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Bundesweites Klimaanpassungsgesetz

Die Bundesregierung verabschiedet erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz ​

Die Bundesregierung hat im Juli 2023 einen Gesetzentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz beschlossen, der im November 2023 vom Bundestag verabschiedet wurde Mit dem Gesetz gibt es erstmals einen strategischen und verbindlichen Rahmen für die Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland. Damit werden Kommunen, Länder und Bund in die Pflicht genommen, Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel zu planen, umzusetzen und dabei in allen erforderlichen Handlungsfeldern zusammenzuarbeiten.

Die Regierung verfolgt damit das Ziel, negative Auswirkungen des Klimawandels auf alle Bereiche der Gesellschaft und Natur zu vermeiden oder weitestgehend zu reduzieren. Die ökologische und gesellschaftliche Resilienz soll gestärkt werden, um gleichwertige Lebensbedingungen auch zukünftig zu bewahren. Zudem sollen auch international Anstrengungen zur Klimaanpassung geleistet werden.

Das Gesetz wird durch drei Kernelemente geprägt:

  1. Eine Stärkung der Klimaanpassung vor Ort, bei der die Landesregierungen eine wichtige Rolle spielen. Mit dem Gesetz werden sie beauftragt:
    • landeseigene Klimaanpassungsstrategien mit Maßnahmenplänen zu entwickeln und umzusetzen. Dabei soll identifiziert werden, welche Lücken bezüglich der Klimaanpassung in der bisherigen Planung für das Gebiet der Gemeinde oder des Kreises bestehen, um in den Klimaanpassungskonzepten Maßnahmen zur Schließung dieser Lücken festzulegen.
    • dafür Sorge zu tragen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte auf Grundlage von regionalen Betroffenheitsanalyse aufgestellt werden.
    • dem Bund ab dem 30. September 2024 alle zwei Jahre zu berichten, ob und in welchem Umfang Klimaanpassungskonzepte in den Gemeinden und Kreisen vorliegen.
  2. Eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes, um die Klimaanpassung auf eine verbindliche Grundlage zu stellen.
    • Das Gesetz verpflichtet die Bundesregierung dazu, bis zum Ablauf des 30. September 2025 eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie vorzulegen, diese umzusetzen und unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse regelmäßig (mind. alle vier Jahre) zu aktualisieren und fortzuschreiben.
    • Folgende Cluster und entsprechende Handlungsfelder werden (mindestens) in die Strategie integriert werden: Wasser, Infrastruktur, Land(-nutzung), Gesundheit, Wirtschaft, Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz.
    • Die Strategie soll messbare Ziele und Indikatoren, sowie geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung enthalten. Diese werden in einem eigenständigen Prozess entwickelt. In diesen Prozess sollen die Länder, Verbände und die Öffentlichkeit mit eingebunden werden.
    • Ein Monitoring über die beobachteten Folgen des Klimawandels und die Zielerreichung wird verbindlich eingeführt und alle vier Jahre veröffentlicht.
    • Der Bund setzt sich zum Ziel, die Bundesliegenschaften an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Dazu werden bei der Errichtung und Modernisierung von Gebäuden auf Bundesliegenschaften angemessene und geeignete Maßnahmen ergriffen.
  3. Ein Berücksichtigungsgebot, nach dem Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen müssen.
    • Das Gebot bezieht sich auf die besonders gravierenden Auswirkungen des Klimawandels, wie z.B. Überflutung oder Überschwemmung bei Starkregen, Sturzfluten oder Hochwasser, die Verstärkung von Trockenheit oder Niedrigwasser oder Bodenerosion.

