Die Fragerunde des NKU

Überblick der bisherigen und zukünftigen Sprechstunden.

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NKU-Sprechstunde

Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

COP29 x Anpassungswirtschaft: Auswirkungen und Chancen für NRW

14. November 2024, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels ist eines der zentralen Themen auf der COP29 UN-Klimakonferenz. Besonders im Fokus stehen dabei die Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen und die Umsetzung der Nationalen Anpassungspläne (NAPs). In diesem Zusammenhang rückt auch die Rolle der Privatwirtschaft und insbesondere der Klimaanpassungswirtschaft immer stärker in den Vordergrund. Das Netzwerk Klimaanpassung und Unternehmen hat bereits vor einigen Monaten eine umfassende Außenwirtschaftsanalyse der Anpassungswirtschaft in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Diese Analyse ordnen wir nun in den Kontext der COP29 ein, um die Potenziale der Branche auf der globalen Bühne besser zu verstehen.

In unserer kommenden Sprechstunde werden sich Greta Dekker und Lukas Eiserbeck von der Prognos AG unter anderem diese Fragen stellen:

  • Wie ist die Anpassungswirtschaft in NRW in den globalen Handel eingebunden?
  • Welchen Stellenwert hat die Klimaanpassungswirtschaft auf der COP29?
  • Welche Chancen eröffnen sich für Unternehmen durch die Themen der COP29?

Wir freuen uns auf Ihre Fragen und auf die Antworten von Frau Dekker und Herrn Eiserbeck!

Zur Anmeldung.

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

COP29 x Anpassungswirtschaft: Auswirkungen und Chancen für NRW

14. November 2024, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels ist eines der zentralen Themen auf der COP29 UN-Klimakonferenz. Besonders im Fokus stehen dabei die Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen und die Umsetzung der Nationalen Anpassungspläne (NAPs). In diesem Zusammenhang rückt auch die Rolle der Privatwirtschaft und insbesondere der Klimaanpassungswirtschaft immer stärker in den Vordergrund. Das Netzwerk Klimaanpassung und Unternehmen hat bereits vor einigen Monaten eine umfassende Außenwirtschaftsanalyse der Anpassungswirtschaft in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Diese Analyse ordnen wir nun in den Kontext der COP29 ein, um die Potenziale der Branche auf der globalen Bühne besser zu verstehen.

In unserer kommenden Sprechstunde werden sich Greta Dekker und Lukas Eiserbeck von der Prognos AG unter anderem diese Fragen stellen:

  • Wie ist die Anpassungswirtschaft in NRW in den globalen Handel eingebunden?
  • Welchen Stellenwert hat die Klimaanpassungswirtschaft auf der COP29?
  • Welche Chancen eröffnen sich für Unternehmen durch die Themen der COP29?

Wir freuen uns auf Ihre Fragen und auf die Antworten von Frau Dekker und Herrn Eiserbeck!

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

Die dritte Runde im Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW ist gestartet!

02. Oktober 2024, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer 23. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 02. Oktober 2024 haben wir mit Christian Schorn vom Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH zum Thema „Die dritte Runde im Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW ist gestartet!“ gesprochen.

Innovationswettbewerb GREENECONOMY.IN.NRW

Der Innovationswettbewerb GREENECONOMY.IN.NRW ist ein von der EU co-finanzierter Wettbewerb, mit dem Ziel, die grüne Transformation gemäß des European Green Deals und der Sustainable Development Goals im Rahmen der Innovationsstrategie NRWs mittels Innovationen voranzubringen. Der Projektträger Jülich begleitet dabei nicht nur die Projektauswahl, sondern unterstützt auch bei der Antragstellung und der fachlichen Umsetzung der Projekte.

  • Überblick: Der Innovationswettbewerb umfasst 3 Säulen: die Umweltwirtschaft, die Circular Economy und die Klimaanpassung. Erfolgreiche Projektanträge haben alle eins gemeinsam: Sie legen ihren Fokus auf innovative Produkte oder Dienstleistungen, die sowohl technischer wie auch nicht-technischer Natur sein können. Dabei muss herausgestellt werden, inwiefern das Produkt oder die Dienstleistung einen Innovationscharakter aufweist. Dazu müssen Antragstellende auch darlegen, was es in diesem Bereich bereits in Deutschland gibt und wie sich das vorliegende Projekt davon abgrenzt. Zusätzlich dürfen die Produkte und Dienstleistungen noch nicht die Marktreife erreicht haben.
  • Konsortium: Um an dem Wettbewerb teilnehmen zu können bedarf es neben einer innovativen Idee auch eines Konsortiums, das mindestens ein KMU aus NRW umfasst, sowie einer Projektskizze, in der das Vorhaben erläutert wird. Weitere Partner eines Konsortiums können auch außerhalb von NRW ansässig sein, müssen aber zur EU gehören und die vorwiegende Umsetzung muss in NRW stattfinden. Somit ist beispielweise ein Konsortium aus drei Hochschulen und einem KMU mit Sitz in NRW antragsberechtigt.
  • Ablauf: Es handelt sich um einen 2-stufigen Prozess. Nachdem eine Projektskizze eingereicht wird und ein unabhängiges Gutachtergremium diese bewertet hat, werden die positiv bewerteten Ideen der jeweiligen Skizzen eingeladen einen Antrag zu stellen. Nach Bewertung der Projektskizze durch den Begutachtungsausschuss kann auf Anfrage von jedem Partner im Laufe von 3 Monaten ein umfangreicher Projektantrag eingereicht werden. Erfolgreiche Projektvorschläge werden meist für 3 Jahre mit Fördersätzen in Höhe von üblicherweise 50% – 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.
  • Rückblick der ersten und zweiten Wettbewerbsrunde: In der ersten Runde wurden 56 Skizzen eingereicht, in der zweiten Runde waren es 35 Skizzen. In beiden Fällen wurden nach fachlicher Prüfung von einem Gutachterausschuss circa die Hälfte der Skizzen ausgewählt, die zur Antragstellung aufgefordert wurden. Somit ist die Zuteilungsquote in diesem Wettbewerb vergleichsweise hoch. In beiden Runden kamen ca. 40% der Skizzen aus dem Bereich der Umweltwirtschaft, 40% aus der Circular Economy und 20% aus der Klimaanpassung. Ein erfolgreicher Antrag im Bereich der Klimaanpassung ist das Projekt „Smarte DeichWacht“. Durch digitales Monitoring von Deichen soll der Hochwasserschutz verbessert werden. Einige Aspekte wurden in der dritten Runde optimiert: Die Einreichung der Skizzen erfolgt nun komplett online. Zudem wurde das Gremium um fachliche Expertise in der IT ergänzt.
  • Lessons Learnt und Tipps: Wichtig ist, dass die Innovation im Zentrum steht: Antragstellende sollten in ihrer Skizze das innovative Element ihres Projekts hervorheben und klar zum Stand der Wissenschaft und der Technik abgrenzen. Idealerweise stellen Antragstellende ausführlich dar, auf welche Art und Weise ihr Projekt jedes der genannten Kriterien erfüllt. Dabei sollten die konkreten Begrifflichkeiten, die sich auch im Kriterienkatalog wiederfinden, genutzt werden und die Aussagen, wenn möglich und sinnvoll, mit Literaturquellen belegt werden. Viele Antragsteller, die zuvor eine Beratung durch den Projektträger Jülich in Anspruch genommen haben, konnte dies sehr gut umsetzen. Ein wichtiger Faktor ist zudem die Darstellung der Wertschöpfungskette: Industriepartner bzw. Hersteller können in Projekten mit Fokus auf experimentelle Entwicklung von Vorteil sein.
  • Förderung: In der aktuellen Förderrunde stehen ca. 26,5 Millionen Euro von der EU sowie eine co-Finanzierung von circa 4 Millionen Euro des Landes NRW zur Verfügung. Somit beläuft sich der Fördertopf aktuell auf knapp 30 Millionen Euro. Innerhalb der Konsortien gilt es, eine gewisse Aufteilung zu beachten: jeder Partner muss mindestens 10% und darf maximal 70% der Gesamtausgaben im Verbund tragen. Neu in dieser Förderperiode ist die Sachausgabenpauschale: Somit können bis zu 25% auf die Personalausgaben als Sachausgaben pauschal ohne Einzelnachweis abgerechnet werden.
  • Unterschied zu anderen Wettbewerben: Ein ähnlicher Wettbewerb ist „KMU- innovativ“: Die Teilnahmebedingungen sind in großen Teilen gleich. Einige Details unterscheiden sich jedoch: Bei GreenEconomy.IN.NRW können nur Verbundvorhaben teilnehmen, bei KMU innovativ sind auch Einzelvorhaben antragsberechtigt. Zudem gibt es bei KMU- innovativ eine Industriequote, dies ist bei GreenEconomy.IN.NRW nicht der Fall. Die Themenschwerpunkte haben zwar eine Schnittmenge, unterscheiden sich jedoch ebenfalls.
  • Zeitplan: Die nächste Einreichungsfrist für Förderanträge ist der 28. Oktober 2024. Bewerber, die Skizzen im Oktober 2024 einreichen und zur Antragstellung eingeladen werden, können im März 2025 mit einer Benachrichtigung rechnen. Die Projekte können dann voraussichtlich im September 2025 starten.

Haben Sie Fragen?

Gerne können Sie sich an uns oder auch direkt an Herrn Schorn unter greeneconomy.in.nrw@fz-juelich.de wenden.

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

Die Förderinitiative „KMU-innovativ“: Spitzenforschung für die Klimaanpassung

12. September 2024, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer 22. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 12. September 2024 haben wir mit Herrn Michael Schrempp vom DLR-Projektträger zum Thema „Die Förderinitiative „KMU-innovativ“: Spitzenforschung für die Klimaanpassung“ gesprochen.

Gerne stellen wir Ihnen hiermit eine kurze Zusammenfassung des Gesprächs zur Verfügung.

 

Die Förderinitiative „KMU-innovativ“: Spitzenforschung für die Klimaanpassung

 

Das Förderprogramm „KMU-innovativ“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll das Innovationspotenzial von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auf dem Gebiet der Spitzenforschung stärken und erstantragstellende Unternehmen den Weg für die Forschungsförderung ebnen.

  • KMU-innovativ: KMU-innovativ ist ein seit 2007 bestehendes Förderinstrument. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU. Gefördert werden ausschließlich Projekte im vorwettbewerblichen Bereich (Prototypenentwicklung).
  • Technologiefelder: Es gibt 11 Technologiefelder: Bioökonomie, Biomedizin, Elektronik und autonomes Fahren: High Performance Computing,  Medizintechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien, interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, Photonik und Quantentechnologien, Materialforschung, Ressourcen und Kreislaufwirtschaft, Zukunft der Wertschöpfung und Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung. Die Vielfalt der Technologiefelder eröffnet zahlreichen Branchen die Möglichkeit, ihre Projektideen im Rahmen von KMU-innovativ zu fördern. Es empfiehlt sich daher für Antragstellende im Vorfeld eine Klärung mit den zuständigen Projektträgern vorzunehmen, um festzustellen, welchem Technologiefeld die jeweilige Projektidee zuzuordnen ist.
  • Praxisbeispiel: Ein bereits abgeschlossenes und erfolgreiches Projekt im Bereich Klimaanpassung ist MobiGa. Bei MobiGa handelt es sich um mobile vertikale Gärten, die zur Aufwertung von versiegelten Flächen eingesetzt werden. Diese zeichnen sich durch einen geringen Wartungs- und Pflegeaufwand aus und können an verschiedenen Orten aufgestellt und je nach Bedarf neu angeordnet werden. Mobiga ist ein Konsortium, das sich aus zwei Unternehmen und der Fachhochschule Bingen zusammensetzt. Am Ende des Projekts wurde ein Start-up-Unternehmen gegründet. Die danach zur Verfügung stehenden Prototypen konnten als Anschauungsmaterial genutzt werden. Mobiga hat über den Verbund eine Förderung von insgesamt ca. 700.000 Euro erhalten.
  • Besondere Zulassungsvoraussetzungen: Neben Einzelvorhaben von KMUs sind auch Verbünde förderfähig. An Verbünden können unterschiedlichste Akteure mitwirken, beispielsweise Großunternehmen, Forschungseinrichtungen oder Universitäten oder auch andere KMU. Von entscheidender Bedeutung ist, dass ein substanzieller Anteil der Forschungsleistung von KMU erbracht wird. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU ist ein wesentliches Ziel dieser Förderung, weshalb auch der größte Teil der Zuwendung diesen zugutekommen soll.
  • Antragsverfahren: Es besteht die Möglichkeit, mindestens zweimal pro Jahr Anträge einzureichen. Das Antragsverfahren bei KMU-innovativ ist zweistufig ausgestaltet. Im ersten Schritt ist eine Projektskizze einzureichen, welche die Projektidee mit den wichtigsten Punkten darstellen sollte. Die Skizze sollte dabei nicht mehr als 12 Seiten umfassen. Der nächste Stichtag zur Einreichung von Projektskizzen ist am 15. Oktober 2024. Die Möglichkeit, einen Antrag einzureichen, besteht vorläufig bis 2027.
  • Zuwendungen: In der Regel werden Zuwendungen im Bereich von 6 bis 7-stelligen Beträgen vergeben. Die Förderquote für KMUs beträgt in der Regel 50 – 70 Prozent, was einen Eigenanteil von 30 – 50 Prozent entspricht, der von den Unternehmen selbst zu erbringen ist.
  • Weitere Informationen: Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BMBF und des DLR.

Haben Sie Fragen?

Gerne können Sie sich bei Fragen an uns wenden oder direkt an Herrn Schrempp unter michael.schrempp@dlr.de.

Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

Am 02.10.2024 findet unsere nächste Sprechstunde zum Thema „Die dritte Runde im Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW ist gestartet!“  statt.

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

Hitzeschutz für Unternehmen!

06. Juni 2024, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer 21. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 06. Juni 2024 haben wir mit Frau Sandra Musculus, Präsidentin des Industrieverbands Technische Textilien-Rollladen-Sonnenschutz e.V. (ITRS) und Prokuristin bei der Georg Musculus GmbH zum Thema „Hitzeschutz in Unternehmen!“ gesprochen.

Gerne stellen wir Ihnen hiermit eine kurze Zusammenfassung des Gesprächs zur Verfügung.

Hitzeschutz in Unternehmen

Der Sommer steht vor der Tür und somit auch zahlreiche Hitzetage! Um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter:innen während Hitzewellen zu schützen und ihnen ein produktives Arbeiten zu ermöglichen, sind Unternehmen auf einen geeigneten Hitzeschutz angewiesen.

  • ITRS e.V.: Der ITRS e.V. ist der führende Fach- und Arbeitgeberverband für Hersteller aus dem Bereich Sonnenschutz, Konfektionäre und Servicedienstleister der angegliederten Branchen und gleichzeitig deren Sprachrohr sowie Interessenvertretung. Der ITRS gestaltet Gesetze und Richtlinien auf europäischer Ebene mit.
  • Arten des Hitzeschutz: Grundsätzlich kann Hitzeschutz sowohl von außen als auch von innen angebracht werden. Um die individuell passende Art des Hitzeschutzes zu identifizieren ist es immer notwendig, die gesamte Gebäudehülle zu betrachten. Über die Fensterflächen fällt Sonnenlicht ein und kann im Winter zu einer positiven und im Sommer zu einer negativen Wärme führen. Dabei spielt der Gesamtenergiedurchlass eine Rolle: für einen optimalen Sonnenschutz sollte dieser möglichst tief sein. Es gibt Lösungen, die viel Licht jedoch einen niedrigen Gesamtenergiedurchlass – von 5-10% – mit sich bringen, außenliegender Sonnenschutz (auch mit hellen Textilien) ist effektiver als innenliegender Sonnenschutz. Automatisierte Produkte sind besonders effizient darin, auch große Fensterflächen effektiv zu beschatten. Durch Automatisierung wird im Winter Wärmeenergie gespart und solare Erträge werden genutzt, im Sommer spart man Kühlenergie und kann Gebäude vor dem Erhitzen schützen. Eine Automatisierung ist immer effektiver als eine manuelle Steuerung.
  • Wissenschaftlicher Hintergrund: Eine „Studie zur integralen Bewertung des sommerlichen Wärmeverhaltens”, die im letzten Jahr durch die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle veröffentlicht wurde, zeigt, dass verschiedene Sonnenschutzmaßnahmen ein wirksames Mittel gegen die Überhitzung von Gebäuden sind und den Energieverbrauch für Klimatisierung minimieren bzw. in vielen Fällen ganz vermeiden können. So kann ein Rollladen das 13-fache an Energie sparen, ein textiler Sonnenschutz / Fenstermarkise senkrecht kann sogar das 28-fache sparen (siehe untenstehende Grafik). Somit kann Sonnenschutz auch als Chance zur Kostensenkung genutzt werden. Die Studie ist hier zu finden: IBH4 Studie der RTG veröffentlicht – ITRS e.V. (itrs-ev.com). Weitere Informationen finden Sie hier: https://ivrsa.de/technische_unterlagen/studien/
  • Sonnenschutz für Mieter:innen: Für Mieter:innen gilt: Es empfiehlt sich, den Vermieter mit ins Boot zu holen. Denn auch für den Vermieter lohnt es sich, in hochwertigen Sonnenschutz zu investieren, da dieser die Immobilie langfristig aufwertet und bei Gewerbeimmobilien auch für die Unfallversicherung relevant ist (Hitzeschutz im Unternehmen). Eine Lösung, die sich für Mieter:innen in jedem Fall eignet, ist der innenliegende Sonnenschutz. Mittlerweile gibt es auch Sonnenschutz, der von außen geklemmt werden kann und nicht angebohrt werden muss und zudem über Solarenmotoren betrieben wird – auch dieser eignet sich für Mieter:innen.
  • Anbieter: Unternehmen, die Sonnenschutz neu anbringen möchten, können sowohl im Baumarkt wie auch im Fachhandel fündig werden. Allerdings sollte man sich immer Vergleichsangebote einholen, bevor man eine Kaufentscheidung trifft. Auch im Fachhandel gibt es niedrigschwellige Produkte, die nicht wartungsintensiv sind und einen hohen Standard haben. Dabei sollte immer darauf geachtet werden, dass die Produkte z.B. das TÜV oder CE-Kennzeichen und Textilien das Oeko-Tex Siegel tragen und im Falle von innenliegendem Sonnenschutz die Textilien aluminiumbedampft sind. Inzwischen achten nun auch Unfallversicherungen vermehrt auf Hitzeschutz bei Unternehmen. Zudem berät der Fachhandel nicht nur bei der Planung, sondern auch bei der Automatisierung und montiert die Produkte fachgerecht.
  • Branchenentwicklung: Aktuell ist es schwer zu sagen, wie sich die Nachfrage nach Hitzeschutzprodukte entwickeln wird, da die ursprünglichen „Muster“ seit Corona nicht mehr gelten. Im Moment ist das Kaufverhalten etwas verhaltener, insbesondere da die Branche am „langen Arm“ der Baubranche hängen. Die Faustregel lautet: Regnet es bis zu den Sommerferien viel, dann wird es eine weniger gute Saison, ist es bis zu den Sommerferien heiß, wird es eine bessere Saison.
  • Förderung: Förderungen gibt es, z.B. Steuerermäßigungen für außenliegenden Sonnenschutz zur Steigerung der Energieeffizienz (https://ivrsa.de/wp-content/uploads/2022/11/IVRSA_Foederung_neu.pdf) und eine Bundesförderung für effiziente Gebäude (https://ivrsa.de/wp-content/uploads/2022/11/IVRSA_Flyer_BEG_neu.pdf).

Haben Sie Fragen?

Gerne können Sie sich bei Fragen an uns oder auch direkt an Frau Musculus unter sandra_musculus@markisentuch.com wenden.

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

Unternehmensperspektiven und -interessen in der Klimaanpassungspolitik – Der Beirat Klimaanpassung NRW

16. Mai 2024, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Sehr geehrte Damen und Herren, 

  

in unserer 20. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 16. Mai 2024 haben wir mit Herrn Holger Gassner vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. und Mitglied des Beirats Klimaanpassung NRW zum Thema „Unternehmensperspektiven und -interessen in der Klimaanpassungspolitik – Der Beirat Klimaanpassung NRW“ gesprochen.  

