer Regulatorik:\nUnternehmen\, die bereits nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) berichtet haben\, werden sich leichter tun\, da sie mit der Thematik schon vertraut sind. Der DNK wird weiterentwickelt und die Anschlussfähigkeit an die European Sustainability Reporting Standards sichergestellt. Um die Unternehmen zu unterstützen\, wird der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) die ESRS in den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)\, integrieren und zusätzliche Hilfestellungen für die Umsetzung der Berichtsanforderungen anbieten.\n\n\n\n\n\nUnternehmen\, die nach dem Global Reporting Initiative (GRI)-Standard berichten\, werden das auch weiter tun können\, da auch der GRI CSRD-konform werden soll. \n  \nHaben Sie Fragen?  \n  \nUnter  CSR – Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (csr-in-deutschland.de) erhalten Sie weitere Informationen zum CSRD und unter  Deutscher Nachhaltigkeitskodex – Home (deutscher-nachhaltigkeitskodex.de) finden Sie zusätzliche Informationen zum DNK. \nAußerdem können Sie sich gerne an das Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen.NRW unter seemann@klimaanpassung-unternehmen.nrw oder direkt an Frau Simone Rosenberg von  CAESAR+CLEO unter simone.rosenberg@caesarundcleo.de wenden. \n  \nSie haben auch Ideen zu Themen\, die Sie gerne besprechen möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns über das Kontaktformular.
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