Zeitstrahl des Klimaanpassungsgesetz

Die oben dargestellte Grafik gibt einen zeitlichen Überblick über die verschiedenen Meilensteine, die im Klimaanpassungsgesetz festgeschrieben worden sind. Die wichtigsten Meilensteine sind:

  • 13. Juli 2023: das Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf auf Grundlage des vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf eines Klimaanpassungsgesetzes.
  • 16. November 2023: Bundestag verabschiedet das Gesetz.
  • Bis spätestens Januar 2024: Bundesrat berät über das Gesetz und stimmt zu.
  • Januar 2024: Das Gesetz tritt in Kraft (geplant).
  • Ab 30. September 2024: Die Bundesländer berichten über den Umfang der Klimaanpassungskonzepte in ihren Gemeinden und Kreisen. Anschließend erfolgt dieser Bericht regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre.
  • 2025: Erstellung und Veröffentlichung einer Klimarisikoanalyse auf Bundesebene, die alle 10 Jahre anhand der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse und den Erfahrungen erneuert wird.
  • Bis spätestens 30. September 2025: Vorlage einer Klimaanpassungsstrategie mit quantifizierbaren und messbaren Zielen und Maßnahmen auf Bundesebene. Geplant ist die Vorlage bereits für das Jahr 2024. Die Strategie wird alle vier Jahre fortgeschrieben.
  • Bis 31. Januar 2026: Vorlage von Klimaanpassungsstrategien auf Landesebene. Die Klimaanpassungsstrategien werden in den meisten Ländern alle fünf Jahre fortgeschrieben (Bremen ausgenommen, dort sind es vier Jahre).
  • 2027: Erstellung eines Monitoringberichts zur Klimaanpassungsstrategie durch die Bundesregierung sowie Erneuerung dessen alle 4 Jahre.
  • 2028: Erste Überarbeitung der Klimaanpassungsstrategie auf Grundlage des Monitoringberichts sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Anschließend erfolgt die Fortschreibung in einem vier-Jahres-Turnus

Auch wenn sich für die „Wirtschaft (..) aus diesem Gesetzentwurf kein Erfüllungsaufwand“ ergibt, wird die Umsetzung des Gesetzes Implikationen für Unternehmen mit sich bringen.
Daher stellt sich die Frage, wie sich die Umsetzung des Klimaanpassungsgesetzes auf den verschiedenen Ebenen auf Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Sektoren auswirken wird:

  • Worauf müssen sich Unternehmen einstellen?
  • Auf welche Art und Weise können Unternehmen an der Umsetzung der Anpassungsmaßnahmen mitwirken?
  • Welche Unternehmensgruppen können potenziell als Lösungsanbieter profitieren?

Mit diesen und vielen weiteren Fragen beschäftigen wir uns in den kommenden Wochen und Monaten bis zur Verabschiedung des Gesetzes und im nächsten Teil unserer Serie zum Klimaanpassungsgesetz.


Das neue Klimaanpassungsgesetz und seine Auswirkungen auf Unternehmen

Für die Wirtschaft ergibt sich aus dem Gesetz zunächst „kein Erfüllungsaufwand“. Trotzdem ist davon auszugehen, dass das Gesetz vielfältige Chancen und Auswirkungen für Unternehmen mit sich bringen wird.

Das neue Klimaanpassungsgesetz wird mit hoher Wahrscheinlichkeit:​

  • für viele Unternehmen der Klimaanpassungswirtschaft neue Aufträge bringen.
  • Unternehmen die Möglichkeit bieten, sich in die Ausgestaltung der Anpassungskonzepte einzubringen, z. B. über die Beteiligung in Verbänden und IHKs.
  • die Nachfrage und das Angebot an Anpassungslösungen erhöhen.
  • zu einer Vergrößerung des Portfolios an Fördermöglichkeiten beitragen.