  

Gerne stellen wir Ihnen hiermit eine kurze Zusammenfassung des Gesprächs zur Verfügung. 

  

„Unternehmensperspektiven und -interessen in der Klimaanpassungspolitik – Der Beirat Klimaanpassung NRW“ 

  

Die Klimaanpassung ist existenziell und muss alle Bereiche und Ebenen umfassen. Verschiedene Maßnahmen müssen daher ineinandergreifen und fachübergreifend geplant sein. Der interdisziplinär aufgestellte Beirat Klimaanpassung NRW besteht aus 29 Expert:innen und Akteur:innen aus NRW. Er bündelt breite und umfassende Kompetenzen verschiedener Disziplinen und Sektoren und repräsentiert die diversen Perspektiven aus Wirtschaft, Kommunen und Zivilgesellschaft. 

  • Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.: Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hat deutschlandweit über 2000 Mitglieder und in der Landesgruppe NRW sind über 300 Mitglieder vertreten. Der Verband betreut die gesamte Themenbreite der Energie und Wasserwirtschaft – diese Themen sind sehr relevant für die Klimaanpassung. 
  • Aufgaben des Beirats: Den Beirat Klimaanpassung gibt es seit November 2021. Er wurde im Nachgang zur Verabschiedung des Klimaanpassungsgesetzes des Landes NRW gegründet. Die Aufgabe des Beirats ist es, Impulse und Empfehlungen für die Regierung zu erarbeiten, die der Klimaanpassung dienen sollen. Der Beirat besteht aus 29 Mitgliedern, die ein breites Spektrum an Sektoren und Interessen abdecken. Vertreten sind zum Beispiel die Architektenkammer, der Garten- und Landschaftsbau, die Industrie, das Handwerk, die Landwirtschaft und zivilgesellschaftliche Gruppen. Alle sind vom Klimawandel betroffen und bringen ihre Interessen und Perspektiven in den Beirat ein. Somit bündeln und spiegeln Empfehlungen des Beirats die Interessen zahlreicher unterschiedlicher Akteur:innen.
  • Arbeitsweise des Beirats: Seit seiner Gründung im November 2021 trifft sich der Beirat zwei Mal im Jahr in großer Runde. In der ersten Sitzung wurden zunächst Überschneidungen und Schwerpunktthemen für die Klimaanpassung identifiziert. Nach 2 Jahren der Zusammenarbeit wurde dem Umweltministerium dann eine Liste an Empfehlungen, gegliedert nach Schwerpunktbereichen, übergeben. Die Schwerpunktthemen lauten dabei: 1) Wasser (Verfügbarkeit und Speicherung) 2) Flächen und Boden, 3) Klimaresilienz und Infrastruktur, 4) Kommunikation und Befähigung. 
  • Klimaanpassungsstrategie des Landes: Die Empfehlungen des Beirats sind in den aktuell laufenden Prozess der Landesregierung zur Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie für NRW eingeflossen. In seiner letzten Sitzung hatte der Beirat auch die Gelegenheit, Zwischenergebnisse des Strategieprozesses einzusehen und zu kommentieren. Die Veröffentlichung der Klimaanpassungsstrategie durch die Landesregierung ist für den Spätsommer/Herbst 2024 geplant. Im Anschluss soll der Beirat auch in das Monitoring der Umsetzung eingebunden werden.
  • Verschneidung mit anderen Initiativen: Die Arbeit des Beirats ist eingebettet in ein Umfeld mit weiteren Prozessen: So arbeitet das Land NRW beispielsweise im Bereich „Wasser“ auch an einer Wasserstrategie (in Ergänzung zur Wasserstrategie auf Bundesebene) und der Landtag hat beschlossen, eine Enquete-Kommission zum Thema „Wasser in Zeiten des Klimawandels“ einzusetzen. Besonders wichtig ist dabei, dass all diese Bestreben ineinandergreifen, denn überall ist das entscheidende Thema die Wasserverfügbarkeit. Diese zeitgleichen Prozesse zeigen die Bedeutung des Themas: die Prozesse müssen konvergieren und in die gleiche Richtung gehen.  
  • Ziel der Arbeiten: Am Beispiel Wasser lassen sich einige Fragestellungen illustrieren: Das übergeordnete Ziel ist die zuverlässige Versorgung aller Akteure. Die Trinkwasserversorgung hat absolute Priorität, denn sie ist von höchster Relevanz für die Bevölkerung. Aber auch die Landwirtschaft sowie die Industrie haben berechtigte Bedarfe an Wasser. Dadurch entstehen Nutzungskonkurrenzen. Daher gilt es zu klären: Was brauchen wir, um langfristig die Trinkwasserversorgung sicherzustellen? Die Grundwasserbildung geht in manchen Regionen seit Jahren zurück, so dass geprüft werden muss, inwiefern Fernwasserleitungen verlegt werden sollten. Zudem kann es bei fortschreitendem Klimawandel passieren, dass in extremen Hitzeperioden die Wassernutzung eingeschränkt werden muss. Hier gilt es schon heute zu klären: Wie kommt man zu einer Priorisierung im Ernstfall? Das sollte nicht erst in einer Krisensituation abgestimmt werden.  

  

Haben Sie Fragen? 

Gerne können Sie sich bei Fragen an uns oder auch direkt an Herrn Gassner unter holger.gassner@bdew-nrw.de wenden.  

  

Informationen zur Klimaanpassungspolitik des Landes NRW: 

https://www.umwelt.nrw.de/themen/umwelt/klimawandel-und-anpassung/klimaanpassung-nrw 

  

Pressemitteilungen zum Beirat Klimaanpassung NRW: 

https://www.umwelt.nrw.de/beirat-klimaanpassung-legt-landesregierung-empfehlungen-fuer-nordrhein-westfalen-vor 

https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltministerium-setzt-beirat-klimaanpassung-ein 

  

Aktuelle Broschüre des BDEW zur Wasserwirtschaft in Europa: 

https://www.bdew.de/media/original_images/2024/05/07/bdew-broschure_wasserwirtschaft-in-europa_web.pdf 

  

  

Künftige Termine der NKU-Sprechstunde: 

  1. Sprechstunde: Donnerstag, 06. Juni von 8:00 bis 8:45 Uhr zum Thema „Hitzeschutz für Unternehmen!“: https://klimaanpassung-unternehmen.nrw/event/nku-sprechstunde-21

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 „Bewertung von Klimarisiken und -chancen in Unternehmen mittels Szenarioanalyse!

02. Mai 2024, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer 19. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 02. Mai 2024 haben wir mit Herrn Daniel Mazuré vom UN Global Compact Netzwerk Deutschland (UN GCD) zum Thema „Bewertung von Klimarisiken und -chancen in Unternehmen mittels Szenarioanalyse!“ gesprochen.

Gerne stellen wir Ihnen hiermit eine kurze Zusammenfassung des Gesprächs zur Verfügung.

 

Bewertung von Klimarisiken und -chancen in Unternehmen mittels Szenarioanalyse!

Durch den Klimawandel ergeben sich zahlreiche Risiken wie auch Chancen für Unternehmen. Daher ist eine Analyse der betrieblichen Klimarisiken und -chancen unabdingbar. In dem Diskussionspapier „Identifizierung und Bewertung von Klimarisiken und -chancen für Unternehmen: Auswirkungen des Klimawandels mittels Szenarioanalyse verstehen“ beschreibt das UN GCD wie Unternehmen mit Hilfe von Szenarioanalysen Klimarisiken und -chancen identifizieren, finanzielle Auswirkungen quantifizieren und so informierte Entscheidungen treffen können.

  • UN Global Compact Netzwerk Deutschland (UN GCD): Das UN GCD ist das Business Network der Vereinten Nationen, das 2000 gegründet wurde. Das Ziel des Netzwerks ist es, eine nachhaltige Weltwirtschaft zu fördern. Unternehmen, die dem Netzwerk beitreten, verpflichten sich, die 10 Prinzipien in den Themenfeldern Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Klima und Korruptionsprävention zu wahren und jährlich einen Bericht dazu abzugeben. Das Netzwerk ist die größte Nachhaltigkeitsinitiative weltweit (+24 000 Teilnehmende), in Deutschland sind über 1200 Unternehmen und Non-Business Organisationen beteiligt.
  • Diskussionspapier „Auswirkungen des Klimawandels mittels Szenarioanalyse verstehen“: Bei dem kürzlich veröffentlichten Diskussionspapier handelt es sich um ein Update eines bestehenden Papiers, das sich mit der Rolle von Szenarioanalysen zur Identifikation von Klimarisiken und -chancen in Unternehmen befasst. Im Rahmen der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive werden sich Unternehmen künftig verstärkt mit ihren Klimarisiken und -chancen auseinandersetzen müssen. Das neue Diskussionspapier berücksichtigt diese neue regulatorische Landschaft. Zudem wurden empfohlene Szenarien angepasst: Wurde früher überwiegend auf die Emissionen von Treibhausgasen geschaut, werden heute beispielsweise auch sozioökonomische Variablen berücksichtigt.
  • Szenarioanalysen: Es gibt verschiedene Szenarien, die die Klimaerwärmung abbilden, angefangen von moderaten Erwärmungsszenarien, in denen gezielte Maßnahmen zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius ergriffen werden und erfolgreich umgesetzt werden, bis hin zu Szenarien, in denen Geschäftsaktivitäten wie gewohnt fortgeführt werden, ohne Rücksicht auf Treibhausgasemissionen, was zu erheblichen Temperaturanstiegen von mehr als 5 Grad Celsius führen würde. Diese verschiedenen Szenarien ermöglichen es Unternehmen, potenzielle Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel besser zu verstehen und entsprechende strategische Entscheidungen zu treffen. Im Rahmen einer Szenarioanalyse entscheidet man sich meist für die Betrachtung zwei verschiedener Szenarien mit unterschiedlichen Auswirkungen auf das Unternehmen.
  • Ablauf der Szenarioanalyse: Voraussetzung für eine erfolgreiche Klimarisiko- und -chancenanalyse auf Basis von Szenarien ist eine klar definierte Governancestruktur und Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens für die Durchführung. Erst dann können in einem ersten Schritt die wesentlichen Klimarisiken und -chance identifiziert werden. Für eine erfolgreiche Durchführung sollte sich die Analyse auf Geschäftsaktivitäten und Standorte begrenzen, die von hoher finanzieller Relevanz sind und/oder Veränderungen besonders stark ausgesetzt sind (Schritt 2). Um die volle Bandbreite an transitorischen und physischen Risiken zu betrachten, sollte die Szenarioanalyse mindestens zwei Szenarien betrachten (Schritt 3). Eines, welches sich auf eine erfolgreiche Begrenzung der globalen Erwärmung auf unter 1,5°C stützt bzw. den politischen Anspruch hat, sowie eines, in welchem die globalen Emissionen weiter steigen und somit die globale Erwärmung weiter voranschreitet. Neben den klassischen physischen Risiken wie Überflutungen, Hitzewellen und Dürren soll dadurch auch die Betrachtung transitorischer Risiken ermöglicht werden, z.B. aus regulatorischen Veränderungen und sich wandelnden Kundenanforderungen. Im vierten Schritt werden die identifizierten Risiken und Chancen dann finanziell bewertet. Basierend auf diesen Erkenntnissen werden Konzepte und Maßnahmen zur Emissionsreduktion und Klimaanpassung entwickelt. Abschließend erfolgt in einem letzten Schritt die Bewertung der für das Unternehmen relevanten, durch den Klimawandel ausgelösten Gesamtrisiken. Im Diskussionspapier werden auch einige Tools vorgestellt, die eine Hilfestellung für die Anwendbarkeit von komplexen Klimaszenarien für Unternehmen leisten.
  • Implikationen zur Anpassung: Anhand der Analyse erarbeiten sich Unternehmen ganz konkrete Antworten: Was für Geschäftsbereiche sind betroffen? Welche Produkte sind potenziell betroffen? Wie steht es um Klimarisiken in der Lieferkette? Basierend auf diesen Informationen können Unternehmen dann informierte Entscheidungen zur Anpassung treffen.
  • Chancen: Unternehmen können die Analyse aktiv nutzen, um Chancen für ihr Geschäft zu erkennen und entsprechend zu handeln. So kann ein Unternehmen beispielsweise Erkenntnisse gewinnen, die es neue Geschäftsfelder erschließen, Absatzmärkte schaffen oder sein Produktportfolio anpassen lassen.

Haben Sie Fragen?

Gerne können Sie sich bei Fragen an uns oder auch direkt an Herrn Daniel Mazuré unter daniel.mazure@globalcompact.de wenden.

Die Publikation finden Sie hier: UN Global Compact Netzwerk Deutschland: Auswirkungen des Klimawandels mittels Szenarioanalyse verstehen

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„Fachkräftebedarf für die Klimaanpassung!

14. März 2024, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer 18. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 14. März 2024 haben wir mit Florian Bernardt und Dr. Friederike Rausch-Berhie zum Thema „Fachkräftebedarf für die Klimaanpassung!“ gesprochen. Gerne stellen wir Ihnen hiermit eine kurze Zusammenfassung des Gesprächs zur Verfügung.

 

Fachkräftebedarf für die Klimaanpassung!

 

Zur Erhöhung der Klimaresilienz in der Wirtschaft sind sie eine Voraussetzung: qualifizierte Fachkräfte. In ihrer Studie „Wie Klimaanpassung den Arbeitsmarkt verändert – Eine modellgestützte Szenarioanalyse” haben unsere Gäste von der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung Osnabrück (GWS) und dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) analysiert, welche Fachkompetenzen im Bereich der Klimaanpassung zukünftig benötigt werden und wie sich diese Änderung im Fachkräftebedarf auf den Arbeitsmarkt auswirkt.

      • Forschungsvorhaben: Das Forschungsvorhaben „Analyse und Einsatz von Klimadiensten zum Kapazitätsaufbau, Bildung und Vernetzung zur Klimawandelanpassung“ ist eine Kooperation zwischen der GWS, dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung und dem BIBB. Im Rahmen einer Studie beschäftigen sich Herr Bernardt und Frau Dr. Rausch-Berhie mit der Fragestellung, wie die Implementierung von Klimaanpassungsmaßnahmen die Berufslandschaft beeinflusst und wie die berufliche Bildung entsprechend gestaltet werden sollte. Um die Fragestellung quantitativ beantworten zu können, haben sie eine modellgestützte Szenarioanalyse durchgeführt.
      • Annahmen der Szenarioanalyse: Insgesamt wurden 12 Annahmen getroffen und in das von ihnen genutzte QuBe-Modell eingefügt. Dabei wurden Klimaanpassungen in den urbanen Räumen, der Arbeitswelt, der primären Produktion und der Vorsorge sowie Gesundheit modelliert und erarbeitet, wo perspektivisch in welchem Umfang investiert werden wird. Anhand dieser Annahmen und Informationen wurde für 144 Berufsgruppen (der KldB) ermittelt, welcher Mehrbedarf an Fachkräften entsteht. Da das Modell ein Zeithorizont bis 2040 betrachtet, musste es sich bei den Klimaanpassungsmaßnahmen um Maßnahmen handeln, bei denen bis 2040 ein Effekt zu erkennen ist. Zudem wurden nur Maßnahmen berücksichtigt, die keine negativen Folgen für den Klimaschutz haben und deutschlandweit gleichermaßen umsetzbar sind.
      • Implikationen für den Arbeitsmarkt: Durch die Klimaanpassung entsteht ein enormer Bedarf an Fachkräften – allein im Gartenbau werden im Jahr 2040 circa 2000 Erwerbstätige mehr benötigt (im Vergleich zu einem Szenario, in dem Klimaanpassung nicht mitgedacht wird). Laut der Studie ist jedoch nicht davon auszugehen, dass diese Stellen alle besetzt werden können – der Fachkräftemangel stellt somit auch für die Umsetzung der Klimaanpassung eine große Herausforderung dar. Hinzu kommt, dass es aufgrund des Klimawandels vermehrt zu Ausfällen kommen wird, beispielweise wenn Dachdecker:innen bei über 35 Grad ihre Arbeit pausieren müssen.
      • Implikationen für die berufliche Bildung: Es wurde der gesamte Arbeitsmarkt anhand der Berufsgruppen der Klassifikation der Berufe 2010 betrachtet. Die Berufe „Dachdecker:innen“ und „Umwelttechnolog:innen für Wasserversorgung“ sowie „Umwelttechnolog:innen für Abwasserbewirtschaftung“ wurden dabei einer intensiveren Betrachtung unterzogen, da dort u.a. ein besonders großer Zuwachs an Fachkräften benötigt wird und gleichzeitig von einer Veränderung der Kompetenzanforderungen ausgegangen wird. Für diese beiden Berufsgruppen wird in einem nächsten Schritt analysiert, inwiefern die Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten angepasst werden sollten. Diese Ergebnisse sollen auch anderen Branchen/ Berufen aufzeigen, wie Klimaanpassungskompetenzen in die berufliche Bildung integriert werden können.
      • Ausbildung vs. Weiter-/Fortbildung: Mit Blick auf den Fachkräftemangel sollte nicht nur bei der Ausbildung und damit den zukünftigen Fachkräften angesetzte werden, sondern auch die bereits ausgebildeten Fachkräfte müssen nachqualifiziert werden. Insofern sollte die Klimaanpassung nicht nur in der Ausbildung, sondern auch in Fort- und Weiterbildung verankert werden. Dabei kommt den Kammern und Verbänden eine zentrale Rolle zu, da sie die Berufsbildung maßgeblich mitgestalten.

Haben Sie Fragen?

Gerne können Sie sich bei Fragen an uns oder auch direkt an Florian Bernardt (bernardt@gws-os.com) und Dr. Friederike Rausch–Berhie (rausch-berhie@bibb.de) wenden.

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

HDE Adapt – Klimaanpassung für den Einzelhandel leicht gemacht!

15. Februar 2024, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer 17. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 15. Februar 2024 haben wir mit Jelena Nikolic vom HDE zum Thema: „HDE Adapt – Klimaanpassung für den Einzelhandel leicht gemacht!“ gesprochen. Gerne stellen wir Ihnen hiermit eine kurze Zusammenfassung des Gesprächs zur Verfügung.

 

HDE Adapt – Klimaanpassung für den Einzelhandel leicht gemacht!

 

Auch vor dem Einzelhandel macht der Klimawandel nicht halt. Immer häufiger auftretende Extremwetterereignisse zeigen, dass auch Einzelhandelsunternehmen ihre Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen des Klimawandels nachhaltig erhöhen müssen. Wie das gelingen kann, zeigt HDE-Adapt.

