Infos & Medien

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NRW-weites Klimaanpassungsgesetz

Anpassung an den Klimawandel in NRW

Das im Juli 2021 vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedete, bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz bietet den rechtlichen Rahmen des Klimaanpassungsprozesses in NRW. Mit dem Gesetz schreibt die Landesregierung das Ziel fest, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, Schäden zu minimieren und die Widerstandsfähigkeit zu steigern. Alle Träger öffentlicher Aufgaben sind fortan dazu verpflichtet, Klimafolgen und –anpassung bei allen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Zudem ist unter anderem die Erstellung und Fortschreibung einer neuen Klimaanpassungsstrategie, sowie die bereits erfolgte Einrichtung eines Beirates für Klimaanpassung festgeschrieben. Auf Grundlage des Klimaanpassungsgesetzes wird außerdem ein fortlaufendes, wissenschaftlich fundiertes Klimafolgen- und Anpassungsmonitoring durchgeführt.

Ziel im Bereich Klimaanpassung ist es, Maßnahmen flächendeckend umzusetzen und die Strategie zur Klimaanpassung auf der Grundlage neu gewonnenen Wissens fortläufig zu überarbeiten. Gleichzeitig gilt es, Akteure der Klimaanpassung wie Kommunen, Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bei ihren Aktivtäten bestmöglich zu unterstützen. Die Unterstützungsangebote reichen von der Datenbereitstellung über Information und Beratung bis zur Projektförderung sowie Struktur- und Netzwerkbildung.

Weitere Informationen:​

Zum Klimaanpassungsgesetz auf RECHT.NRW.DE

NRW-weites Klimaanpassungs-Gesetz

Anpassung an den Klimawandel in NRW

Das im Juli 2021 vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedete, bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz bietet den rechtlichen Rahmen des Klimaanpassungsprozesses in NRW. Mit dem Gesetz schreibt die Landesregierung das Ziel fest, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, Schäden zu minimieren und die Widerstandsfähigkeit zu steigern. Alle Träger öffentlicher Aufgaben sind fortan dazu verpflichtet, Klimafolgen und –anpassung bei allen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Zudem ist unter anderem die Erstellung und Fortschreibung einer neuen Klimaanpassungsstrategie, sowie die bereits erfolgte Einrichtung eines Beirates für Klimaanpassung festgeschrieben. Auf Grundlage des Klimaanpassungsgesetzes wird außerdem ein fortlaufendes, wissenschaftlich fundiertes Klimafolgen- und Anpassungsmonitoring durchgeführt.​

Ziel im Bereich Klimaanpassung ist es, Maßnahmen flächendeckend umzusetzen und die Strategie zur Klimaanpassung auf der Grundlage neu gewonnenen Wissens fortläufig zu überarbeiten. Gleichzeitig gilt es, Akteure der Klimaanpassung wie Kommunen, Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bei ihren Aktivtäten bestmöglich zu unterstützen. Die Unterstützungsangebote reichen von der Datenbereitstellung über Information und Beratung bis zur Projektförderung sowie Struktur- und Netzwerkbildung.​

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