Wenn das Gesetz – zu dem der Bundesrat kürzlich sein erstes offizielles Statement veröffentlicht hat – in Kraft tritt, ist zu erwarten, dass in einem ersten Schritt die Erstellung der Anpassungskonzepte auf den verschiedenen Verwaltungsebenen erfolgen wird. Dies gilt für jene Kommunen, Kreise und Länder, die nicht bereits über eigene Anpassungskonzepte verfügen. Es handelt sich hierbei um keinen zentral gesteuerten Prozess, sodass die Erstellung und Umsetzung der Anpassungskonzepte je nach Kommune zeitlich variieren werden. Sind die Anpassungskonzepte erstellt, folgt nach und nach die Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Sowohl an der Erstellung als auch an der Umsetzung der Konzepte werden sich Unternehmen der Klimaanpassungswirtschaft voraussichtlich beteiligen können. Zudem werden sie, sowie Unternehmen aller Branchen, von den Folgen der umgesetzten sowie umzusetzenden Maßnahmen betroffen sein.

Die Chancen und Potenziale, die für Unternehmen der Klimaanpassungswirtschaft zu erwarten sind, werden im Folgenden in Maßnahmen der „Erstellung“ sowie der „Umsetzung“ unterteilt. Darüber hinaus werden mögliche Auswirkungen auf Unternehmen nach der Umsetzung von Anpassungskonzepten aufgeführt.

NKU Infografik Klimaanpassungsgesetz

Basierend auf den oben beschriebenen, zu erwartenden Effekten, ist also davon auszugehen, dass sich das Klimaanpassungsgesetz mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Unternehmen unterschiedlichster Branchen – also auch der Klimaanpassungswirtschaft – auswirken wird. Die Auswirkungen sind vielfältiger Natur: Chancen zur Mitwirkung an der Erstellung der Anpassungskonzepte, Notwendigkeit der Einhaltung neuer Verordnungen oder die Schulung von Mitarbeitenden. Dabei haben die meisten zu erwartenden Auswirkungen gemein, dass sie sowohl zeitliche wie auch finanzielle Ressourcen erfordern, um umgesetzt zu werden.

NKU Infografik Klimaanpassungsgesetz

Bundesweites Klimaanpassungs-Gesetz

Die Bundesregierung verabschiedet erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz ​

Die Bundesregierung hat im Juli 2023 einen Gesetzentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz beschlossen, der im November 2023 vom Bundestag verabschiedet wurde Mit dem Gesetz gibt es erstmals einen strategischen und verbindlichen Rahmen für die Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland. Damit werden Kommunen, Länder und Bund in die Pflicht genommen, Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel zu planen, umzusetzen und dabei in allen erforderlichen Handlungsfeldern zusammenzuarbeiten.

Die Regierung verfolgt damit das Ziel, negative Auswirkungen des Klimawandels auf alle Bereiche der Gesellschaft und Natur zu vermeiden oder weitestgehend zu reduzieren. Die ökologische und gesellschaftliche Resilienz soll gestärkt werden, um gleichwertige Lebensbedingungen auch zukünftig zu bewahren. Zudem sollen auch international Anstrengungen zur Klimaanpassung geleistet werden.

Das Gesetz wird durch drei Kernelemente geprägt:

  1. Eine Stärkung der Klimaanpassung vor Ort, bei der die Landesregierungen eine wichtige Rolle spielen. Mit dem Gesetz werden sie beauftragt:
    • landeseigene Klimaanpassungsstrategien mit Maßnahmenplänen zu entwickeln und umzusetzen. Dabei soll identifiziert werden, welche Lücken bezüglich der Klimaanpassung in der bisherigen Planung für das Gebiet der Gemeinde oder des Kreises bestehen, um in den Klimaanpassungskonzepten Maßnahmen zur Schließung dieser Lücken festzulegen.
    • dafür Sorge zu tragen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte auf Grundlage von regionalen Betroffenheitsanalyse aufgestellt werden.
    • dem Bund ab dem 30. September 2024 alle zwei Jahre zu berichten, ob und in welchem Umfang Klimaanpassungskonzepte in den Gemeinden und Kreisen vorliegen.
  2. Eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes, um die Klimaanpassung auf eine verbindliche Grundlage zu stellen.
    • Das Gesetz verpflichtet die Bundesregierung dazu, bis zum Ablauf des 30. September 2025 eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie vorzulegen, diese umzusetzen und unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse regelmäßig (mind. alle vier Jahre) zu aktualisieren und fortzuschreiben.
    • Folgende Cluster und entsprechende Handlungsfelder werden (mindestens) in die Strategie integriert werden: Wasser, Infrastruktur, Land(-nutzung), Gesundheit, Wirtschaft, Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz.
    • Die Strategie soll messbare Ziele und Indikatoren, sowie geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung enthalten. Diese werden in einem eigenständigen Prozess entwickelt. In diesen Prozess sollen die Länder, Verbände und die Öffentlichkeit mit eingebunden werden.
    • Ein Monitoring über die beobachteten Folgen des Klimawandels und die Zielerreichung wird verbindlich eingeführt und alle vier Jahre veröffentlicht.
    • Der Bund setzt sich zum Ziel, die Bundesliegenschaften an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Dazu werden bei der Errichtung und Modernisierung von Gebäuden auf Bundesliegenschaften angemessene und geeignete Maßnahmen ergriffen.
  3. Ein Berücksichtigungsgebot, nach dem Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen müssen.
    • Das Gebot bezieht sich auf die besonders gravierenden Auswirkungen des Klimawandels, wie z.B. Überflutung oder Überschwemmung bei Starkregen, Sturzfluten oder Hochwasser, die Verstärkung von Trockenheit oder Niedrigwasser oder Bodenerosion.

Timeline Klimaanpassungsgesetz

Die oben dargestellte Grafik gibt einen zeitlichen Überblick über die verschiedenen Meilensteine, die im Klimaanpassungsgesetz festgeschrieben worden sind. Die wichtigsten Meilensteine sind:

  • 13. Juli 2023: das Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf auf Grundlage des vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf eines Klimaanpassungsgesetzes.
  • 16. November 2023: Bundestag verabschiedet das Gesetz.
  • Bis spätestens Januar 2024: Bundesrat berät über das Gesetz und stimmt zu.
  • Januar 2024: Das Gesetz tritt in Kraft (geplant).
  • Ab 30. September 2024: Die Bundesländer berichten über den Umfang der Klimaanpassungskonzepte in ihren Gemeinden und Kreisen. Anschließend erfolgt dieser Bericht regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre.
  • 2025: Erstellung und Veröffentlichung einer Klimarisikoanalyse auf Bundesebene, die alle 10 Jahre anhand der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse und den Erfahrungen erneuert wird.
  • Bis spätestens 30. September 2025: Vorlage einer Klimaanpassungsstrategie mit quantifizierbaren und messbaren Zielen und Maßnahmen auf Bundesebene. Geplant ist die Vorlage bereits für das Jahr 2024. Die Strategie wird alle vier Jahre fortgeschrieben.
  • Bis 31. Januar 2026: Vorlage von Klimaanpassungsstrategien auf Landesebene. Die Klimaanpassungsstrategien werden in den meisten Ländern alle fünf Jahre fortgeschrieben (Bremen ausgenommen, dort sind es vier Jahre).
  • 2027: Erstellung eines Monitoringberichts zur Klimaanpassungsstrategie durch die Bundesregierung sowie Erneuerung dessen alle 4 Jahre.
  • 2028: Erste Überarbeitung der Klimaanpassungsstrategie auf Grundlage des Monitoringberichts sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Anschließend erfolgt die Fortschreibung in einem vier-Jahres-Turnus

Auch wenn sich für die „Wirtschaft (..) aus diesem Gesetzentwurf kein Erfüllungsaufwand“ ergibt, wird die Umsetzung des Gesetzes Implikationen für Unternehmen mit sich bringen.

