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Bundesweites Klimaanpassungsgesetz
Die Bundesregierung verabschiedet erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz
Die Bundesregierung hat im Juli 2023 einen Gesetzentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz beschlossen, der im November 2023 vom Bundestag verabschiedet wurde Mit dem Gesetz gibt es erstmals einen strategischen und verbindlichen Rahmen für die Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland. Damit werden Kommunen, Länder und Bund in die Pflicht genommen, Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel zu planen, umzusetzen und dabei in allen erforderlichen Handlungsfeldern zusammenzuarbeiten.
Für die Wirtschaft ergibt sich aus dem Gesetz zunächst „kein Erfüllungsaufwand“. Trotzdem ist davon auszugehen, dass das Gesetz vielfältige Chancen und Auswirkungen für Unternehmen mit sich bringen wird.
Das neue Klimaanpassungsgesetz wird mit hoher Wahrscheinlichkeit:
- für viele Unternehmen der Klimaanpassungswirtschaft neue Aufträge bringen.
- Unternehmen die Möglichkeit bieten, sich in die Ausgestaltung der Anpassungskonzepte einzubringen, z. B. über die Beteiligung in Verbänden und IHKs.
- die Nachfrage und das Angebot an Anpassungslösungen erhöhen.
- zu einer Vergrößerung des Portfolios an Fördermöglichkeiten beitragen.
Wenn das Gesetz – zu dem der Bundesrat kürzlich sein erstes offizielles Statement veröffentlicht hat – in Kraft tritt, ist zu erwarten, dass in einem ersten Schritt die Erstellung der Anpassungskonzepte auf den verschiedenen Verwaltungsebenen erfolgen wird. Dies gilt für jene Kommunen, Kreise und Länder, die nicht bereits über eigene Anpassungskonzepte verfügen. Es handelt sich hierbei um keinen zentral gesteuerten Prozess, sodass die Erstellung und Umsetzung der Anpassungskonzepte je nach Kommune zeitlich variieren werden. Sind die Anpassungskonzepte erstellt, folgt nach und nach die Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Sowohl an der Erstellung als auch an der Umsetzung der Konzepte werden sich Unternehmen der Klimaanpassungswirtschaft voraussichtlich beteiligen können. Zudem werden sie, sowie Unternehmen aller Branchen, von den Folgen der umgesetzten sowie umzusetzenden Maßnahmen betroffen sein.
Die Chancen und Potenziale, die für Unternehmen der Klimaanpassungswirtschaft zu erwarten sind, werden im Folgenden in Maßnahmen der „Erstellung“ sowie der „Umsetzung“ unterteilt. Darüber hinaus werden mögliche Auswirkungen auf Unternehmen nach der Umsetzung von Anpassungskonzepten aufgeführt.
Basierend auf den oben beschriebenen, zu erwartenden Effekten, ist also davon auszugehen, dass sich das Klimaanpassungsgesetz mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Unternehmen unterschiedlichster Branchen – also auch der Klimaanpassungswirtschaft – auswirken wird. Die Auswirkungen sind vielfältiger Natur: Chancen zur Mitwirkung an der Erstellung der Anpassungskonzepte, Notwendigkeit der Einhaltung neuer Verordnungen oder die Schulung von Mitarbeitenden. Dabei haben die meisten zu erwartenden Auswirkungen gemein, dass sie sowohl zeitliche wie auch finanzielle Ressourcen erfordern, um umgesetzt zu werden.
Bundesweites Klimaanpassungs-Gesetz
Die Bundesregierung verabschiedet erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz
Die Bundesregierung hat im Juli 2023 einen Gesetzentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz beschlossen, der im November 2023 vom Bundestag verabschiedet wurde Mit dem Gesetz gibt es erstmals einen strategischen und verbindlichen Rahmen für die Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland. Damit werden Kommunen, Länder und Bund in die Pflicht genommen, Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel zu planen, umzusetzen und dabei in allen erforderlichen Handlungsfeldern zusammenzuarbeiten.
Das neue Klimaanpassungsgesetz und seine Auswirkungen auf Unternehmen
Für die Wirtschaft ergibt sich aus dem Gesetz zunächst „kein Erfüllungsaufwand“. Trotzdem ist davon auszugehen, dass das Gesetz vielfältige Chancen und Auswirkungen für Unternehmen mit sich bringen wird.
Das neue Klimaanpassungsgesetz wird mit hoher Wahrscheinlichkeit:
Für die Wirtschaft ergibt sich aus dem Gesetz zunächst „kein Erfüllungsaufwand“. Trotzdem ist davon auszugehen, dass das Gesetz vielfältige Chancen und Auswirkungen für Unternehmen mit sich bringen wird.
- für viele Unternehmen der Klimaanpassungswirtschaft neue Aufträge bringen.
- Unternehmen die Möglichkeit bieten, sich in die Ausgestaltung der Anpassungskonzepte einzubringen, z. B. über die Beteiligung in Verbänden und IHKs.
- die Nachfrage und das Angebot an Anpassungslösungen erhöhen.
- zu einer Vergrößerung des Portfolios an Fördermöglichkeiten beitragen.
Wenn das Gesetz – zu dem der Bundesrat kürzlich sein erstes offizielles Statement veröffentlicht hat – in Kraft tritt, ist zu erwarten, dass in einem ersten Schritt die Erstellung der Anpassungskonzepte auf den verschiedenen Verwaltungsebenen erfolgen wird. Dies gilt für jene Kommunen, Kreise und Länder, die nicht bereits über eigene Anpassungskonzepte verfügen. Es handelt sich hierbei um keinen zentral gesteuerten Prozess, sodass die Erstellung und Umsetzung der Anpassungskonzepte je nach Kommune zeitlich variieren werden. Sind die Anpassungskonzepte erstellt, folgt nach und nach die Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Sowohl an der Erstellung als auch an der Umsetzung der Konzepte werden sich Unternehmen der Klimaanpassungswirtschaft voraussichtlich beteiligen können. Zudem werden sie, sowie Unternehmen aller Branchen, von den Folgen der umgesetzten sowie umzusetzenden Maßnahmen betroffen sein.
Die Chancen und Potenziale, die für Unternehmen der Klimaanpassungswirtschaft zu erwarten sind, werden im Folgenden in Maßnahmen der „Erstellung“ sowie der „Umsetzung“ unterteilt. Darüber hinaus werden mögliche Auswirkungen auf Unternehmen nach der Umsetzung von Anpassungskonzepten aufgeführt.
Basierend auf den oben beschriebenen, zu erwartenden Effekten, ist also davon auszugehen, dass sich das Klimaanpassungsgesetz mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Unternehmen unterschiedlichster Branchen – also auch der Klimaanpassungswirtschaft – auswirken wird. Die Auswirkungen sind vielfältiger Natur: Chancen zur Mitwirkung an der Erstellung der Anpassungskonzepte, Notwendigkeit der Einhaltung neuer Verordnungen oder die Schulung von Mitarbeitenden. Dabei haben die meisten zu erwartenden Auswirkungen gemein, dass sie sowohl zeitliche wie auch finanzielle Ressourcen erfordern, um umgesetzt zu werden.
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