      • HDE: Der Handelsverband Deutschland (HDE) ist die politische Stimme des deutschen Einzelhandels und das legitimierte Sprachrohr der Branche gegenüber der Politik auf Bundes- und EU-Ebene, gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen, den Medien und der Öffentlichkeit. Er verfügt über eine breite Organisationsstruktur: der Bundesverband sitzt in Berlin, zudem gibt es Landes- und Regionalverbände sowie Fachverbände (z. B. den Juwelierverband). Derzeit erwirtschaften in Deutschland rund 280.000 Einzelhandelsunternehmen mit drei Millionen Beschäftigten an 400.000 Standorten einen Umsatz von rund 630 Milliarden Euro jährlich.
      • Klimaschutzoffensive des Handels: Die Klimaschutzoffensive des Handels ist eine breit angelegte Informationskampagne mit dem Ziel, Unternehmen zu motivieren, Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Die Klimaschutzoffensive wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)  vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert.
      • HDE-Adapt: HDE-Adapt dockt an die Klimaschutzoffensive an. HDE-Adapt ist ein Weiterbildungsprojekt im Bereich der Klimaanpassung, das vor einem Jahr gestartet ist. HDE-Adapt verfolgt das Ziel, Entscheider:innen in der Handelsbranche zur Klimaanpassung zu informieren und Bewusstsein für das Thema zu schaffen. Mit einem vielfältigen Workshop-Angebot sowie Informationsmaterialien werden Handelsunternehmen gezielt dabei unterstützt, sich gegen extreme Wetterereignisse zu wappnen und resilienter zu werden. Dieses Projekt wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gefördert.
      • Betroffenheiten des Einzelhandels: HDE-Adapt hat mit vielen Einzelhändler:innen gesprochen. Das Thema der Klimaanpassung ist für viele noch neu. Was allerdings nicht neu ist, sind Wetterextreme und instabile Lieferketten. Der Einzelhandel hat in den letzten Jahren dahingehend viel mitgemacht: Pandemie, Lockdown, Unterbrechung von Lieferketten. Der Einzelhandel muss daher schon länger auf Schwankungen reagieren und viele Unternehmen müssen ihre Lieferketten diversifizieren. Die Einzelhändler:innen unterscheiden sich stark in ihrer konkreten Klimafolgenbetroffenheit: Während im Lebensmittelhandel bei Hitze u.a. die Lebensmittel schneller schlecht werden, fehlen im Juweliergeschäft die Kund:innen, die Schmuck trotz Hitze anprobieren wollen. In diesem Kontext ist auch die Verknüpfung von Innenstadt und Einzelhandel relevant: Nur klimaangepasste Innenstädte ziehen Kund:innen an, die dann auch bei Hitze den Einzelhandel besuchen. Klimaanpassung kann und muss am Standort durchgeführt werden, aber immer im Schulterschluss mit der jeweiligen Stadt.
      • Umsetzung von Maßnahmen: Hinsichtlich der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es große Unterschiede: Energieeffizienzmaßnahmen zur Energieeinsparung und besseren Klimatisierung wurden in den letzten fünf Jahren in 93% der Betriebe durchgeführt. Präventivmaßnahmen zum Schutz vor Starkregen werden aktuell jedoch noch weniger umgesetzt. Auch in ihrer Flexibilität, mit der Unternehmen auf Klimafolgen reagieren können, unterscheiden sich die Branchen stark: Während Lebensmittelhändler:innen kurze Bestellfristen haben, legen sich Modeunternehmen schon früh auf ihre Kollektionen fest. Somit werden unter Umständen auch Produkte geliefert, für die sie aufgrund des Klimas keine Abnehmer:innen finden.
      • Herausforderungen für Unternehmen: Bei vielen Unternehmen ist das Bewusstsein für die Relevanz der Klimaanpassung noch nicht geschärft. Bisher sind eher jene Unternehmen aktiv, die bereits betroffen waren. Daher müssen die Chancen und Vorteile der Klimaanpassung noch besser kommuniziert werden. Gleichzeitig stellt die Anpassung die Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen: Wie soll der Standort geschützt oder Personalplan während einer Hitzeperiode gestaltet werden, wenn die Mitarbeiter:innen weniger leistungsfähig sind? Wie stellt man ein Produktsortiment klimaangepasst auf? Bei der Beantwortung dieser Fragen kann HDE- Adapt unterstützen.
      • Wirtschaftlichkeit und Investitionsbereitschaft: Es wurden noch keine Zahlen erhoben, inwiefern sich die Klimafolgen konkret auf die Wirtschaftlichkeit der Einzelhändler:innen auswirken und welche Kosten dadurch entstehen. Allerdings wurde im September 2023 eine Umfrage hinsichtlich der Investitionsbereitschaft der Einzelhändler:innen durchgeführt. Diese ist nach vergangenen, schwierigen Jahren eher gering, da Rücklagen aufgebraucht sind und es an verfügbaren Investitionsvolumen fehlt. Der Investitionsmonitor zeigt: 49% der Einzelhändler:innen investieren primär in die Digitalisierung während nur 23% in Klimaschutz und Klimaanpassung investieren. Anders sieht es jedoch bei Unternehmen aus, die bereits von Klimafolgen betroffen waren: Dort ist die Investitionsbereitschaft höher.
      • Nachhaltigkeitsreporting: Im Reporting im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt es einige Punkte zur Klimaanpassung, die adressiert werden müssen. Somit führt die Reportingpflicht auch dazu, dass sich viele Unternehmen intensiver mit der Klimaanpassung befassen werden. Die Klimaanpassung gewinnt so (und aufgrund der immer häufiger auftretenden Extremwetterereignisse) immer mehr an Bedeutung.
      •  Angebote: HDE-Adapt stellt den Einzelhändler:innen zahlreiche Hilfestellungen Informationsmaterialien, Tools und Selbsttests zur Verfügung. Sehen Sie selbst:

Aktuell findet durch HDE-Adapt außerdem die 4-teilige Webinar-Reihe „Risiken vermeiden, Chancen nutzen“ statt. Der nächste Termin zum Thema „Klimawandel: Wie erkenne ich die spezifischen Risiken und Chancen für mein Einzelhandelsunternehmen?“ findet am 21.02. um 09.00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist hier möglich: Webinar-Reihe „Risiken vermeiden, Chancen nutzen“ | Teil 2: Klimawandel: Wie erkenne ich die spezifischen Risiken und Chancen für mein Einzelhandelsunternehmen? | HDE-Klimaschutzoffensive

Haben Sie Fragen?

Gerne können Sie sich bei Fragen an uns oder auch direkt an Frau Nikolic wenden unter nikolic@HDE.de.

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

Das Handwerk vor Ort – Starker Partner für die Klimaanpassung!

25. Januar 2024, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer 16. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 25. Januar 2024 haben wir mit Martin Weber, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Essen zum Thema: „Das Handwerk vor Ort – Starker Partner für die Klimaanpassung!“ gesprochen. Gerne stellen wir Ihnen hiermit eine kurze Zusammenfassung des Gesprächs zur Verfügung.

Das Handwerk vor Ort – Starker Partner für die Klimaanpassung!

Das Handwerk ist in NRW ein relevanter Teilmarkt der Anpassungswirtschaft und bietet vielfältige Lösungen zur Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen. Gleichzeitig sind die Handwerksbetriebe selbst von den Klimafolgen betroffen und müssen sich ebenfallen anpassen.

      • Zuständigkeiten der Kreishandwerkerschaft: Eine Kreishandwerkerschaft ist der Zusammenschluss der Innungen vor Ort. Die Zuständigkeitsbereiche können kreisfreie Städte oder ganze Kreise aber auch Regionen (z. B. Kreishandwerkerschaft Niederrhein) umfassen. Im Unterschied zur Handwerkskammer, bei der alle Handwerksbetriebe eingetragen sein müssen, ist die Mitgliedschaft in Innungen freiwillig. Im Falle der Kreishandwerkerschaft Essen sind insgesamt 22 Innungen verschiedenster Fachrichtungen vertreten.

 

      • Plattform „Lokales Handwerk“: Die Kreishandwerkerschaft Essen betreibt (zusammen mit anderen Kreishandwerkerschaften) zudem die Plattform „Lokales Handwerk“. Sie unterstützt bei der Suche nach Betrieben und vernetzt Handwerksbetriebe untereinander. Insgesamt sind 18.000 Betriebe auf der Plattform vertreten. Ab April startet das Projekt „Green Craft“, gefördert durch GreenEconomy.IN.NRW, bei dem alle relevanten Akteur:innen zum Thema Klimaschutz und Bauen zusammengebracht werden sollen.
      • Das Handwerk und die Klimaanpassung – eine Doppelrolle: Das Thema der Klimaanpassung im Handwerk ist zwar noch neu, aber definitiv angekommen. Zudem nimmt das Handwerk in Bezug auf die Klimaanpassung eine Doppelrolle ein. Diese Doppelrolle ergibt sich daraus, dass die Handwerksbetriebe sowohl Nachfrager als auch Anbieter von Klimaanpassungslösungen sind. Einerseits sind die Handwerksbetriebe dem Klimawandel ausgesetzt und müssen sich anpassen: Hitzewellen, Starkregen und Stürme stören die Betriebsabläufe und richten Schäden an Werkstätten und Geländen an. Die Flut 2021 hat auch einige Handwerksbetriebe in Essen schwer getroffen. Andererseits bietet das Handwerk zahlreiche Klimaanpassungslösungen: Sowohl Dachbegrünungen, Lüftungen, Isolierungen als auch Verschattungen werden von Handwerksbetrieben gebaut bzw. umgesetzt.

Ein Beispiel für diese Doppelrolle sind die Dachdecker:innen: Sie müssen sich anpassen und z. B. ihre Betriebsabläufe ändern, wenn sie während einer Hitzewelle im Sommer nicht in der Mittagszeit auf dem Dach arbeiten können. Gleichzeitig bieten sie z. B. mit Dachbegrünungen die Umsetzung einer beliebten und sinnvollen Anpassungsmaßnahme an.

      • Schulungsbedarf: Es besteht ein dringender Bedarf, die Betriebe und ihre Mitarbeiter:innen umfangreich zu schulen. Eine Kooperation mit der Stadt Essen hat dazu geführt, dass die Kreishandwerkerschaft Essen aktuell eine Klima-Akademie gegründet hat. Diese soll über Ausbildung, Weiterbildung, Vernetzung und Unterstützung den Know-How-Aufbau und -Transfer im Handwerk sichern. Dort würde auch das Thema der Klimaanpassung reinpassen. Grundsätzlich ist ein erweitertes Schulungsangebot hinsichtlich der Klimaanpassung notwendig: Die Meister:innen in den Betrieben sind oft schon gut informiert, müssen dieses Wissen auch weitergeben. Zudem bringt es den Betrieben auch kompetitive Vorteile, wenn sie Klimaanpassungsmaßnahmen anbieten und dazu auch den konkreten Nutzen dieser Anpassungsmaßnahmen für die Kund:innen klar kommunizieren können.
      • Förderungen: Förderungen sind gerade für die überwiegend kleinen Handwerksbetriebe ein wichtiges Unterstützungsinstrument. Diese richten Anfragen hinsichtlich Informationen zu verfügbaren Förderungen auch an die Kreishandwerkerschaft. Für Förderungen im Bereich der Klimaanpassung sollte noch eine größere Bekanntheit geschaffen werden. Auch sollte ein stärkeres Bewusstsein für eine Absicherung gegenüber Schäden durch Klimafolgen durch entsprechende Versicherungen geschaffen werden.

 

 

Haben Sie Fragen?

 

Unter NKU_Broschuere_COP_RZ-online.pdf (klimaanpassung-unternehmen.nrw) finden Sie die aktuell vorliegende Broschüre in englischer Sprache. Gerne können Sie sich bei Fragen auch direkt an Frau Dekker oder Herrn Eiserbeck wenden unter dekker@klimaanpassung-unternehmen.nrw und eiserbeck@klimaanpassung-unternehmen.nrw.

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

„Globaler Handel: Internationale Klimaanpassung made in NRW!“

14. Dezember 2023, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer 15. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 14. Dezember 2023 haben wir mit Greta Dekker und Lukas Eiserbeck vom NKU zum Thema: „Globaler Handel: Internationale Klimaanpassung made in NRW!“ gesprochen.

Globaler Handel: Internationale Klimaanpassung made in NRW

Die Klimaanpassungswirtschaft in NRW ist ein vielversprechender Sektor, der bundesweit eine Vorreiterrolle einnimmt. Diese Stärke der Anpassungsbranche in NRW zeigt sich auch in ihren internationalen Exportaktivitäten. Im Rahmen einer Außenwirtschaftsanalyse hat das Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen.NRW nun die globalen Verflechtungen der Klimaanpassungswirtschaft analysiert. Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst:

      • Vorgehen: Im Rahmen der Außenwirtschaftsanalyse wurden alle Güter und Produkte der Klimaanpassungswirtschaft analysiert, die weltweit aus Nordrhein-Westfalen importiert oder exportiert werden. Dazu wurden unter anderem Daten des statistischen Bundesamts sowie der COMTRADE-Datenbank ausgewertet. Zudem hat Prognos ein eigenes Daten-Modell, das 90 Prozent des Welthandels abdeckt. So können zum Beispiel Verflechtungen einer Firma, die Pumpen herstellt und im Sauerland ansässig ist, abgebildet werden: Um die Pumpen herzustellen, importiert sie Komponenten aus China. Nach Fertigstellung exportiert sie diese Pumpen dann beispielsweise nach Slowenien – genau diese Verflechtungen wurden untersucht.
      • Key Messages: Eine der Key Messages ist die Feststellung, dass sich das Handelsvolumen der globalen Klimaanpassungswirtschaft in den letzten 10 Jahren nahezu verdoppelt hat. Betrug sie 2011 noch 80 Milliarden Euro, so waren es 2021 bereits 150 Milliarden Euro. Damit stellt die Klimaanpassungswirtschaft einen großen Wachstumssektor dar. Besonders spannend ist auch die Entwicklung in den „Emerging Markets“: Oft handelt es sich dabei um Märkte, die zwar aktuell nicht groß sind, aber dafür sehr schnell wachsen. Das gilt vor allem für Länder, die bereits vom Klimawandel sehr betroffen sind: So ist die Nachfrage nach Gütern der Klimaanpassungswirtschaft zum Beispiel in den Philippinen zuletzt jährlich um 17% gewachsen. Aber auch wenn man nach Europa schaut, finden sich einige sehr schnell wachsende Märkte, so zum Beispiel in Irland und Ungarn.
      • Märkte: Das Top- Exportland für die Klimaanpassungswirtschaft in NRW sind die Niederlande, gefolgt von Polen und Frankreich. Somit findet der meiste Exporthandel mit direkten Nachbarländern Deutschlands statt. Die USA und China sind die größten Klimaanpassungsmärkte global, kommen allerdings im vorliegenden Vergleich aus Sicht von NRW nur auf Platz 7 und Platz 9. Die meisten Importe von Anpassungsgütern nach NRW kommen hingegen aus China.

Die erstellte Außenwirtschaftsanalyse unterscheidet in 6 Teilmärkte: Resiliente Gebäude, Überflutungsschutz, Landnutzung, Kritische Infrastrukturen, Wasserbereitstellung und Dienstleistungen. Die Dienstleistungen sind jedoch nicht in den Exportstatistiken abgebildet und daher nicht in der Analyse enthalten. Die beiden Teilmärkte Resiliente Gebäude und Überflutungsschutz machen dabei je ein Drittel der gesamten Exportaktivitäten der Anpassungswirtschaft in NRW aus. In den schnell wachsenden Märkten in Südostasien sind insbesondere Produkte aus den Teilmärkten Landnutzung und Überflutungsschutz gefragt.

      • Broschüre: Alle Ergebnisse werden in einer ausführlichen Broschüre aufbereitet. Auf englischer Sprache liegt diese bereits vor, da sie auf der COP28 verwendet wurde. Sie kann auf der Website des NKU hier heruntergeladen werden. Auf deutscher Sprache wird die Broschüre mit ausführlichen Beschreibungen der Teilmärkte Anfang des kommenden Jahres erscheinen.

 

      • Dienstleistungen: Dienstleistungen werden aktuell in der Außenwirtschaftsanalyse noch nicht näher betrachtet, da sie als Kernmarkt schwer abzugrenzen sind. Allerdings werden dazu Interviews mit Expert:innen geführt und erste Einblicke ebenfalls im Januar veröffentlicht werden. Eine Quantifizierung der Daten wird allerdings noch eine Weile brauchen.

 

      • Handlungsempfehlungen: In der Außenwirtschaftsanalyse wurden keine direkten Handlungsempfehlungen entwickelt, da die Arbeit die Ist-Situation sowie die Trends der letzten 10 Jahre abbildet. Auf Basis der Analyse lassen sich aber in Gesprächen mit Akteur:innen der Anpassungswirtschaft sowie der Politik Handlungsempfehlungen ableiten. Dabei sind die Empfehlungen immer in den aktuellen politischen Kontext einzubetten. Ein passendes Beispiel dafür sind die USA: Dort boomt die Klimaanpassungswirtschaft aktuell aufgrund umfangreicher Subventionen in die grüne Wirtschaft. Sollten diese aus politischen Gründen zukünftig wegfallen, würde dies auch entsprechende Handlungsempfehlungen stark beeinflussen.

 

      • Ausblick: Mitglieder des NKUs werden informiert, sobald die deutsche Broschüre Anfang kommenden Jahres verfügbar ist. Zudem wird es eine separate Veranstaltung zu dem Thema geben – auch hier werden relevante Informationen frühzeitig geteilt werden.

 

Haben Sie Fragen?

 

Unter NKU_Broschuere_COP_RZ-online.pdf (klimaanpassung-unternehmen.nrw) finden Sie die aktuell vorliegende Broschüre in englischer Sprache. Gerne können Sie sich bei Fragen auch direkt an Frau Dekker oder Herrn Eiserbeck wenden unter dekker@klimaanpassung-unternehmen.nrw und eiserbeck@klimaanpassung-unternehmen.nrw.

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Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

Der Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW geht in die zweite Runde!

9. November 2023, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Gäste: Herr Christian Schorn vom Projektträger Jülich

 

In unserer 14. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 09. November 2023 haben wir mit Christian Schorn vom Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH zum Thema „Der Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW geht in die zweite Runde!” gesprochen.

Innovationswettbewerb GREENECONOMY.IN.NRW

Der Innovationswettbewerb GREENECONOMY.IN.NRW ist ein von der EU co-finanzierter Wettbewerb, mit dem Ziel, die grüne Transformation gemäß des European Green Deals und der Sustainable Development Goals im Rahmen der Innovationsstrategie NRWs mittels Innovationen voranzubringen. Der Projektträger Jülich verantwortet dabei nicht nur die Projektauswahl, sondern unterstützt auch bei der Antragstellung und der fachlichen Umsetzung der Projekte.

      • Überblick: Der Innovationswettbewerb umfasst 3 Säulen: die Umweltwirtschaft, die Circular Economy und die Klimaanpassung. Erfolgreiche Projektanträge haben jedoch alle eins gemeinsam: Sie legen ihren Fokus auf innovative Produkte oder Dienstleistungen, die sowohl technischer wie auch nicht-technischer Natur sein können. Dabei muss herausgestellt werden, inwiefern das Produkt oder die Dienstleistung Innovationscharakter hat. Dazu müssen Antragstellende auch darlegen, was es in diesem Bereich bereits in Deutschland gibt und wie sich das vorliegende Projekt davon abgrenzt. Zusätzlich dürfen die Produkte und Dienstleistungen noch nicht die Marktreife erreicht haben.
      • Ablauf: Um an dem Wettbewerb teilnehmen zu können bedarf es neben einer innovativen Idee auch eines Konsortiums, das mindestens ein KMU aus NRW enthält, sowie einer Projektskizze, in der das Vorhaben erläutert wird. Weitere Partner eines Konsortiums können auch außerhalb von NRW ansässig sein, müssen aber zur EU gehören und die vorwiegende Umsetzung muss in NRW stattfinden. Nach Bewertung der Projektskizze durch den Projektträger Jülich kann auf Anfrage im Laufe von 3 Monaten ein umfangreicher Projektantrag eingereicht werden. Erfolgreiche Projektvorschläge werden meist für 3 Jahre mit Fördersätzen in Höhe von üblicherweise 50% – 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.
      • Rückblick der ersten Wettbewerbsrunde: In der ersten Runde wurden 56 Skizzen eingereicht. In den beteiligten Konsortien waren insgesamt 196 Partner involviert. Nach formeller Prüfung und einem Gutachterausschuss wurden 26 Skizzen ausgewählt, die zur Antragstellung aufgefordert wurden.
      • Lessons Learnt und Tipps: Die Unterlagen müssen gründlich und ordentlich ausgefüllt werden, ansonsten können diese nicht bewertet werden. Die Bewertung erfolgt sehr strikt und fehlende Informationen dürfen nicht nachträglich eingefordert oder nachgereicht werden. Daher sollten sich Bewerbende die Vorgaben und das digitale Einreichungstool vorab sehr genau anschauen. Zusätzlich sollten Antragstellende die im Kriterienkatalog dargestellten Bewertungskriterien für die Projektskizze im Blick behalten und bei der Erstellung der Antragsdokumente berücksichtigen. Idealerweise stellen Antragstellende ausführlich dar, auf welche Art und Weise ihr Projekt jedes der genannten Kriterien erfüllt. Dabei sollten die konkreten Begrifflichkeiten, die sich auch im Kriterienkatalog wiederfinden, genutzt werden und die Aussagen, wenn möglich und sinnvoll, mit Literaturquellen belegt werden.
      • Administratives: Das Programm sieht das Ausgabenerstattungsprinzip vor. Es ist jedoch möglich, eine Sachkostenpauschale abzurufen, sodass in dieser Variante eine Belegpflicht entfällt.
      • Zeitplan: Der Wettbewerb befindet sich bereits in der zweiten Runde: Der nächste Stichtag zur Einreichung der Projektskizzen ist der 18. Januar 2024. Danach ist es wieder im Oktober 2024 möglich Projektskizzen einzureichen.
      • Weitere Wettbewerbe: Parallel läuft auch der Förderaufruf: Grüne Gründungen.NRW – Innovationsförderagentur NRW. Dieser richtet sich an sehr junge Unternehmen aus der Umweltwirtschaft, die sich noch in der Gründungsphase bzw. in den ersten 5 Betriebsjahren befinden. Eine Doppelförderung ist zwar ausgeschlossen, man darf sich jedoch mit der gleichen Projektidee auf beide Förderungen bewerben.