Daher stellt sich die Frage, wie sich die Umsetzung des Klimaanpassungsgesetzes auf den verschiedenen Ebenen auf Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Sektoren auswirken wird:

  • Worauf müssen sich Unternehmen einstellen?
  • Auf welche Art und Weise können Unternehmen an der Umsetzung der Anpassungsmaßnahmen mitwirken?
  • Welche Unternehmensgruppen können potenziell als Lösungsanbieter profitieren?

Mit diesen und vielen weiteren Fragen beschäftigen wir uns in den kommenden Wochen und Monaten bis zur Verabschiedung des Gesetzes und im nächsten Teil unserer Serie zum Klimaanpassungsgesetz.

Das neue Klimaanpassungsgesetz und seine Auswirkungen auf Unternehmen

Für die Wirtschaft ergibt sich aus dem Gesetz zunächst „kein Erfüllungsaufwand“. Trotzdem ist davon auszugehen, dass das Gesetz vielfältige Chancen und Auswirkungen für Unternehmen mit sich bringen wird.

Das neue Klimaanpassungsgesetz wird mit hoher Wahrscheinlichkeit:

Für die Wirtschaft ergibt sich aus dem Gesetz zunächst „kein Erfüllungsaufwand“. Trotzdem ist davon auszugehen, dass das Gesetz vielfältige Chancen und Auswirkungen für Unternehmen mit sich bringen wird.

  • für viele Unternehmen der Klimaanpassungswirtschaft neue Aufträge bringen.
  • Unternehmen die Möglichkeit bieten, sich in die Ausgestaltung der Anpassungskonzepte einzubringen, z. B. über die Beteiligung in Verbänden und IHKs.
  • die Nachfrage und das Angebot an Anpassungslösungen erhöhen.
  • zu einer Vergrößerung des Portfolios an Fördermöglichkeiten beitragen.
NKU Infografik Klimaanpassungsgesetz

Wenn das Gesetz – zu dem der Bundesrat kürzlich sein erstes offizielles Statement veröffentlicht hat – in Kraft tritt, ist zu erwarten, dass in einem ersten Schritt die Erstellung der Anpassungskonzepte auf den verschiedenen Verwaltungsebenen erfolgen wird. Dies gilt für jene Kommunen, Kreise und Länder, die nicht bereits über eigene Anpassungskonzepte verfügen. Es handelt sich hierbei um keinen zentral gesteuerten Prozess, sodass die Erstellung und Umsetzung der Anpassungskonzepte je nach Kommune zeitlich variieren werden. Sind die Anpassungskonzepte erstellt, folgt nach und nach die Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Sowohl an der Erstellung als auch an der Umsetzung der Konzepte werden sich Unternehmen der Klimaanpassungswirtschaft voraussichtlich beteiligen können. Zudem werden sie, sowie Unternehmen aller Branchen, von den Folgen der umgesetzten sowie umzusetzenden Maßnahmen betroffen sein.

Die Chancen und Potenziale, die für Unternehmen der Klimaanpassungswirtschaft zu erwarten sind, werden im Folgenden in Maßnahmen der „Erstellung“ sowie der „Umsetzung“ unterteilt. Darüber hinaus werden mögliche Auswirkungen auf Unternehmen nach der Umsetzung von Anpassungskonzepten aufgeführt.

Basierend auf den oben beschriebenen, zu erwartenden Effekten, ist also davon auszugehen, dass sich das Klimaanpassungsgesetz mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Unternehmen unterschiedlichster Branchen – also auch der Klimaanpassungswirtschaft – auswirken wird. Die Auswirkungen sind vielfältiger Natur: Chancen zur Mitwirkung an der Erstellung der Anpassungskonzepte, Notwendigkeit der Einhaltung neuer Verordnungen oder die Schulung von Mitarbeitenden. Dabei haben die meisten zu erwartenden Auswirkungen gemein, dass sie sowohl zeitliche wie auch finanzielle Ressourcen erfordern, um umgesetzt zu werden.

NKU Infografik Klimaanpassungsgesetz

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