 

Haben Sie Fragen?

 

Am 23.11.2023 haben Sie die Möglichkeit, online an dem Termin „GreenEconomy.IN.NRW – Beratungsgespräch zweite Einreichungsrunde“ teilzunehmen.

Gerne können Sie sich bei Bedarf auch direkt an Herrn Schorn unter greeneconomy.in.nrw@fz-juelich.de wenden.

Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

      1. Sprechstunde, Donnerstag, 14.12. von 8:00 – 8:45 Uhr

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

„ESG, CSRD, ESRS & Klimaanpassung: Reporting von Klimarisiken und -anpassung!“

26. Oktober 2023, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

 

In unserer 13. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 26. Oktober 2023 haben wir mit Frau Simone Rosenberg, ESG-Expertin bei Caesar+Cleo, zum Thema „ESG, CSRD, ESRS & Klimaanpassung: Reporting von Klimarisiken und -anpassung!“ gesprochen.

Gerne fassen wir hier die Ergebnisse kurz zusammen:

„ESG, CSRD, ESRS & Klimaanpassung: Reporting von Klimarisiken und -anpassung!“

      1. Definition: Wofür stehen die Begriffe CSRD und ESG?:
        CSRD steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“ und ist eine EU-Richtlinie (2022/2464), die bestimmte Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Dabei handelt es sich um eine nicht-finanzielle Erklärung, welche in einem gesonderten Abschnitt des (Konzern-) Lageberichts beigelegt wird und im European Single Electronic Format veröffentlicht wird. ESG steht für „Environmental, Social und Governance“. Hierbei handelt es um Kriterien, an denen die Zielerreichung der Unternehmen gemessen wird. Der Begriff wird oft (fälschlicherweise) synonym mit Nachhaltigkeit oder „Sustainability“ verwendet.
      2. Vorgehensweise: Wie gehen Unternehmen vor, die berichten möchten?:
        Die Voraussetzung für einen Nachhaltigkeitsbericht ist zunächst eine Nachhaltigkeitsstrategie. Dabei wird empfohlen, eine nachhaltige Unternehmensstrategie zu entwickeln, die Nachhaltigkeit im Kerngeschäft verankert. Die als relevant betrachteten Nachhaltigkeitsthemen werden anhand der Strategiemethode der „Doppelten Wesentlichkeitsprüfung“ ausgewählt. Sind wesentliche Themen identifiziert, werden Handlungsfelder, Ziele, Key Performance Indikatoren und Maßnahmen abgeleitet. Diese sollten dann gemonitort werden. Der Grad der Zielerreichung wird einmal im Jahr in einem Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert und kommuniziert. Im Vorfeld wird zudem ein Evaluationsprozess der Nachhaltigkeitsthemen durchgeführt. Grundsätzlich wird angestrebt, vom „Shareholder- zum Stakeholderansatz“ zu kommen. So soll Wissen der Stakeholder internalisiert werden. Daher ist es wichtig, Befragungen und Interviews mit den Stakeholdern durchzuführen. Dabei dürfen allerdings auch die „stillen Stakeholder“ wie z. B. die Umwelt oder die zukünftigen Generationen nicht vergessen werden.
      3. Klimaanpassung als Nachhaltigkeitsthema:
        Klimaanpassung ist im Rahmen der CSRD im Umweltstandard ESRS E1 mit 220 Datenpunkten zum Thema Klimawandel enthalten. Denn mit Hilfe der Doppelten Wesentlichkeit-Prüfung bewerten Unternehmen ihren Einfluss auf den Klimawandel, als auch den Einfluss des Klimawandels auf das Unternehmen. Das könnten z.B. Klimaanpassungs-Maßnahmen gegen Starkregenereignisse sein, welche finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsbetrachtung werden demnach zwei Perspektiven eingenommen: die Wirkungsperspektive und die Finanzielle Perspektive. Dabei reicht es, wenn ein Nachhaltigkeitsthema aus einer der beiden Perspektive wesentlich ist, um verpflichtet zu sein über das Thema zu berichten. Darüber hinaus hat das Thema Klimaanpassung z. B. in Bezug auf Hitzeschutz ebenfalls Einfluss auf die Belegschaft und deren damit verbundenen Arbeitsbedingungen. Mit der Offenlegungspflicht im Rahmen der CSRD, sind Unternehmen gleichzeitig verpflichtet ihre taxonomiefähigen bzw. konformen Wirtschaftstätigkeiten transparent zu machen. Innerhalb der Taxonomie gehört das Thema: „Anpassung an den Klimawandel“ zu einem der sechs Umweltziele, über welches Unternehmen berichten müssen.
      4. Was bedeutet die Reporting Pflicht konkret?:
        Aktuell sind rund 550 Unternehmen verpflichtet einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Bis 2027 wächst die Zahl auf max. 15.000 Unternehmen an. Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen Unternehmen, die bisher nicht berichtspflichtig waren, im Jahr 2026 berichten. Dabei müssen zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt werden: 250 Mitarbeiter, Umsatzerlös von 50 Mio. Euro und/oder eine Bilanz von 25 Mio. Euro. Zu beachten ist, dass es sich hierbei nur um die direkt betroffenen Unternehmen handelt. Unternehmen die berichtspflichtig sind, benötigen Informationen aus ihrer Lieferkette, so dass auch Zulieferunternehmen indirekt von der Berichtspflicht betroffen sein können. Da auch die Banken einer Berichtspflicht (SFDR) unterliegen, benötigen diese entsprechende Informationen ihrer Unternehmenskunden, unabhängig von deren Größe, damit sie zukünftig über die Nachhaltigkeit ihres Kreditportfolios berichten können. Die Auswertung eines Unternehmens anhand von ESG-Kriterien einer Bank können sich in Form von modifizierten Kreditkonditionen auf Unternehmen auswirken.
      5. Start: Wann sollten Unternehmen mit der Berichterstattung beginnen?:
        Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der Thematik zu befassen, da die Anordnungen sehr komplex sind und tiefgreifende Veränderungen zur Folge haben könne. Der gesamte Initialisierung- und Strategieprozess kann je nach verfügbaren Ressourcen und Priorisierung zwischen 9 und 18 Monaten dauern – daher sollte er lieber früher als später ernsthaft angegangen werden.
      6. Reporting als Chance & Beschleunigung:
        Die Reporting-Pflicht sollte als Chance, statt ausschließlich als Verpflichtung, gesehen werden. Unternehmen, die sich mit dem Reporting auseinandersetzen, erfahren ggf. mehr über ihre eigenen klimawandelbedingten Betroffenheiten. In einem nächsten Schritt können dann (Anpassungs-)Maßnahmen geplant, umgesetzt und gemonitort werden. Zusätzlich regt der Reporting-Prozess den Dialog mit Stakeholdern an und fördert so die Innovationskraft eines Unternehmens. Insgesamt können Unternehmen so ihre Resilienz und Zukunftsfähigkeit stärken.
      7. Klimaanpassungskonzept als Vorteil für ESG-Reporting?:
        Wenn sich ein Unternehmen schon mit dem Thema der Klimaanpassung auseinandergesetzt hat und gegebenenfalls bereits auch schon Daten erhoben hat, kann dies sehr hilfreich sein. Das Unternehmen kann dann bereits auf diesen Status Quo aufsetzen.
      8. Zusammenspiel mit anderer Regulatorik:
        Unternehmen, die bereits nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) berichtet haben, werden sich leichter tun, da sie mit der Thematik schon vertraut sind. Der DNK wird weiterentwickelt und die Anschlussfähigkeit an die European Sustainability Reporting Standards sichergestellt. Um die Unternehmen zu unterstützen, wird der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) die ESRS in den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), integrieren und zusätzliche Hilfestellungen für die Umsetzung der Berichtsanforderungen anbieten.

Unternehmen, die nach dem Global Reporting Initiative (GRI)-Standard berichten, werden das auch weiter tun können, da auch der GRI CSRD-konform werden soll.

 

Haben Sie Fragen?

 

Unter CSR – Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (csr-in-deutschland.de) erhalten Sie weitere Informationen zum CSRD und unter Deutscher Nachhaltigkeitskodex – Home (deutscher-nachhaltigkeitskodex.de) finden Sie zusätzliche Informationen zum DNK.

Außerdem können Sie sich gerne an das Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen.NRW unter seemann@klimaanpassung-unternehmen.nrw oder direkt an Frau Simone Rosenberg von CAESAR+CLEO unter simone.rosenberg@caesarundcleo.de wenden.

Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

      1. Sprechstunde, Donnerstag, 09.11. von 8:00 – 8:45 Uhr
      2. Sprechstunde, Donnerstag, 14.12. von 8:00 – 8:45 Uhr

Sie haben auch Ideen zu Themen, die Sie gerne besprechen möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns über das Kontaktformular.

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

„Förderung & Finanzierung für betriebliche Klimaanpassung: Das neue KfW Umweltprogramm!“

21. September 2023, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Gast:  Herr Stephan Kunz von der NRW.BANK

 

In unserer 12. Sprechstunde des Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen am 21. September 2023 zu „Förderung & Finanzierung für betriebliche Klimaanpassung: Das neue KfW Umweltprogramm!“ haben wir mit Herrn Kunz von der NRW.Bank einige Fragen rund um das KfW-Umweltprogramm diskutiert. Gerne fassen wir hier die Ergebnisse kurz zusammen.

KfW-Umweltprogramm: 

      1. Ziel: Ziel des KfW-Umweltprogramms ist es, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen von gewerblichen Unternehmen im In- und Ausland zu fördern. Das Thema Klimafolgenanpassung ist im Umweltprogramm neu aufgenommen worden.
      2. Fördergegenstand: Gefördert werden: Natürliche Klimaschutzmaßnahmen inkl. Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Das Umweltprogramm fördert zudem effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen („Circular Economy“), Luftreinhaltung/Lärmschutz, technische Klimaschutzmaßnahmen, umweltfreundlichen Verkehr, sonstige Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen, Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung für förderungswürdige betriebliche Umweltschutzinvestitionen.
      3. Konkretes Beispiel: Förderfähige Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung reichen z.B. von Maßnahmen an Flächen und Gebäuden wie Entsiegelung, Begrünung, Renaturierung, über Anlagen zur Aufbereitung von Regen oder Grauwasser bis hin zu Hochwasserschutzmaßnahmen wie Rückhaltebecken.
      4. Konditionen: Kredite bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 25 Mio. € pro Vorhaben, nur für Klimaanpassungsmaßnahmen: Tilgungszuschüsse bis zu 1,5 Mio. €
      5. Antragsteller: Anträge können auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut der Wahl (der Hausbank) gestellt werden. Die Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter. Förderfähig sind gewerbliche Unternehmen, die überwiegend in Privatbesitz sind.
      6. Prozess: Finanzierungspartner finden, Kredit beantragen, Prüfung des Antrags, Abschluss des Kreditvertrags.
      7. Weitere/andere Förderungen: Bei der Inanspruchnahme eines Kredits ohne Tilgungszuschuss kann der Kredit mit anderen Fördermitteln grundsätzlich kombiniert werden. Bei Tilgungszuschüssen ist dies nicht möglich bzw. notwendig. Andere Programme für Klimaanpassung sind z.B. die BEG – Bundesförderung effiziente Gebäude (inkl. gewerblich genutzter Gebäude) oder die Förderung zum Klimafreundlichen Neubau. Unter www.kfw.de/240 finden Sie weitere Informationen zum KfW-Umweltprogramm, unter www.kfw.de/263 zur Sanierung energieeffizienter Gebäude und unter www.kfw.de/299 zum klimafreundlichen Neubau.

 

 

Sie haben Fragen oder Ideen?

Zur Förderung berät Sie Ihre Hausbank. Darüber hinaus können Sie sich gerne per Mail an Herrn Kunz wenden: Stephan.Kunz@nrwbank.de.

 

Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

In unserem Veranstaltungskalender finden Sie Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu allen Veranstaltungen des Netzwerks und unseren weiteren Sprechstunden in 2023:

      • 12. Oktober
      • 09. November
      • 07. Dezember

Sie haben auch Ideen zu Themen, die Sie gerne besprechen möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns über das Kontaktformular.

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

„Klimaanpassung x KMU – Das sagt die Forschung!“

01. Juni 2023, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Gast:  Dr. Susanne Schlepphorst und Dr. Markus Rieger-Fels vom Institut für Mittelstandsforschung Bonn

 

In unserer 11. Sprechstunde des Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen am 01. Juni 2023 zu „KMU x Klimaanpassung – das sagt die Forschung!“ haben wir mit Frau Dr. Susanne Schlepphorst und Herrn Dr. Markus Rieger-Fels vom Institut für Mittelstandsforschung Bonn über ihre neue Veröffentlichung gesprochen. Gerne fassen wir hier die Ergebnisse kurz zusammen:

Studie: „Anpassung an den Klimawandel: Spezifische Herausforderungen für KMU“

      1. Ziel der Studie: Die Studie befasst sich mit der Wahrnehmung von Klimarisiken in KMUs. Zudem hat die Studie erhoben, inwiefern KMUs mit den wahrgenommenen Risiken umgehen. Dabei wurde zwischen physische Risiken (Starkregen, Hitze etc.) und transitorischen Risiken (veränderten wirtschaftlichen Umständen) unterschieden.
      2. Datenerhebung und Vorgehensweise: Im Rahmen einer geschichteten Zufallsstichprobe wurden Fragebögen an Unternehmen versendet, 1.300 Unternehmen haben diesen ausgefüllt. Die Ergebnisse wurden dann hochgerechnet. Anfang 2023 wurden außerdem leitfadengestützte Interviews mit Unternehmen durchgeführt.
      3. Wie nehmen KMU die Risiken des Klimawandels wahr?  61% der KMU und 74% der Großunternehmen spüren bereits heute Auswirkungen. Das größte Risiko geht dabei von Hitzeperioden aus. 33% der KMU sehen im Klimawandel jedoch auch eine Mischung aus Chancen und Risiken.
      4. Was sind die größten Herausforderungen für KMU: Die relevantesten Themen für KMU infolge des Klimawandels sind die erhöhten Energiepreise und die unsichere Versorgung, bürokratische Anforderungen und physische Risiken sowie regulatorische Änderungen. Gerade für KMU sind die Ressourcen Zeit und Geld knapp, wodurch die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen eine besondere Herausforderung darstellt. Zudem ist Unternehmen oft der Nutzen von Maßnahmen zu unsicher.
      5. Wie reagieren KMU auf die Risiken? Ein Großteil der Unternehmen (70% der KMU) hat bereits Maßnahmen ergriffen. Dabei überwiegen Maßnahmen hinsichtlich der transitorischen Risiken: Die Unternehmen passen z.B. ihre Produkte an oder entwickeln neue Dienstleistungen. Der Schutz vor physischen Schäden rangiert auf dabei nur auf Platz 4. Unternehmen, die bereits selbst Erfahrungen mit Extremwetter gemacht haben, priorisieren jedoch Maßnahmen gegen die physische Klimarisiken. Insgesamt spielt der Einsatz von digitalen Lösungen eine entscheidende Rolle, u.a. als Informationstool und Warninstrument.
      6. Tipps oder Handlungsempfehlungen: KMU können gut in den Austausch mit größeren Unternehmen gehen, um so mehr über erfolgreiche Maßnahmen zu erfahren. Der Abbau von bürokratischen Hürden wäre ebenfalls hilfreich, um KMU bei der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen.

Sie haben Fragen oder Ideen für weitere Forschung an der Schnittstelle von KMU & Klimaanpassung?

Unter Anpassung an den Klimawandel: Spezifische Herausforderungen für KMU – Institut für Mittelstandsforschung Bonn (ifm-bonn.org) finden Sie die vollständige Publikation sowie weitere Informationen. Außerdem können Sie sich gerne an per Mail oder telefonisch an Frau Dr. Schlepphorst (schlepphorst@ifm-bonn.org) oder Herrn Dr. Rieger-Fels (rieger-fels@ifm-bonn.org) wenden.

Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

In unserem Veranstaltungskalender finden Sie Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu allen Veranstaltungen des Netzwerks und unseren nächsten Sprechstunden:

Sommerpause im Juli & August

      1. Sprechstunde, Donnerstag, 21. September von 8:00 bis 8:45 Uhr

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Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

Start des Förderwettbewerbs „Grüne Gründungen.NRW“ – Start-ups der Umweltwirtschaft als Innovationsschmiede

11. Mai 2023, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Gast:  Dr. Meike Henseleit und Julian Finklenburg, Projektträger Jülich

 

In unserer 10. Sprechstunde des Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen am 11. Mai 2023 haben wir mit Frau Dr. Meike Henseleit und Herrn Julian Finklenburg vom Projektträger Jülich zum Thema „Start des Förderwettbewerbs „Grüne Gründungen.NRW“ – Start-ups der Umweltwirtschaft als Innovationsschmiede“ gesprochen. Gerne fassen wir hier die Ergebnisse kurz zusammen:

Förderwettbewerb „Grüne Gründungen.NRW

      • Ziel des Aufrufs: Der Förderaufruf Grüne Gründungen.NRW  ist eine Initiative des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 mit dem Ziel die ökonomischen und ökologischen Potentiale von Grünen Gründungen in Nordrhein-Westfalen zu fördern.
      • Rolle PtJ: Der Projektträger Jülich unterstützt bei der Skizzeneinreichung, Antragstellung und dem gegebenenfalls folgenden Projektablauf.
      • Was wird gefördert?: Die Förderung richtet sich an Start-ups der Umweltwirtschaft, die Prototypen entwickeln und erproben. Im Fokus der Förderung stehen innovative Ansätze, Technologien, Verfahren und Dienstleistungen, die zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zum Umweltschutz, zur Schonung von Ressourcen sowie zum Erhalt der Biodiversität beitragen. Es sind sowohl technische (z. B. maschinelle) Lösungen, als auch Prozessinnovationen und digitale Anwendungen (z. B. Steuerungssoftware, Apps) förderfähig.
      • Wie läuft der Prozess ab?: Es handelt sich um einen 2-stufigen Prozess. Im ersten Schritt reichen Start-ups ihre Projektskizzen inklusive inhaltlicher und finanzieller Ausarbeitung ein. Diese wird dann von einem unabhängigen Gutachtergremium bewertet. Im Anschluss erhalten erfolgreiche Start-ups im zweiten Schritt die Möglichkeit, innerhalb von 3 Monaten einen ausführlichen Projektantrag einzureichen.
      • Wie viel wird gefördert: Erfolgreiche Projektvorschläge können mit bis zu 800.000 EUR gefördert werden. Start-ups können sich auch Partner aus dem nicht-wirtschaftlichen Bereich, wie beispielsweise Hochschulen, suchen. Hierbei ist zu beachten, dass maximal 25% der Förderung an Partner fließen können, 75% der Förderung müssen immer an das geförderte Start-up fließen.
      • Wann ist Einreichungsfrist: Der nächste Stichtag zur Einreichung der Projektskizzen ist der 29.06 um 16:00 Uhr. Danach ist es wieder im September 2023 und Februar 2024 möglich, Projektskizzen einzureichen. Start-ups, die bis Ende Juni eine erfolgreiche Projektskizze einreichen und zur Antragstellung eingeladen werden, können mit einem Förderstart im Frühjahr 2024 rechnen.

  

Haben Sie Fragen?

 

Unter Grüne Gründungen.NRW – Innovationsförderagentur NRW finden Sie weitere Informationen. Außerdem können Sie sich gerne an per Mail oder telefonisch an Frau Dr. Henseleit (02461 61-84089) oder Herrn Finklenburg (02461 61-85678) wenden und eine individuelle Beratung vereinbaren.

Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

In unserem Veranstaltungskalender finden Sie Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu allen Veranstaltungen des Netzwerks und unseren nächsten Sprechstunden:

      1. Sprechstunde, Donnerstag, 01. Juni von 8:00 bis 8:45 Uhr
      2. Sprechstunde, Donnerstag, 21. September von 8:00 bis 8:45 Uhr

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Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

Klimarisiken und -anpassung im Finanzsektor am Beispiel der GLS Bank 

13. April 2023, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Gast:  Emma Persson (Projektleitung, GLS Bank, Abteilung Wirkungstransparenz und Nachhaltigkeit) und Patrick Schöpflin (Projektmitarbeiter, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung)

 


In unserer 9. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW am 13. April 2023 haben wir mit Emma Persson von der GLS Bank und Patrick Schöpflin vom Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung zum Thema „Klimarisiken und -anpassung im Finanzsektor am Beispiel der GLS Bank“ gesprochen.

Entwicklung eines Klimaanpassungskonzepts für die GLS Bank

Das Projekt „Entwicklung eines Klimaanpassungskonzepts für die GLS Bank“ (kurz: „ KlimAnKo “) verfolgt das Ziel, ein Klimaanpassungskonzept für die GLS Bank selbst, vor allem aber auch für ihre Geschäftskund*innen zu entwickeln. Für das Kerngeschäft der GLS Bank soll das Anpassungskonzept in den drei Kreditbranchen Bauen & Wohnen, Erneuerbare Energien und Ernährung entwickelt werde. Dabei handelt es sich um ein Vorreiterprojekt in Deutschland, das durch die GLS Gemeinschaftsbank eG, das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) GmbH und Liminalytics GmbH im Rahmen des Förderprogramms: „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz entwickelt und durchgeführt wird. Das Projekt ist am 1. Januar 2022 gestartet und findet Ende April 2023 zunächst seinen Abschluss.

      • Prozess: Zunächst wurden die Klimarisiken für die GLS Bank sowie die ihrer Kund:innen insbesondere für die Branchen Bauen & Wohnen und Ernährung festgestellt. Dazu wurden sowohl Klimadaten als auch Kundendaten systematisch erfasst. So sind für die GLS Bank vor allem die klimabezogene Kreditrisiken sowie operationelle Risiken relevant. In einem nächsten Schritt wurden mögliche Maßnahmen abgeleitet.
      • Ergebnisse: Es liegen Ausarbeitungen hinsichtlich der Klimarisiken und möglicher Maßnahmen vor. Gemeinsam mit Bestandskunden der Bank wurden beispielhafte Risikoreports entwickelt. Dazu wurden Branchenrisiken mit Standortrisiken verschnitten, welche dann eine individuelle Gesamteinschätzung lieferten. Anhand dieser Gesamteinschätzung können dann sowohl die aktuellen Risiken heute wie auch Prognosen hinsichtlich der Klimarisiken in der Zukunft abgeleitet werden. Eine Herausforderung stellte die Aufbereitung der komplexen Klimadaten dar – diese sollen für die Kund:innen leicht zugänglich und trotzdem informativ und vollständig sein.
      • Ausblick: Das Projektteam möchte die Öffentlichkeit für die entscheidende Rolle von Banken in der Klimaanpassung sensibilisieren und das Thema in Deutschland auf die Agenda bringen. Innerhalb der GLS Bank wird das Projekt weiterentwickelt, getestet und mit anderen Projekten synchronisiert werden. Zudem gilt es offene Fragen zu klären, so zum Beispiel, welche Kundenangebote entwickelt werden oder wie sich die neuen Regulierungen und Reporting-Standards auf EU-Ebene im Bereich Klimaanpassung verschneiden lassen mit den entwickelten Produkten.

Möchten Sie mehr wissen oder haben Sie Fragen?
 
Auf https://www.gls.de/privatkunden/klimaanpassung/  finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Projekt. Gerne können Sie sich bei Bedarf auch direkt an Frau Persson (emma.persson@gls.de)  und Herrn Patrick Schöpflin (patrick.schoepflin@ioew.de) wenden.

Sie haben auch Ideen zu Themen, die Sie gerne besprechen möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns über das Kontaktformular.

Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

      1. Sprechstunde, Donnerstag, 11. Mai von 8:00 bis 8:45 Uhr
      2. Sprechstunde, Donnerstag, 01. Juni von 8:00 bis 8:45 Uhr
      3. Sprechstunde (wird zeitnah bekanntgegeben)

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Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

Der KLIMA.PROFIT NRW Beratungsprozess – für Klimaanpassung in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft 

9. März 2023, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Gast: Dr. Ulrich Eimer und Vera Bartolovic, EPC gGmbH

 

 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
in unserer 8. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW am 09. März 2023 haben wir mit Dr. Ulrich Eimer und Vera Bartolovic der EPC gGmbH zum Thema „Der KLIMA.PROFIT NRW Beratungsprozess – für Klimaanpassung in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft” gesprochen.

 

KLIMA.PROFIT NRW Beratungsprozess
 
Bei KLIMA.PROFIT handelt es sich um einen standardisierten Beratungsprozess, der sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft richtet. Der Prozess zielt darauf ab, den Klimafolgenrisiken durch entsprechende Anpassungsmaßnahmen vorzubeugen. Aktuell wird der KLIMA.PROFIT Prozess durch die EPC gGmbH im Rahmen eines vom Land NRW kofinanzierten Modellvorhabens entwickelt und in verschiedenen Gebietskörperschaften (zwei Kommunen sowie zwei Kreise) am Beispiel von insgesamt 15 Pilotunternehmen erprobt. Es ist bei erfolgreichem Abschluss des Modellvorhabens geplant, den Prozess ab 2024 in einem Roll-Out-Verfahren in ganz Nordrhein-Westfalen anzubieten.
 
Die wichtigsten Eckpunkte für Unternehmen, Kommunen und Berater:innen sind:

      • Unternehmen: Der gesamte Beratungsprozess erstreckt sich über maximal 10 Monate. Er umfasst eine Auftaktveranstaltung, die Erstellung von Risikoprofilen, die Durchführung von individuellen Beratungen sowie die Ausarbeitung einer maßgeschneiderten Maßnahmenliste. Die Maßnahmenliste kann sowohl kurz- sowie langfristig umzusetzende Komponenten beinhalten. Der Zeitaufwand für das Unternehmen selber beläuft sich insgesamt auf ca. 20 Stunden. Am Ende des Prozesses erhalten Unternehmen eine Zertifizierung, die ihnen ihre Teilnahme bescheinigt. Nach 3 Jahren können Unternehmen außerdem eine Zertifizierung hinsichtlich der erfolgreich ausgeführten Maßnahmenumsetzung erhalten. Alle Unternehmen, die den Prozess durchlaufen haben, werden Teil des KLIMA.PROFIT Netzwerks, über das sie sich mit anderen Unternehmen austauschen können.
      • Kommunen: Nach Ende des Modellvorhabens können Kommunen weitere KLIMA.PROFIT Beratungsprozesse starten. Wenn sich innerhalb einer Kommune hinreichend Unternehmen finden, die am KLIMA.PROFIT Prozess teilnehmen möchten (in der Regel 5 oder mehr Unternehmen), kann eine Kommune die Beratung ausschreiben und an eine(n) KLIMA-PROFIT geschulte Berater:in vergeben.
      • Berater:innen: Privatwirtschaftliche Berater:innen können sich im Rahmen einer KLIMA.PROFIT Fortbildung ausbilden lassen. Danach können sie sich auf KLIMA.PROFIT Ausschreibungen direkt bei Kommunen oder Kreisen bewerben und den jeweiligen Beratungsprozess durchführen. Aktuell ist es möglich, sich für die erste Fortbildungsreihe (Start im April) zu bewerben. Weitere Informationen zu Bewerbungsvoraussetzungen und die Anmeldung finden Sie hier.

 

Haben Sie Fragen?

 

Auf www.klimaprofit.nrw finden Sie alle aktuellen Informationen rund um den Beratungsprozess. Um immer auf dem Laufenden zu bleiben, melden Sie sich gerne zum KLIMA.PROFIT Newsletter an. Gerne können Sie sich bei Bedarf auch direkt an Herrn Dr. Eimer und Frau Bartolovic wenden: info@klimaprofit.nrw.

 
 
Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

      1. Sprechstunde, Donnerstag, 13. April von 8:00 bis 8:45 Uhr
      2. Sprechstunde, Donnerstag, 11. Mai von 8:00 bis 8:45 Uhr
      3. Sprechstunde, Donnerstag, 01. Juni von 8:00 bis 8:45 Uhr

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Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

„Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW – Förderung im Themenschwerpunkt Klimaanpassung“

9. Februar 2023, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Gast: Hr. Christian Schorn und Fr. Dr. Babette Scheres, Projektträger Jülich

Der neue Förderaufruf „GreenEconomy.IN.NRW“ ist gestartet! Über den Innovationswettbewerb unterstützt das Land NRW innovative Ideen und unternehmerische Lösungen in den Bereichen Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimaanpassung und zielt vor allem auf Verbundvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ab.

• Was genau verbirgt sich hinter dem Themenschwerpunkt Klimaanpassung?
• Wie ist der Prozess bzw. Ablauf der Förderung?
• Welche Vorhaben werden gefördert, und wie kann ich eine Projektskizze einreichen?

Diese und viele weitere Fragen besprechen wir am 9. Februar mit unserem Gast Herrn Dr. Daniel Augner vom Projektträger Jülich. Als einer der Koordinatoren des Innovationswettbewerbes wird er Ihnen einen Einblick in die brandneuen Förderinhalte und -regularien geben und den Fokus auf den Themenschwerpunkt der Klimaanpassung legen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 und wird federführend durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt.

Sie haben auch Ideen zu Themen, die Sie gerne besprechen möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns über das Kontaktformular.

Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

      1. Sprechstunde, Donnerstag, 9. März von 8:00 bis 8:45 Uhr
      2. Sprechstunde (wird zeitnah bekanntgegeben)
      3. Sprechstunde (wird zeitnah bekanntgegeben)

Rückblick & kurze Zusammenfassung:

      • Ziel des Wettbewerbs: Der Innovationswettbewerb GREENECONOMY.IN.NRW ist ein von der EU co-finanzierter Wettbewerb mit dem Ziel, die grüne Transformation gemäß des European Green Deals und der Sustainable Development Goals im Rahmen der Innovationsstrategie NRWs mittels Innovationen voranzubringen.
      • Rolle PtJ: Der Projektträger Jülich verantwortet die Innovationsförderagentur.IN.NRW, welche dabei nicht nur die Projektauswahl betreut und bei der Antragstellung unterstützt sondern auch die fachliche Umsetzung der Projekte als bewilligende Stelle begleitet.
      • Was wird gefördert: Der Innovationswettbewerb umfasst 3 Säulen: die Klimaanpassung, die Umweltwirtschaft und die Circular Economy. Erfolgreiche Projekte haben jedoch alle eins gemeinsam: Sie legen ihren Fokus auf innovative Produkte oder Dienstleistungen, die sowohl technischer wie auch nicht-technischer Natur sein können.
      • Wie nehme ich teil: Um an dem Wettbewerb teilnehmen zu können, bedarf es neben einer innovativen Idee auch eines Konsortiums, das mindestens ein KMU aus NRW enthält. Zunächst muss eine Projektskizze eingereicht werden, in der das Vorhaben erläutert wird und einige Formalia abgefragt werden. Nach positiver Bewertung der Projektskizze durch einen unabhängigen Begutachtungsausschuss kann nach der Aufforderung zur Antragstellung im Laufe von 3 Monaten ein umfangreicher Projektantrag eingereicht werden.
      • Wie viel wird gefördert: Erfolgreiche Projektvorschläge werden meist für 3 Jahre mit Fördersätzen in Höhe von 50% – 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, bei KMU´s. Bei Universitäten und Forschungseinrichtungen ist eine Förderung von 90% möglich.
      • Wann ist Einreichungsfrist: Der nächste Stichtag zur Einreichung der Projektskizzen ist der 18.04. Danach ist es wieder im Februar 2024 möglich Projektskizzen einzureichen.

 

Haben Sie Fragen?

Am 27.02.23 haben Sie die Möglichkeit, online an einer offenen Fragerunde zum Thema “Allgemeine Informationen zur Förderbekanntmachung” mit dem Projektträger Jülich teilzunehmen. Gerne können Sie sich bei Bedarf auch direkt an Herrn Schorn und Frau Dr. Hadic wenden unter greeneconomy.in.nrw@fz-juelich.de, um zum Beispiel ein individuelles Beratungsgespräch zu verabreden.

Suchen Sie Partnerfirmen?

Das Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen.NRW freut sich, wenn viele innovative Ideen aus dem Bereich Klimaanpassung mithilfe des Wettbewerbs vorangebracht werden. Wir unterstützen bei der Suche nach Konsortialpartnerfirmen, melden Sie sich gerne!

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

„Wie Standards bei der Klimaanpassung helfen“

12. Januar 2023, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Gast: Herr. Dr.-Ing. Jochen Theloke, Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI e.V.)
 

 
Standards, Normen und Klimaanpassung – wie passt das zusammen und wo stehen wir aktuell? Was ist im Bereich der Klimaanpassung bereits über Standards geregelt, was noch nicht?
Diese Fragen besprechen wir mit unserem Gast Dr.-Ing. Jochen Theloke vom Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI e.V.) in unserer:

NKU-Sprechstunde
zum Thema
„Wie Standards bei der Klimaanpassung helfen“

Gemeinsam mit Herrn Dr.-Ing. Theloke diskutieren wir, wie Standards dabei helfen können, die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung in Unternehmen zu erleichtern und welche Vorteile Unternehmen haben, wenn sie sich an der Entwicklung neuer Standards beteiligen.

Sie haben auch Ideen zu Themen, die Sie gerne besprechen möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns über das Kontaktformular.
 
Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

      1. Sprechstunde, Donnerstag, 9. Februar von 8:00 bis 8:45 Uhr
      2. Sprechstunde, Donnerstag, 9. März von 8:00 bis 8:45 Uhr

Rückblick & kurze Zusammenfassung:

VDI-Richtlinien zum Thema Klimawandel:

Technische Regeln – in Form von Normen und Richtlinien – können dabei helfen, Klimaeffekte zu benennen, Konsequenzen greifbar zu machen und Klimaanpassung praktisch umzusetzen. Das Thema Klimaanpassung steht hoch im Kurs: Der VDI bindet ein großes Netzwerk von Expert:innen ein, um zu Themen der Klimaanpassung neue Richtlinien zu erarbeiten oder bereits bestehende Richtlinien zu überarbeiten und zu ergänzen.

Folgend finden Sie einige hilfreiche Informationen zum Fokusthema Klimaanpassung:

Haben Sie Fragen?

Sie können sich gerne unter klimaanpassung@vdi.de oder direkt bei Frau Fröhling (froehling@vdi.de) oder Frau Vondran (Johanna.vondran@vdi.de) melden, wenn Sie Fragen zum Thema VDI-Richtlinien zum Thema Klimaanpassung, oder vielleicht selbst Interesse an dem Expert:innen-Netzwerk haben.

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Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

„Klimarisikoeinschätzung mit dem neuen Klimaatlas NRW – Runde 2“

8. Dezember 2022, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online
 

 
Auf geht’s in Runde 2: Wo bekomme ich gute Daten her, um das Klimarisiko an meinem Unternehmensstandort in NRW einzuschätzen? Welche Klimaszenarien muss ich mir anschauen? Kann ich das überhaupt alleine?

Diese Fragen besprechen wir am 8. Dezember erneut mit unserem Gast Dr. Tobias Kemper von der Koordinierungsstelle Klimaschutz, Klimawandel des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW). Hierfür nutzen wir den brandneuen Klimaatlas NRW und stellen Daten und Karten in den Fokus, die Unternehmen eine Hilfestellung zur Klimarisikoanalyse und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen bieten.

Sie waren letzten Monat nicht bei Runde 1 dabei? Gar kein Problem – wir freuen uns auf Ihre Fragen!

Sie haben auch Ideen zu Themen, die Sie gerne besprechen möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns über das Kontaktformular.
 
Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

      1. Sprechstunde, Donnerstag, 12. Januar von 8:00 bis 8:45 Uhr
      2. Sprechstunde, Donnerstag, 9. Februar von 8:00 bis 8:45 Uhr
      3. Sprechstunde, Donnerstag, 9. März von 8:00 bis 8:45 Uhr

Rückblick & kurze Zusammenfassung:

Sie wollen einen ersten Überblick über Klimaentwicklungen in NRW erhalten?

Als Einstieg für alle Interessierten kann das „Basis-Tool“ (Klima-NRW) mit seinen Klimakarten genutzt werden. In der Kartenanwendung stehen Basisdaten rund um Temperatur, Niederschlag, Planung und Bau sowie weitere Themenbereiche zur Verfügung. Einfach Ihre Adresse eingeben und los geht’s!

Sie sind bereits vertraut mich Klimakarten und wollen sich umfassend informieren?

Einen Schritt weiter geht das „Profi-System“ (Klima NRW.Plus), das Klimakarten mit allen umfangreichen Daten und Downloads auf einen Blick sichtbar macht: Hier können spezifischere Informationen (z.B. im Bereich Temperatur: Lufttemperatur, Sommertage, Heiße Tage, Tropennächte, Frosttage, Eistage) sowie bisherige Klimaentwicklungen im Zeitverlauf und Klimaprojektionen für die Zukunft auf Basis der IPCC-Klimaszenarien abgerufen werden.

Die neuen Kennzahlen für 2022 werden Anfang des kommenden Jahres zur Verfügung stehen.

Der Klimaatlas bietet auch für Unternehmen eine ansprechende Datengrundlage, sich mit dem Thema Klimawandel und Ermittlung des individuellen Klimarisikos sowie der entsprechenden Einleitung von Anpassungsmaßnahmen auseinanderzusetzen: Die Identifikation von Starkregengefährdungen oder die Berechnung von Gründachpotenzialen auf Basis von Dachgröße und -neigung, Gebäudestandort, Jahresniederschlag und Retentionspotenzialen sind nur zwei Beispiele für eine mögliche Nutzung.

Die Kartendaten des LANUV können auf Wunsch über das Download-Center des Klimaatlas heruntergeladen werden. Open-Data, also die dem Klimaatlas zugrunde liegenden, frei zugänglichen Daten, werden benannt und Links zum Herunterladen der Daten aufgezeigt.

Lust auf mehr?

Klicken Sie sich gerne unter: https://www.klimaatlas.nrw.de/durch den Klimaatlas NRW. Hier können Sie sich auch zum Newsletter anmelden.

Falls Sie darüber hinaus Anregungen oder Fragen zu den Inhalten des Klimaatlas haben oder einzelne Anwendungen des Klimaatlas vertiefen möchten, können Sie sich auch hier oder direkt per Mail (klimaatlas@lanuv.nrw.de) für die 2. Klimaatlas-Sprechstunde am 15.12.2022 (ab 9:00 Uhr) des LANUV anmelden.

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

10. November 2022, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Wo bekomme ich gute Daten her, um das Klimarisiko an meinem Unternehmensstandort in NRW einzuschätzen? Welche Klimaszenarien muss ich mir anschauen? Kann ich das überhaupt alleine?
Häufig gestellte Fragen – zum Glück gibt es dazu klare Antworten! Am 10. November erläutert unser Gast Dr. Tobias Kemper von der Koordinierungsstelle Klimaschutz, Klimawandel des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW), welche kostenfreien Daten und Karten man als Unternehmen am besten zur Bestimmung des Klimarisikos nutzen kann.
Ein kleiner Spoiler vorweg: Herr Dr. Kemper wird den brandneuen Klimaatlas NRW mit seinen umfangreichen Informationen zum Klima und seiner Entwicklung in NRW mitbringen.
Wir freuen uns auf Ihre Fragen – und die Antworten von Herrn Dr. Kemper!

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Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

      • 5. Sprechstunde, Donnerstag, 08. Dezember von 8:00 bis 8:45 Uhr
      • 6. Sprechstunde, Donnerstag, 12. Januar von 8:00 bis 8:45 Uhr
      • 7. Sprechstunde, Donnerstag, 9. Februar von 8:00 bis 8:45 Uhr
      • 8. Sprechstunde, Donnerstag, 9. März von 8:00 bis 8:45 Uhr

Rückblick & kurze Zusammenfassung:

 

Sie wollen einen ersten Überblick über Klimaentwicklungen in NRW erhalten?

Als Einstieg für alle Interessierten kann das „Basis-Tool“ (Klima-NRW) mit seinen Klimakarten genutzt werden. In der Kartenanwendung stehen Basisdaten rund um Temperatur, Niederschlag, Planung und Bau sowie weitere Themenbereiche zur Verfügung. Einfach Ihre Adresse eingeben und los geht’s!

 

Sie sind bereits vertraut mich Klimakarten und wollen sich umfassend informieren?

Einen Schritt weiter geht das „Profi-System“ (Klima NRW.Plus), das Klimakarten mit allen umfangreichen Daten und Downloads auf einen Blick sichtbar macht: Hier können spezifischere Informationen (z.B. im Bereich Temperatur: Lufttemperatur, Sommertage, Heiße Tage, Tropennächte, Frosttage, Eistage) sowie bisherige Klimaentwicklungen im Zeitverlauf und Klimaprojektionen für die Zukunft auf Basis der IPCC-Klimaszenarien abgerufen werden.

Der Klimaatlas bietet auch für Unternehmen eine ansprechende Datengrundlage, sich mit dem Thema Klimawandel und Ermittlung des individuellen Klimarisikos sowie der entsprechenden Einleitung von Anpassungsmaßnahmen auseinanderzusetzen: Die Identifikation von Starkregengefährdungen oder die Berechnung von Gründachpotenzialen auf Basis von Dachgröße und -neigung, Gebäudestandort, Jahresniederschlag und Retentionspotenzialen sind nur zwei Beispiele für eine mögliche Nutzung.

Die Kartendaten des LANUV können auf Wunsch über das Download-Center des Klimaatlas heruntergeladen werden. Open-Data, also die dem Klimaatlas zugrunde liegenden, frei zugänglichen Daten, werden benannt und Links zum Herunterladen der Daten aufgezeigt.

Lust auf mehr?

Klicken Sie sich gerne unter: https://www.klimaatlas.nrw.de/ durch den Klimaatlas NRW. Hier können Sie sich auch zum Newsletter des Klimaatlas anmelden.

Sprechstunde – Runde 2:
Wir freuen uns, dass Herr Dr. Kemper am 08. Dezember 2022 ab 08:00 noch einmal Rede und Antwort zum neuen Klimaatlas und der spezifischen Anwendung für Unternehmen stehen wird. Sie können sich jetzt schon für diese 5. NKU-Sprechstunde anmelden:

ZUR ANMELDUNG

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

13. Oktober 2022, ab 8:00 Uhr (30-45 Minuten)

Ort: Online

Am 13. Oktober diskutieren wir gemeinsam mit Peter Küsters von Küsters Grün.Stadt.Klima Ihre Fragen zum Thema Dach- und Fassadenbegrünung: Wie kann Dach- und Fassadenbegrünung helfen Energie zu sparen? Welche direkten und indirekten Wirkungen sind zu erwarten? Und auch: Was sind notwendige erste Schritte für die Umsetzung?

Wir freuen uns auf Ihre Fragen – und die Antworten von Herrn Küsters!

Sie haben auch Ideen zu Themen, die Sie gerne besprechen möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns über das Kontaktformular.

Wir freuen uns, Sie auch bei unseren nächsten Sprechstunden oder unseren anderen Veranstaltungen zu begrüßen.

NKU-Sprechstunde

Die Fragerunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

Spannende Themen und Fragerunden mit verschiedenen Gästen erwarten Sie ab sofort einmal pro Monat in unserer NKU-Sprechstunde (jeweils donnerstags ab 8 Uhr, 30-45 Minuten).

Gegenstand einzelner Sprechstunden werden z.B., die Themenschwerpunkte Klimarisikoeinschätzung und -management in Unternehmen sowie Fördermöglichkeiten/Förderangebote sein.

Sie haben auch Ideen zu Themen, die Sie gerne besprechen möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

  • 10. November
  • 08. Dezember

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

15. September 2022, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Am 15. September diskutieren wir gemeinsam mit Markus Pahlenkemper von der Abfallwirtschaft Kreis Warendorf Ihre Fragen zur Verankerung von Klimaanpassung im Unternehmensalltag: Wie lernt man, Klimarisiken für sein Unternehmen systematisch zu analysieren? Wie kann Klimaanpassung in den bestehenden Abläufen eines Unternehmens integriert werden? Und auch: was hat ein Unternehmen eigentlich davon, sich an Klimafolgen anzupassen?

Wir freuen uns auf Ihre Fragen – und die Antworten von Herrn Pahlenkemper!

Sie haben auch Ideen zu Themen, die Sie gerne besprechen möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns über das Kontaktformular.


Rückblick & kurze Zusammenfassung:

Die zweite Sprechstunde des Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen hat am 15. September im Rahmen der ersten bundesweiten Woche der Klimaanpassung (https://www.zentrum-klimaanpassung.de/woche-klimaanpassung) stattgefunden. Unser Gast Markus Pahlenkemper von der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Warendorf (AWG) hat unserer Netzwerkmanagerin Irene Seemann und den Teilnehmenden Rede und Antwort zu allen Fragen rundum das Thema Klimaanpassung im unternehmerischen Alltag gestanden. Aus der Diskussion haben wir ein 6 Tipps zur Verankerung von Klimaanpassung in das Tagesgeschäft zusammengestellt:
      • Tipp 1 – Klein anfangen um zu lernen: So hat die AWG zunächst kleinere Dachflächen begrünt, dadurch verschiedene Anbieter und techn. Möglichkeiten getestet, mit den gesammelten Erfahrungen die großen Dachflächen in den Blick genommen.
      • Tipp 2 – Mitarbeiter:innen haben gute Ideen: Die Klimaanpassungs-Maßnahmen der AWG kommen nicht nur aus der Feder der Experten, sondern wurden auch von Mitarbeiter:innen eingebracht, die bezüglich der Gebäude, Geräte und Abläufe genau Bescheid wissen, wo Anpassungsmöglichkeiten bestehen.
      • Tipp 3 -Den ‚Standard‘ neu denken: Bei Neubauten und auch bei Instandhaltungs- und Umbauarbeiten wir das Thema Klimaanpassung in der Planungsphase mitgedacht. Zusätzlich wurde die Liste der „Standardausrüstung“ für alle Gebäude erweitert um Klimaanpassungs-Elemente, wie z.B. Zuleitungssperren, Pumpensumpf, Pump-Geräte und Notstromgeräte.
      • Tipp 4 – Kernprozesse haben Priorität: Anpassung kann nicht überall gleichzeitig passieren. Darum hat die AWG sich zunächst auf die Klimarisiko-Reduzierung in den Kernprozessen fokussiert – ähnlich dem Vorgehen beim Brandschutz-Risikomanagement.
      • Tipp 5 – Klimaanpassung auch aus Kundenperspektive denken: die AWG hat ein Produkt (Betrieb von Recyclinghöfen in Kommunen) weiterentwickelt und bietet nun auch Lösungen an, die das Himmelwasser auffangen und versickern lassen. Auch wurde in Hitzeperioden der Service erweitert, sodass an Recyclinghöfen bei Bedarf Schattenspender und Mineralwasser für Kund:innen und Mitarbeiter:innen zur Verfügung stehen.
      • Tipp 6 – Synergien mit Energieeinsparungen nutzen: In Zeiten hoher Energiepreise freut sich die AWG besonders, dass die reflektierenden Folien, die an der Glasfassade angebracht worden sind, um die Hitze draußen zu halten, auch für weniger Kosten durch die Klimaanlagen sorgt.
Wir freuen uns, Sie auch bei unseren nächsten Sprechstunden oder unseren anderen Veranstaltungen zu begrüßen.

NKU-Sprechstunde

Die Fragerunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

Nach der 2. Sprechstunde ist vor der 3. Sprechstunde:

Spannende Themen und Fragerunden mit verschiedenen Gästen erwarten Sie ab sofort einmal pro Monat in unserer NKU-Sprechstunde (jeweils donnerstags ab 8 Uhr, 30-45 Minuten).

Gegenstand einzelner Sprechstunden werden z.B., die Themenschwerpunkte Klimarisikoeinschätzung und -management in Unternehmen sowie Fördermöglichkeiten/Förderangebote sein.

Sie haben auch Ideen zu Themen, die Sie gerne besprechen möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

  • 13. Oktober
  • 10. November
  • 08. Dezember

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

„Arbeiten in heißen Monaten – Anpassungsmöglichkeiten in Unternehmen“

18. August 2022, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

In den letzten Tagen, Wochen und Jahren häufen sich auch in NRW die Hitzeperioden in den Sommermonaten infolge des Klimawandels. Bei Unternehmen wirkt sich dies branchenübergreifend auf die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Mitarbeiter:innen aus.

      • Was können Sie tun, um Ihr Unternehmen an diese Gegebenheiten anzupassen?
      • Welche Maßnahmen unterstützen die Produktivität Ihres Unternehmens auch während dieser Hitzephasen?

Wenn Sie sich diese oder ähnliche Fragen stellen, dann sind Sie in unserer ersten Sprechstunde genau richtig!

Gemeinsam mit Kirsten Sander vom Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung im Umweltbundesamt (⁠KomPass⁠) werden wir Ihre Fragen zu den Auswirkungen auf die Arbeitsproduktivität sowie Maßnahmen zur Anpassung an die Hitzeperioden diskutieren.


Rückblick & kurze Zusammenfassung:

Die erste Sprechstunde des Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen am 18. August war ein voller Erfolg!

Unser Gast Kirsten Sander vom Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) Umweltbundesamt hat unserer Netzwerkmanagerin Irene Seemann und den Teilnehmenden Rede und Antwort gestanden zu allen Fragen rundum das Thema „Arbeiten in heißen Monaten“.

Hier eine kurze Zusammenfassung der erwähnten und geteilten Links:

      • Schattenspender & Hitze-Knigge, Kommunikationsmaterialien zum Thema Hitze für Kommunen, Bürger:innen und Unternehmen (externer Link)
      • Faktor Grün, ein Projekt für mehr Grün durch und mit Mitarbeitenden (externe Links: Projekt, Tipps für Unternehmen)
      • KlimaProfit, ein Programm für Klimaanpassung in Bestandsgewerbegebieten in NRW (externer Link)
      • Leitfaden KlimaSicher (externer Link)
      • Förderprogramm Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (externer Link)
      • Fördernavigator Klimaanpassung in Unternehmen NRW
      • Bundespreis für Klimaanpassung in Unternehmen „Blauer Kompass“ (externer Link)
      • Woche der Klimaanpassung (externer Link)
      • Studie(n) Beeinträchtigung Leistungsfähigkeit Hitze (externer Link)

Wir freuen uns, Sie bei unseren nächsten Sprechstunden oder unseren anderen Veranstaltungen zu begrüßen.


NKU-Sprechstunde

Die Fragerunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

Nach der 1. Sprechstunde ist vor der 2. Sprechstunde:

Spannende Themen und Fragerunden mit verschiedenen Gästen erwarten Sie ab sofort einmal pro Monat in unserer NKU-Sprechstunde (jeweils donnerstags ab 8 Uhr, 30-45 Minuten).

Gegenstand einzelner Sprechstunden werden, z.B., die Themenschwerpunkte Klimarisikoeinschätzung und -management in Unternehmen sowie Fördermöglichkeiten/Förderangebote sein.

Sie haben auch Ideen zu Themen, die Sie gerne besprechen möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

      • 15. September
      • 13. Oktober
      • 10. November
      • 08. Dezember

Bisherige Termine der NKU-Sprechstunde:

NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

Die dritte Runde im Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW ist gestartet!

02. Oktober 2024, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer 23. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 02. Oktober 2024 haben wir mit Christian Schorn vom Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH zum Thema „Die dritte Runde im Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW ist gestartet!“ gesprochen.

Innovationswettbewerb GREENECONOMY.IN.NRW

Der Innovationswettbewerb GREENECONOMY.IN.NRW ist ein von der EU co-finanzierter Wettbewerb, mit dem Ziel, die grüne Transformation gemäß des European Green Deals und der Sustainable Development Goals im Rahmen der Innovationsstrategie NRWs mittels Innovationen voranzubringen. Der Projektträger Jülich begleitet dabei nicht nur die Projektauswahl, sondern unterstützt auch bei der Antragstellung und der fachlichen Umsetzung der Projekte.

  • Überblick: Der Innovationswettbewerb umfasst 3 Säulen: die Umweltwirtschaft, die Circular Economy und die Klimaanpassung. Erfolgreiche Projektanträge haben alle eins gemeinsam: Sie legen ihren Fokus auf innovative Produkte oder Dienstleistungen, die sowohl technischer wie auch nicht-technischer Natur sein können. Dabei muss herausgestellt werden, inwiefern das Produkt oder die Dienstleistung einen Innovationscharakter aufweist. Dazu müssen Antragstellende auch darlegen, was es in diesem Bereich bereits in Deutschland gibt und wie sich das vorliegende Projekt davon abgrenzt. Zusätzlich dürfen die Produkte und Dienstleistungen noch nicht die Marktreife erreicht haben.
  • Konsortium: Um an dem Wettbewerb teilnehmen zu können bedarf es neben einer innovativen Idee auch eines Konsortiums, das mindestens ein KMU aus NRW umfasst, sowie einer Projektskizze, in der das Vorhaben erläutert wird. Weitere Partner eines Konsortiums können auch außerhalb von NRW ansässig sein, müssen aber zur EU gehören und die vorwiegende Umsetzung muss in NRW stattfinden. Somit ist beispielweise ein Konsortium aus drei Hochschulen und einem KMU mit Sitz in NRW antragsberechtigt.
  • Ablauf: Es handelt sich um einen 2-stufigen Prozess. Nachdem eine Projektskizze eingereicht wird und ein unabhängiges Gutachtergremium diese bewertet hat, werden die positiv bewerteten Ideen der jeweiligen Skizzen eingeladen einen Antrag zu stellen. Nach Bewertung der Projektskizze durch den Begutachtungsausschuss kann auf Anfrage von jedem Partner im Laufe von 3 Monaten ein umfangreicher Projektantrag eingereicht werden. Erfolgreiche Projektvorschläge werden meist für 3 Jahre mit Fördersätzen in Höhe von üblicherweise 50% – 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.
  • Rückblick der ersten und zweiten Wettbewerbsrunde: In der ersten Runde wurden 56 Skizzen eingereicht, in der zweiten Runde waren es 35 Skizzen. In beiden Fällen wurden nach fachlicher Prüfung von einem Gutachterausschuss circa die Hälfte der Skizzen ausgewählt, die zur Antragstellung aufgefordert wurden. Somit ist die Zuteilungsquote in diesem Wettbewerb vergleichsweise hoch. In beiden Runden kamen ca. 40% der Skizzen aus dem Bereich der Umweltwirtschaft, 40% aus der Circular Economy und 20% aus der Klimaanpassung. Ein erfolgreicher Antrag im Bereich der Klimaanpassung ist das Projekt „Smarte DeichWacht“. Durch digitales Monitoring von Deichen soll der Hochwasserschutz verbessert werden. Einige Aspekte wurden in der dritten Runde optimiert: Die Einreichung der Skizzen erfolgt nun komplett online. Zudem wurde das Gremium um fachliche Expertise in der IT ergänzt.
  • Lessons Learnt und Tipps: Wichtig ist, dass die Innovation im Zentrum steht: Antragstellende sollten in ihrer Skizze das innovative Element ihres Projekts hervorheben und klar zum Stand der Wissenschaft und der Technik abgrenzen. Idealerweise stellen Antragstellende ausführlich dar, auf welche Art und Weise ihr Projekt jedes der genannten Kriterien erfüllt. Dabei sollten die konkreten Begrifflichkeiten, die sich auch im Kriterienkatalog wiederfinden, genutzt werden und die Aussagen, wenn möglich und sinnvoll, mit Literaturquellen belegt werden. Viele Antragsteller, die zuvor eine Beratung durch den Projektträger Jülich in Anspruch genommen haben, konnte dies sehr gut umsetzen. Ein wichtiger Faktor ist zudem die Darstellung der Wertschöpfungskette: Industriepartner bzw. Hersteller können in Projekten mit Fokus auf experimentelle Entwicklung von Vorteil sein.
  • Förderung: In der aktuellen Förderrunde stehen ca. 26,5 Millionen Euro von der EU sowie eine co-Finanzierung von circa 4 Millionen Euro des Landes NRW zur Verfügung. Somit beläuft sich der Fördertopf aktuell auf knapp 30 Millionen Euro. Innerhalb der Konsortien gilt es, eine gewisse Aufteilung zu beachten: jeder Partner muss mindestens 10% und darf maximal 70% der Gesamtausgaben im Verbund tragen. Neu in dieser Förderperiode ist die Sachausgabenpauschale: Somit können bis zu 25% auf die Personalausgaben als Sachausgaben pauschal ohne Einzelnachweis abgerechnet werden.
  • Unterschied zu anderen Wettbewerben: Ein ähnlicher Wettbewerb ist „KMU- innovativ“: Die Teilnahmebedingungen sind in großen Teilen gleich. Einige Details unterscheiden sich jedoch: Bei GreenEconomy.IN.NRW können nur Verbundvorhaben teilnehmen, bei KMU innovativ sind auch Einzelvorhaben antragsberechtigt. Zudem gibt es bei KMU- innovativ eine Industriequote, dies ist bei GreenEconomy.IN.NRW nicht der Fall. Die Themenschwerpunkte haben zwar eine Schnittmenge, unterscheiden sich jedoch ebenfalls.
  • Zeitplan: Die nächste Einreichungsfrist für Förderanträge ist der 28. Oktober 2024. Bewerber, die Skizzen im Oktober 2024 einreichen und zur Antragstellung eingeladen werden, können im März 2025 mit einer Benachrichtigung rechnen. Die Projekte können dann voraussichtlich im September 2025 starten.

Haben Sie Fragen?

Gerne können Sie sich an uns oder auch direkt an Herrn Schorn unter greeneconomy.in.nrw@fz-juelich.de wenden.

Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

In unserem Veranstaltungskalender finden Sie Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu allen Veranstaltungen des Netzwerks!

NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

Die Förderinitiative „KMU-innovativ“: Spitzenforschung für die Klimaanpassung

12. September 2024, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer 22. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 12. September 2024 haben wir mit Herrn Michael Schrempp vom DLR-Projektträger zum Thema „Die Förderinitiative „KMU-innovativ“: Spitzenforschung für die Klimaanpassung“ gesprochen.

Gerne stellen wir Ihnen hiermit eine kurze Zusammenfassung des Gesprächs zur Verfügung.

 

Die Förderinitiative „KMU-innovativ“: Spitzenforschung für die Klimaanpassung

 

Das Förderprogramm „KMU-innovativ“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll das Innovationspotenzial von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auf dem Gebiet der Spitzenforschung stärken und erstantragstellende Unternehmen den Weg für die Forschungsförderung ebnen.

  • KMU-innovativ: KMU-innovativ ist ein seit 2007 bestehendes Förderinstrument. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU. Gefördert werden ausschließlich Projekte im vorwettbewerblichen Bereich (Prototypenentwicklung).
  • Technologiefelder: Es gibt 11 Technologiefelder: Bioökonomie, Biomedizin, Elektronik und autonomes Fahren: High Performance Computing,  Medizintechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien, interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, Photonik und Quantentechnologien, Materialforschung, Ressourcen und Kreislaufwirtschaft, Zukunft der Wertschöpfung und Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung. Die Vielfalt der Technologiefelder eröffnet zahlreichen Branchen die Möglichkeit, ihre Projektideen im Rahmen von KMU-innovativ zu fördern. Es empfiehlt sich daher für Antragstellende im Vorfeld eine Klärung mit den zuständigen Projektträgern vorzunehmen, um festzustellen, welchem Technologiefeld die jeweilige Projektidee zuzuordnen ist.
  • Praxisbeispiel: Ein bereits abgeschlossenes und erfolgreiches Projekt im Bereich Klimaanpassung ist MobiGa. Bei MobiGa handelt es sich um mobile vertikale Gärten, die zur Aufwertung von versiegelten Flächen eingesetzt werden. Diese zeichnen sich durch einen geringen Wartungs- und Pflegeaufwand aus und können an verschiedenen Orten aufgestellt und je nach Bedarf neu angeordnet werden. Mobiga ist ein Konsortium, das sich aus zwei Unternehmen und der Fachhochschule Bingen zusammensetzt. Am Ende des Projekts wurde ein Start-up-Unternehmen gegründet. Die danach zur Verfügung stehenden Prototypen konnten als Anschauungsmaterial genutzt werden. Mobiga hat über den Verbund eine Förderung von insgesamt ca. 700.000 Euro erhalten.
  • Besondere Zulassungsvoraussetzungen: Neben Einzelvorhaben von KMUs sind auch Verbünde förderfähig. An Verbünden können unterschiedlichste Akteure mitwirken, beispielsweise Großunternehmen, Forschungseinrichtungen oder Universitäten oder auch andere KMU. Von entscheidender Bedeutung ist, dass ein substanzieller Anteil der Forschungsleistung von KMU erbracht wird. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU ist ein wesentliches Ziel dieser Förderung, weshalb auch der größte Teil der Zuwendung diesen zugutekommen soll.
  • Antragsverfahren: Es besteht die Möglichkeit, mindestens zweimal pro Jahr Anträge einzureichen. Das Antragsverfahren bei KMU-innovativ ist zweistufig ausgestaltet. Im ersten Schritt ist eine Projektskizze einzureichen, welche die Projektidee mit den wichtigsten Punkten darstellen sollte. Die Skizze sollte dabei nicht mehr als 12 Seiten umfassen. Der nächste Stichtag zur Einreichung von Projektskizzen ist am 15. Oktober 2024. Die Möglichkeit, einen Antrag einzureichen, besteht vorläufig bis 2027.
  • Zuwendungen: In der Regel werden Zuwendungen im Bereich von 6 bis 7-stelligen Beträgen vergeben. Die Förderquote für KMUs beträgt in der Regel 50 – 70 Prozent, was einen Eigenanteil von 30 – 50 Prozent entspricht, der von den Unternehmen selbst zu erbringen ist.
  • Weitere Informationen: Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BMBF und des DLR.

Haben Sie Fragen?

Gerne können Sie sich bei Fragen an uns wenden oder direkt an Herrn Schrempp unter michael.schrempp@dlr.de.

Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

Am 02.10.2024 findet unsere nächste Sprechstunde zum Thema „Die dritte Runde im Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW ist gestartet!“  statt.

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

Hitzeschutz für Unternehmen!

06. Juni 2024, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer 21. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 06. Juni 2024 haben wir mit Frau Sandra Musculus, Präsidentin des Industrieverbands Technische Textilien-Rollladen-Sonnenschutz e.V. (ITRS) und Prokuristin bei der Georg Musculus GmbH zum Thema „Hitzeschutz in Unternehmen!“ gesprochen.

Gerne stellen wir Ihnen hiermit eine kurze Zusammenfassung des Gesprächs zur Verfügung.

Hitzeschutz in Unternehmen

Der Sommer steht vor der Tür und somit auch zahlreiche Hitzetage! Um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter:innen während Hitzewellen zu schützen und ihnen ein produktives Arbeiten zu ermöglichen, sind Unternehmen auf einen geeigneten Hitzeschutz angewiesen.

  • ITRS e.V.: Der ITRS e.V. ist der führende Fach- und Arbeitgeberverband für Hersteller aus dem Bereich Sonnenschutz, Konfektionäre und Servicedienstleister der angegliederten Branchen und gleichzeitig deren Sprachrohr sowie Interessenvertretung. Der ITRS gestaltet Gesetze und Richtlinien auf europäischer Ebene mit.
  • Arten des Hitzeschutz: Grundsätzlich kann Hitzeschutz sowohl von außen als auch von innen angebracht werden. Um die individuell passende Art des Hitzeschutzes zu identifizieren ist es immer notwendig, die gesamte Gebäudehülle zu betrachten. Über die Fensterflächen fällt Sonnenlicht ein und kann im Winter zu einer positiven und im Sommer zu einer negativen Wärme führen. Dabei spielt der Gesamtenergiedurchlass eine Rolle: für einen optimalen Sonnenschutz sollte dieser möglichst tief sein. Es gibt Lösungen, die viel Licht jedoch einen niedrigen Gesamtenergiedurchlass – von 5-10% – mit sich bringen, außenliegender Sonnenschutz (auch mit hellen Textilien) ist effektiver als innenliegender Sonnenschutz. Automatisierte Produkte sind besonders effizient darin, auch große Fensterflächen effektiv zu beschatten. Durch Automatisierung wird im Winter Wärmeenergie gespart und solare Erträge werden genutzt, im Sommer spart man Kühlenergie und kann Gebäude vor dem Erhitzen schützen. Eine Automatisierung ist immer effektiver als eine manuelle Steuerung.
  • Wissenschaftlicher Hintergrund: Eine „Studie zur integralen Bewertung des sommerlichen Wärmeverhaltens”, die im letzten Jahr durch die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle veröffentlicht wurde, zeigt, dass verschiedene Sonnenschutzmaßnahmen ein wirksames Mittel gegen die Überhitzung von Gebäuden sind und den Energieverbrauch für Klimatisierung minimieren bzw. in vielen Fällen ganz vermeiden können. So kann ein Rollladen das 13-fache an Energie sparen, ein textiler Sonnenschutz / Fenstermarkise senkrecht kann sogar das 28-fache sparen (siehe untenstehende Grafik). Somit kann Sonnenschutz auch als Chance zur Kostensenkung genutzt werden. Die Studie ist hier zu finden: IBH4 Studie der RTG veröffentlicht – ITRS e.V. (itrs-ev.com). Weitere Informationen finden Sie hier: https://ivrsa.de/technische_unterlagen/studien/
  • Sonnenschutz für Mieter:innen: Für Mieter:innen gilt: Es empfiehlt sich, den Vermieter mit ins Boot zu holen. Denn auch für den Vermieter lohnt es sich, in hochwertigen Sonnenschutz zu investieren, da dieser die Immobilie langfristig aufwertet und bei Gewerbeimmobilien auch für die Unfallversicherung relevant ist (Hitzeschutz im Unternehmen). Eine Lösung, die sich für Mieter:innen in jedem Fall eignet, ist der innenliegende Sonnenschutz. Mittlerweile gibt es auch Sonnenschutz, der von außen geklemmt werden kann und nicht angebohrt werden muss und zudem über Solarenmotoren betrieben wird – auch dieser eignet sich für Mieter:innen.
  • Anbieter: Unternehmen, die Sonnenschutz neu anbringen möchten, können sowohl im Baumarkt wie auch im Fachhandel fündig werden. Allerdings sollte man sich immer Vergleichsangebote einholen, bevor man eine Kaufentscheidung trifft. Auch im Fachhandel gibt es niedrigschwellige Produkte, die nicht wartungsintensiv sind und einen hohen Standard haben. Dabei sollte immer darauf geachtet werden, dass die Produkte z.B. das TÜV oder CE-Kennzeichen und Textilien das Oeko-Tex Siegel tragen und im Falle von innenliegendem Sonnenschutz die Textilien aluminiumbedampft sind. Inzwischen achten nun auch Unfallversicherungen vermehrt auf Hitzeschutz bei Unternehmen. Zudem berät der Fachhandel nicht nur bei der Planung, sondern auch bei der Automatisierung und montiert die Produkte fachgerecht.
  • Branchenentwicklung: Aktuell ist es schwer zu sagen, wie sich die Nachfrage nach Hitzeschutzprodukte entwickeln wird, da die ursprünglichen „Muster“ seit Corona nicht mehr gelten. Im Moment ist das Kaufverhalten etwas verhaltener, insbesondere da die Branche am „langen Arm“ der Baubranche hängen. Die Faustregel lautet: Regnet es bis zu den Sommerferien viel, dann wird es eine weniger gute Saison, ist es bis zu den Sommerferien heiß, wird es eine bessere Saison.
  • Förderung: Förderungen gibt es, z.B. Steuerermäßigungen für außenliegenden Sonnenschutz zur Steigerung der Energieeffizienz (https://ivrsa.de/wp-content/uploads/2022/11/IVRSA_Foederung_neu.pdf) und eine Bundesförderung für effiziente Gebäude (https://ivrsa.de/wp-content/uploads/2022/11/IVRSA_Flyer_BEG_neu.pdf).

Haben Sie Fragen?

Gerne können Sie sich bei Fragen an uns oder auch direkt an Frau Musculus unter sandra_musculus@markisentuch.com wenden.

Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

In unserem Veranstaltungskalender finden Sie Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu allen Veranstaltungen des Netzwerks und unseren nächsten Sprechstunden!

NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

Unternehmensperspektiven und -interessen in der Klimaanpassungspolitik – Der Beirat Klimaanpassung NRW

16. Mai 2024, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Sehr geehrte Damen und Herren, 

  

in unserer 20. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 16. Mai 2024 haben wir mit Herrn Holger Gassner vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. und Mitglied des Beirats Klimaanpassung NRW zum Thema „Unternehmensperspektiven und -interessen in der Klimaanpassungspolitik – Der Beirat Klimaanpassung NRW“ gesprochen.  

  

Gerne stellen wir Ihnen hiermit eine kurze Zusammenfassung des Gesprächs zur Verfügung. 

  

„Unternehmensperspektiven und -interessen in der Klimaanpassungspolitik – Der Beirat Klimaanpassung NRW“ 

  

Die Klimaanpassung ist existenziell und muss alle Bereiche und Ebenen umfassen. Verschiedene Maßnahmen müssen daher ineinandergreifen und fachübergreifend geplant sein. Der interdisziplinär aufgestellte Beirat Klimaanpassung NRW besteht aus 29 Expert:innen und Akteur:innen aus NRW. Er bündelt breite und umfassende Kompetenzen verschiedener Disziplinen und Sektoren und repräsentiert die diversen Perspektiven aus Wirtschaft, Kommunen und Zivilgesellschaft. 

  • Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.: Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hat deutschlandweit über 2000 Mitglieder und in der Landesgruppe NRW sind über 300 Mitglieder vertreten. Der Verband betreut die gesamte Themenbreite der Energie und Wasserwirtschaft – diese Themen sind sehr relevant für die Klimaanpassung. 
  • Aufgaben des Beirats: Den Beirat Klimaanpassung gibt es seit November 2021. Er wurde im Nachgang zur Verabschiedung des Klimaanpassungsgesetzes des Landes NRW gegründet. Die Aufgabe des Beirats ist es, Impulse und Empfehlungen für die Regierung zu erarbeiten, die der Klimaanpassung dienen sollen. Der Beirat besteht aus 29 Mitgliedern, die ein breites Spektrum an Sektoren und Interessen abdecken. Vertreten sind zum Beispiel die Architektenkammer, der Garten- und Landschaftsbau, die Industrie, das Handwerk, die Landwirtschaft und zivilgesellschaftliche Gruppen. Alle sind vom Klimawandel betroffen und bringen ihre Interessen und Perspektiven in den Beirat ein. Somit bündeln und spiegeln Empfehlungen des Beirats die Interessen zahlreicher unterschiedlicher Akteur:innen.
  • Arbeitsweise des Beirats: Seit seiner Gründung im November 2021 trifft sich der Beirat zwei Mal im Jahr in großer Runde. In der ersten Sitzung wurden zunächst Überschneidungen und Schwerpunktthemen für die Klimaanpassung identifiziert. Nach 2 Jahren der Zusammenarbeit wurde dem Umweltministerium dann eine Liste an Empfehlungen, gegliedert nach Schwerpunktbereichen, übergeben. Die Schwerpunktthemen lauten dabei: 1) Wasser (Verfügbarkeit und Speicherung) 2) Flächen und Boden, 3) Klimaresilienz und Infrastruktur, 4) Kommunikation und Befähigung. 
  • Klimaanpassungsstrategie des Landes: Die Empfehlungen des Beirats sind in den aktuell laufenden Prozess der Landesregierung zur Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie für NRW eingeflossen. In seiner letzten Sitzung hatte der Beirat auch die Gelegenheit, Zwischenergebnisse des Strategieprozesses einzusehen und zu kommentieren. Die Veröffentlichung der Klimaanpassungsstrategie durch die Landesregierung ist für den Spätsommer/Herbst 2024 geplant. Im Anschluss soll der Beirat auch in das Monitoring der Umsetzung eingebunden werden.
  • Verschneidung mit anderen Initiativen: Die Arbeit des Beirats ist eingebettet in ein Umfeld mit weiteren Prozessen: So arbeitet das Land NRW beispielsweise im Bereich „Wasser“ auch an einer Wasserstrategie (in Ergänzung zur Wasserstrategie auf Bundesebene) und der Landtag hat beschlossen, eine Enquete-Kommission zum Thema „Wasser in Zeiten des Klimawandels“ einzusetzen. Besonders wichtig ist dabei, dass all diese Bestreben ineinandergreifen, denn überall ist das entscheidende Thema die Wasserverfügbarkeit. Diese zeitgleichen Prozesse zeigen die Bedeutung des Themas: die Prozesse müssen konvergieren und in die gleiche Richtung gehen.  
  • Ziel der Arbeiten: Am Beispiel Wasser lassen sich einige Fragestellungen illustrieren: Das übergeordnete Ziel ist die zuverlässige Versorgung aller Akteure. Die Trinkwasserversorgung hat absolute Priorität, denn sie ist von höchster Relevanz für die Bevölkerung. Aber auch die Landwirtschaft sowie die Industrie haben berechtigte Bedarfe an Wasser. Dadurch entstehen Nutzungskonkurrenzen. Daher gilt es zu klären: Was brauchen wir, um langfristig die Trinkwasserversorgung sicherzustellen? Die Grundwasserbildung geht in manchen Regionen seit Jahren zurück, so dass geprüft werden muss, inwiefern Fernwasserleitungen verlegt werden sollten. Zudem kann es bei fortschreitendem Klimawandel passieren, dass in extremen Hitzeperioden die Wassernutzung eingeschränkt werden muss. Hier gilt es schon heute zu klären: Wie kommt man zu einer Priorisierung im Ernstfall? Das sollte nicht erst in einer Krisensituation abgestimmt werden.  

  

Haben Sie Fragen? 

Gerne können Sie sich bei Fragen an uns oder auch direkt an Herrn Gassner unter holger.gassner@bdew-nrw.de wenden.  

  

Informationen zur Klimaanpassungspolitik des Landes NRW: 

https://www.umwelt.nrw.de/themen/umwelt/klimawandel-und-anpassung/klimaanpassung-nrw 

  

Pressemitteilungen zum Beirat Klimaanpassung NRW: 

https://www.umwelt.nrw.de/beirat-klimaanpassung-legt-landesregierung-empfehlungen-fuer-nordrhein-westfalen-vor 

https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltministerium-setzt-beirat-klimaanpassung-ein 

  

Aktuelle Broschüre des BDEW zur Wasserwirtschaft in Europa: 

https://www.bdew.de/media/original_images/2024/05/07/bdew-broschure_wasserwirtschaft-in-europa_web.pdf 

  

  

Künftige Termine der NKU-Sprechstunde: 

  1. Sprechstunde: Donnerstag, 06. Juni von 8:00 bis 8:45 Uhr zum Thema „Hitzeschutz für Unternehmen!“: https://klimaanpassung-unternehmen.nrw/event/nku-sprechstunde-21

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

 „Bewertung von Klimarisiken und -chancen in Unternehmen mittels Szenarioanalyse!

02. Mai 2024, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer 19. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 02. Mai 2024 haben wir mit Herrn Daniel Mazuré vom UN Global Compact Netzwerk Deutschland (UN GCD) zum Thema „Bewertung von Klimarisiken und -chancen in Unternehmen mittels Szenarioanalyse!“ gesprochen.

Gerne stellen wir Ihnen hiermit eine kurze Zusammenfassung des Gesprächs zur Verfügung.

 

Bewertung von Klimarisiken und -chancen in Unternehmen mittels Szenarioanalyse!

Durch den Klimawandel ergeben sich zahlreiche Risiken wie auch Chancen für Unternehmen. Daher ist eine Analyse der betrieblichen Klimarisiken und -chancen unabdingbar. In dem Diskussionspapier „Identifizierung und Bewertung von Klimarisiken und -chancen für Unternehmen: Auswirkungen des Klimawandels mittels Szenarioanalyse verstehen“ beschreibt das UN GCD wie Unternehmen mit Hilfe von Szenarioanalysen Klimarisiken und -chancen identifizieren, finanzielle Auswirkungen quantifizieren und so informierte Entscheidungen treffen können.

  • UN Global Compact Netzwerk Deutschland (UN GCD): Das UN GCD ist das Business Network der Vereinten Nationen, das 2000 gegründet wurde. Das Ziel des Netzwerks ist es, eine nachhaltige Weltwirtschaft zu fördern. Unternehmen, die dem Netzwerk beitreten, verpflichten sich, die 10 Prinzipien in den Themenfeldern Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Klima und Korruptionsprävention zu wahren und jährlich einen Bericht dazu abzugeben. Das Netzwerk ist die größte Nachhaltigkeitsinitiative weltweit (+24 000 Teilnehmende), in Deutschland sind über 1200 Unternehmen und Non-Business Organisationen beteiligt.
  • Diskussionspapier „Auswirkungen des Klimawandels mittels Szenarioanalyse verstehen“: Bei dem kürzlich veröffentlichten Diskussionspapier handelt es sich um ein Update eines bestehenden Papiers, das sich mit der Rolle von Szenarioanalysen zur Identifikation von Klimarisiken und -chancen in Unternehmen befasst. Im Rahmen der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive werden sich Unternehmen künftig verstärkt mit ihren Klimarisiken und -chancen auseinandersetzen müssen. Das neue Diskussionspapier berücksichtigt diese neue regulatorische Landschaft. Zudem wurden empfohlene Szenarien angepasst: Wurde früher überwiegend auf die Emissionen von Treibhausgasen geschaut, werden heute beispielsweise auch sozioökonomische Variablen berücksichtigt.
  • Szenarioanalysen: Es gibt verschiedene Szenarien, die die Klimaerwärmung abbilden, angefangen von moderaten Erwärmungsszenarien, in denen gezielte Maßnahmen zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius ergriffen werden und erfolgreich umgesetzt werden, bis hin zu Szenarien, in denen Geschäftsaktivitäten wie gewohnt fortgeführt werden, ohne Rücksicht auf Treibhausgasemissionen, was zu erheblichen Temperaturanstiegen von mehr als 5 Grad Celsius führen würde. Diese verschiedenen Szenarien ermöglichen es Unternehmen, potenzielle Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel besser zu verstehen und entsprechende strategische Entscheidungen zu treffen. Im Rahmen einer Szenarioanalyse entscheidet man sich meist für die Betrachtung zwei verschiedener Szenarien mit unterschiedlichen Auswirkungen auf das Unternehmen.
  • Ablauf der Szenarioanalyse: Voraussetzung für eine erfolgreiche Klimarisiko- und -chancenanalyse auf Basis von Szenarien ist eine klar definierte Governancestruktur und Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens für die Durchführung. Erst dann können in einem ersten Schritt die wesentlichen Klimarisiken und -chance identifiziert werden. Für eine erfolgreiche Durchführung sollte sich die Analyse auf Geschäftsaktivitäten und Standorte begrenzen, die von hoher finanzieller Relevanz sind und/oder Veränderungen besonders stark ausgesetzt sind (Schritt 2). Um die volle Bandbreite an transitorischen und physischen Risiken zu betrachten, sollte die Szenarioanalyse mindestens zwei Szenarien betrachten (Schritt 3). Eines, welches sich auf eine erfolgreiche Begrenzung der globalen Erwärmung auf unter 1,5°C stützt bzw. den politischen Anspruch hat, sowie eines, in welchem die globalen Emissionen weiter steigen und somit die globale Erwärmung weiter voranschreitet. Neben den klassischen physischen Risiken wie Überflutungen, Hitzewellen und Dürren soll dadurch auch die Betrachtung transitorischer Risiken ermöglicht werden, z.B. aus regulatorischen Veränderungen und sich wandelnden Kundenanforderungen. Im vierten Schritt werden die identifizierten Risiken und Chancen dann finanziell bewertet. Basierend auf diesen Erkenntnissen werden Konzepte und Maßnahmen zur Emissionsreduktion und Klimaanpassung entwickelt. Abschließend erfolgt in einem letzten Schritt die Bewertung der für das Unternehmen relevanten, durch den Klimawandel ausgelösten Gesamtrisiken. Im Diskussionspapier werden auch einige Tools vorgestellt, die eine Hilfestellung für die Anwendbarkeit von komplexen Klimaszenarien für Unternehmen leisten.
  • Implikationen zur Anpassung: Anhand der Analyse erarbeiten sich Unternehmen ganz konkrete Antworten: Was für Geschäftsbereiche sind betroffen? Welche Produkte sind potenziell betroffen? Wie steht es um Klimarisiken in der Lieferkette? Basierend auf diesen Informationen können Unternehmen dann informierte Entscheidungen zur Anpassung treffen.
  • Chancen: Unternehmen können die Analyse aktiv nutzen, um Chancen für ihr Geschäft zu erkennen und entsprechend zu handeln. So kann ein Unternehmen beispielsweise Erkenntnisse gewinnen, die es neue Geschäftsfelder erschließen, Absatzmärkte schaffen oder sein Produktportfolio anpassen lassen.

Haben Sie Fragen?

Gerne können Sie sich bei Fragen an uns oder auch direkt an Herrn Daniel Mazuré unter daniel.mazure@globalcompact.de wenden.

Die Publikation finden Sie hier: UN Global Compact Netzwerk Deutschland: Auswirkungen des Klimawandels mittels Szenarioanalyse verstehen

Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

In unserem Veranstaltungskalender finden Sie Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu allen Veranstaltungen des Netzwerks und unseren nächsten Sprechstunden!

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

„Fachkräftebedarf für die Klimaanpassung!

14. März 2024, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer 18. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 14. März 2024 haben wir mit Florian Bernardt und Dr. Friederike Rausch-Berhie zum Thema „Fachkräftebedarf für die Klimaanpassung!“ gesprochen. Gerne stellen wir Ihnen hiermit eine kurze Zusammenfassung des Gesprächs zur Verfügung.

 

Fachkräftebedarf für die Klimaanpassung!

 

Zur Erhöhung der Klimaresilienz in der Wirtschaft sind sie eine Voraussetzung: qualifizierte Fachkräfte. In ihrer Studie „Wie Klimaanpassung den Arbeitsmarkt verändert – Eine modellgestützte Szenarioanalyse” haben unsere Gäste von der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung Osnabrück (GWS) und dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) analysiert, welche Fachkompetenzen im Bereich der Klimaanpassung zukünftig benötigt werden und wie sich diese Änderung im Fachkräftebedarf auf den Arbeitsmarkt auswirkt.

  • Forschungsvorhaben: Das Forschungsvorhaben „Analyse und Einsatz von Klimadiensten zum Kapazitätsaufbau, Bildung und Vernetzung zur Klimawandelanpassung“ ist eine Kooperation zwischen der GWS, dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung und dem BIBB. Im Rahmen einer Studie beschäftigen sich Herr Bernardt und Frau Dr. Rausch-Berhie mit der Fragestellung, wie die Implementierung von Klimaanpassungsmaßnahmen die Berufslandschaft beeinflusst und wie die berufliche Bildung entsprechend gestaltet werden sollte. Um die Fragestellung quantitativ beantworten zu können, haben sie eine modellgestützte Szenarioanalyse durchgeführt.
  • Annahmen der Szenarioanalyse: Insgesamt wurden 12 Annahmen getroffen und in das von ihnen genutzte QuBe-Modell eingefügt. Dabei wurden Klimaanpassungen in den urbanen Räumen, der Arbeitswelt, der primären Produktion und der Vorsorge sowie Gesundheit modelliert und erarbeitet, wo perspektivisch in welchem Umfang investiert werden wird. Anhand dieser Annahmen und Informationen wurde für 144 Berufsgruppen (der KldB) ermittelt, welcher Mehrbedarf an Fachkräften entsteht. Da das Modell ein Zeithorizont bis 2040 betrachtet, musste es sich bei den Klimaanpassungsmaßnahmen um Maßnahmen handeln, bei denen bis 2040 ein Effekt zu erkennen ist. Zudem wurden nur Maßnahmen berücksichtigt, die keine negativen Folgen für den Klimaschutz haben und deutschlandweit gleichermaßen umsetzbar sind.
  • Implikationen für den Arbeitsmarkt: Durch die Klimaanpassung entsteht ein enormer Bedarf an Fachkräften – allein im Gartenbau werden im Jahr 2040 circa 2000 Erwerbstätige mehr benötigt (im Vergleich zu einem Szenario, in dem Klimaanpassung nicht mitgedacht wird). Laut der Studie ist jedoch nicht davon auszugehen, dass diese Stellen alle besetzt werden können – der Fachkräftemangel stellt somit auch für die Umsetzung der Klimaanpassung eine große Herausforderung dar. Hinzu kommt, dass es aufgrund des Klimawandels vermehrt zu Ausfällen kommen wird, beispielweise wenn Dachdecker:innen bei über 35 Grad ihre Arbeit pausieren müssen.
  • Implikationen für die berufliche Bildung: Es wurde der gesamte Arbeitsmarkt anhand der Berufsgruppen der Klassifikation der Berufe 2010 betrachtet. Die Berufe „Dachdecker:innen“ und „Umwelttechnolog:innen für Wasserversorgung“ sowie „Umwelttechnolog:innen für Abwasserbewirtschaftung“ wurden dabei einer intensiveren Betrachtung unterzogen, da dort u.a. ein besonders großer Zuwachs an Fachkräften benötigt wird und gleichzeitig von einer Veränderung der Kompetenzanforderungen ausgegangen wird. Für diese beiden Berufsgruppen wird in einem nächsten Schritt analysiert, inwiefern die Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten angepasst werden sollten. Diese Ergebnisse sollen auch anderen Branchen/ Berufen aufzeigen, wie Klimaanpassungskompetenzen in die berufliche Bildung integriert werden können.
  • Ausbildung vs. Weiter-/Fortbildung: Mit Blick auf den Fachkräftemangel sollte nicht nur bei der Ausbildung und damit den zukünftigen Fachkräften angesetzte werden, sondern auch die bereits ausgebildeten Fachkräfte müssen nachqualifiziert werden. Insofern sollte die Klimaanpassung nicht nur in der Ausbildung, sondern auch in Fort- und Weiterbildung verankert werden. Dabei kommt den Kammern und Verbänden eine zentrale Rolle zu, da sie die Berufsbildung maßgeblich mitgestalten.

Haben Sie Fragen?

Gerne können Sie sich bei Fragen an uns oder auch direkt an Florian Bernardt (bernardt@gws-os.com) und Dr. Friederike Rausch–Berhie (rausch-berhie@bibb.de) wenden.

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

HDE Adapt – Klimaanpassung für den Einzelhandel leicht gemacht!

15. Februar 2024, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer 17. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 15. Februar 2024 haben wir mit Jelena Nikolic vom HDE zum Thema: „HDE Adapt – Klimaanpassung für den Einzelhandel leicht gemacht!“ gesprochen. Gerne stellen wir Ihnen hiermit eine kurze Zusammenfassung des Gesprächs zur Verfügung.

 

HDE Adapt – Klimaanpassung für den Einzelhandel leicht gemacht!

 

Auch vor dem Einzelhandel macht der Klimawandel nicht halt. Immer häufiger auftretende Extremwetterereignisse zeigen, dass auch Einzelhandelsunternehmen ihre Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen des Klimawandels nachhaltig erhöhen müssen. Wie das gelingen kann, zeigt HDE-Adapt.

  • HDE: Der Handelsverband Deutschland (HDE) ist die politische Stimme des deutschen Einzelhandels und das legitimierte Sprachrohr der Branche gegenüber der Politik auf Bundes- und EU-Ebene, gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen, den Medien und der Öffentlichkeit. Er verfügt über eine breite Organisationsstruktur: der Bundesverband sitzt in Berlin, zudem gibt es Landes- und Regionalverbände sowie Fachverbände (z. B. den Juwelierverband). Derzeit erwirtschaften in Deutschland rund 280.000 Einzelhandelsunternehmen mit drei Millionen Beschäftigten an 400.000 Standorten einen Umsatz von rund 630 Milliarden Euro jährlich.
  • Klimaschutzoffensive des Handels: Die Klimaschutzoffensive des Handels ist eine breit angelegte Informationskampagne mit dem Ziel, Unternehmen zu motivieren, Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Die Klimaschutzoffensive wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)  vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert.
  • HDE-Adapt: HDE-Adapt dockt an die Klimaschutzoffensive an. HDE-Adapt ist ein Weiterbildungsprojekt im Bereich der Klimaanpassung, das vor einem Jahr gestartet ist. HDE-Adapt verfolgt das Ziel, Entscheider:innen in der Handelsbranche zur Klimaanpassung zu informieren und Bewusstsein für das Thema zu schaffen. Mit einem vielfältigen Workshop-Angebot sowie Informationsmaterialien werden Handelsunternehmen gezielt dabei unterstützt, sich gegen extreme Wetterereignisse zu wappnen und resilienter zu werden. Dieses Projekt wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gefördert.
  • Betroffenheiten des Einzelhandels: HDE-Adapt hat mit vielen Einzelhändler:innen gesprochen. Das Thema der Klimaanpassung ist für viele noch neu. Was allerdings nicht neu ist, sind Wetterextreme und instabile Lieferketten. Der Einzelhandel hat in den letzten Jahren dahingehend viel mitgemacht: Pandemie, Lockdown, Unterbrechung von Lieferketten. Der Einzelhandel muss daher schon länger auf Schwankungen reagieren und viele Unternehmen müssen ihre Lieferketten diversifizieren. Die Einzelhändler:innen unterscheiden sich stark in ihrer konkreten Klimafolgenbetroffenheit: Während im Lebensmittelhandel bei Hitze u.a. die Lebensmittel schneller schlecht werden, fehlen im Juweliergeschäft die Kund:innen, die Schmuck trotz Hitze anprobieren wollen. In diesem Kontext ist auch die Verknüpfung von Innenstadt und Einzelhandel relevant: Nur klimaangepasste Innenstädte ziehen Kund:innen an, die dann auch bei Hitze den Einzelhandel besuchen. Klimaanpassung kann und muss am Standort durchgeführt werden, aber immer im Schulterschluss mit der jeweiligen Stadt.
  • Umsetzung von Maßnahmen: Hinsichtlich der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es große Unterschiede: Energieeffizienzmaßnahmen zur Energieeinsparung und besseren Klimatisierung wurden in den letzten fünf Jahren in 93% der Betriebe durchgeführt. Präventivmaßnahmen zum Schutz vor Starkregen werden aktuell jedoch noch weniger umgesetzt. Auch in ihrer Flexibilität, mit der Unternehmen auf Klimafolgen reagieren können, unterscheiden sich die Branchen stark: Während Lebensmittelhändler:innen kurze Bestellfristen haben, legen sich Modeunternehmen schon früh auf ihre Kollektionen fest. Somit werden unter Umständen auch Produkte geliefert, für die sie aufgrund des Klimas keine Abnehmer:innen finden.
  • Herausforderungen für Unternehmen: Bei vielen Unternehmen ist das Bewusstsein für die Relevanz der Klimaanpassung noch nicht geschärft. Bisher sind eher jene Unternehmen aktiv, die bereits betroffen waren. Daher müssen die Chancen und Vorteile der Klimaanpassung noch besser kommuniziert werden. Gleichzeitig stellt die Anpassung die Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen: Wie soll der Standort geschützt oder Personalplan während einer Hitzeperiode gestaltet werden, wenn die Mitarbeiter:innen weniger leistungsfähig sind? Wie stellt man ein Produktsortiment klimaangepasst auf? Bei der Beantwortung dieser Fragen kann HDE- Adapt unterstützen.
  • Wirtschaftlichkeit und Investitionsbereitschaft: Es wurden noch keine Zahlen erhoben, inwiefern sich die Klimafolgen konkret auf die Wirtschaftlichkeit der Einzelhändler:innen auswirken und welche Kosten dadurch entstehen. Allerdings wurde im September 2023 eine Umfrage hinsichtlich der Investitionsbereitschaft der Einzelhändler:innen durchgeführt. Diese ist nach vergangenen, schwierigen Jahren eher gering, da Rücklagen aufgebraucht sind und es an verfügbaren Investitionsvolumen fehlt. Der Investitionsmonitor zeigt: 49% der Einzelhändler:innen investieren primär in die Digitalisierung während nur 23% in Klimaschutz und Klimaanpassung investieren. Anders sieht es jedoch bei Unternehmen aus, die bereits von Klimafolgen betroffen waren: Dort ist die Investitionsbereitschaft höher.
  • Nachhaltigkeitsreporting: Im Reporting im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gibt es einige Punkte zur Klimaanpassung, die adressiert werden müssen. Somit führt die Reportingpflicht auch dazu, dass sich viele Unternehmen intensiver mit der Klimaanpassung befassen werden. Die Klimaanpassung gewinnt so (und aufgrund der immer häufiger auftretenden Extremwetterereignisse) immer mehr an Bedeutung.
  •  Angebote: HDE-Adapt stellt den Einzelhändler:innen zahlreiche Hilfestellungen Informationsmaterialien, Tools und Selbsttests zur Verfügung. Sehen Sie selbst:

Aktuell findet durch HDE-Adapt außerdem die 4-teilige Webinar-Reihe „Risiken vermeiden, Chancen nutzen“ statt. Der nächste Termin zum Thema „Klimawandel: Wie erkenne ich die spezifischen Risiken und Chancen für mein Einzelhandelsunternehmen?“ findet am 21.02. um 09.00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist hier möglich: Webinar-Reihe „Risiken vermeiden, Chancen nutzen“ | Teil 2: Klimawandel: Wie erkenne ich die spezifischen Risiken und Chancen für mein Einzelhandelsunternehmen? | HDE-Klimaschutzoffensive

Haben Sie Fragen?

Gerne können Sie sich bei Fragen an uns oder auch direkt an Frau Nikolic wenden unter nikolic@HDE.de.

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Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

Das Handwerk vor Ort – Starker Partner für die Klimaanpassung!

25. Januar 2024, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer 16. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 25. Januar 2024 haben wir mit Martin Weber, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Essen zum Thema: „Das Handwerk vor Ort – Starker Partner für die Klimaanpassung!“ gesprochen. Gerne stellen wir Ihnen hiermit eine kurze Zusammenfassung des Gesprächs zur Verfügung.

Das Handwerk vor Ort – Starker Partner für die Klimaanpassung!

Das Handwerk ist in NRW ein relevanter Teilmarkt der Anpassungswirtschaft und bietet vielfältige Lösungen zur Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen. Gleichzeitig sind die Handwerksbetriebe selbst von den Klimafolgen betroffen und müssen sich ebenfallen anpassen.

  • Zuständigkeiten der Kreishandwerkerschaft: Eine Kreishandwerkerschaft ist der Zusammenschluss der Innungen vor Ort. Die Zuständigkeitsbereiche können kreisfreie Städte oder ganze Kreise aber auch Regionen (z. B. Kreishandwerkerschaft Niederrhein) umfassen. Im Unterschied zur Handwerkskammer, bei der alle Handwerksbetriebe eingetragen sein müssen, ist die Mitgliedschaft in Innungen freiwillig. Im Falle der Kreishandwerkerschaft Essen sind insgesamt 22 Innungen verschiedenster Fachrichtungen vertreten.

 

  • Plattform „Lokales Handwerk“: Die Kreishandwerkerschaft Essen betreibt (zusammen mit anderen Kreishandwerkerschaften) zudem die Plattform „Lokales Handwerk“. Sie unterstützt bei der Suche nach Betrieben und vernetzt Handwerksbetriebe untereinander. Insgesamt sind 18.000 Betriebe auf der Plattform vertreten. Ab April startet das Projekt „Green Craft“, gefördert durch GreenEconomy.IN.NRW, bei dem alle relevanten Akteur:innen zum Thema Klimaschutz und Bauen zusammengebracht werden sollen.
  • Das Handwerk und die Klimaanpassung – eine Doppelrolle: Das Thema der Klimaanpassung im Handwerk ist zwar noch neu, aber definitiv angekommen. Zudem nimmt das Handwerk in Bezug auf die Klimaanpassung eine Doppelrolle ein. Diese Doppelrolle ergibt sich daraus, dass die Handwerksbetriebe sowohl Nachfrager als auch Anbieter von Klimaanpassungslösungen sind. Einerseits sind die Handwerksbetriebe dem Klimawandel ausgesetzt und müssen sich anpassen: Hitzewellen, Starkregen und Stürme stören die Betriebsabläufe und richten Schäden an Werkstätten und Geländen an. Die Flut 2021 hat auch einige Handwerksbetriebe in Essen schwer getroffen. Andererseits bietet das Handwerk zahlreiche Klimaanpassungslösungen: Sowohl Dachbegrünungen, Lüftungen, Isolierungen als auch Verschattungen werden von Handwerksbetrieben gebaut bzw. umgesetzt.

Ein Beispiel für diese Doppelrolle sind die Dachdecker:innen: Sie müssen sich anpassen und z. B. ihre Betriebsabläufe ändern, wenn sie während einer Hitzewelle im Sommer nicht in der Mittagszeit auf dem Dach arbeiten können. Gleichzeitig bieten sie z. B. mit Dachbegrünungen die Umsetzung einer beliebten und sinnvollen Anpassungsmaßnahme an.

  • Schulungsbedarf: Es besteht ein dringender Bedarf, die Betriebe und ihre Mitarbeiter:innen umfangreich zu schulen. Eine Kooperation mit der Stadt Essen hat dazu geführt, dass die Kreishandwerkerschaft Essen aktuell eine Klima-Akademie gegründet hat. Diese soll über Ausbildung, Weiterbildung, Vernetzung und Unterstützung den Know-How-Aufbau und -Transfer im Handwerk sichern. Dort würde auch das Thema der Klimaanpassung reinpassen. Grundsätzlich ist ein erweitertes Schulungsangebot hinsichtlich der Klimaanpassung notwendig: Die Meister:innen in den Betrieben sind oft schon gut informiert, müssen dieses Wissen auch weitergeben. Zudem bringt es den Betrieben auch kompetitive Vorteile, wenn sie Klimaanpassungsmaßnahmen anbieten und dazu auch den konkreten Nutzen dieser Anpassungsmaßnahmen für die Kund:innen klar kommunizieren können.
  • Förderungen: Förderungen sind gerade für die überwiegend kleinen Handwerksbetriebe ein wichtiges Unterstützungsinstrument. Diese richten Anfragen hinsichtlich Informationen zu verfügbaren Förderungen auch an die Kreishandwerkerschaft. Für Förderungen im Bereich der Klimaanpassung sollte noch eine größere Bekanntheit geschaffen werden. Auch sollte ein stärkeres Bewusstsein für eine Absicherung gegenüber Schäden durch Klimafolgen durch entsprechende Versicherungen geschaffen werden.

 

 

Haben Sie Fragen?

 

Unter NKU_Broschuere_COP_RZ-online.pdf (klimaanpassung-unternehmen.nrw) finden Sie die aktuell vorliegende Broschüre in englischer Sprache. Gerne können Sie sich bei Fragen auch direkt an Frau Dekker oder Herrn Eiserbeck wenden unter dekker@klimaanpassung-unternehmen.nrw und eiserbeck@klimaanpassung-unternehmen.nrw.

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Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

„Globaler Handel: Internationale Klimaanpassung made in NRW!“

14. Dezember 2023, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer 15. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 14. Dezember 2023 haben wir mit Greta Dekker und Lukas Eiserbeck vom NKU zum Thema: „Globaler Handel: Internationale Klimaanpassung made in NRW!“ gesprochen.

Globaler Handel: Internationale Klimaanpassung made in NRW

Die Klimaanpassungswirtschaft in NRW ist ein vielversprechender Sektor, der bundesweit eine Vorreiterrolle einnimmt. Diese Stärke der Anpassungsbranche in NRW zeigt sich auch in ihren internationalen Exportaktivitäten. Im Rahmen einer Außenwirtschaftsanalyse hat das Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen.NRW nun die globalen Verflechtungen der Klimaanpassungswirtschaft analysiert. Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst:

  • Vorgehen: Im Rahmen der Außenwirtschaftsanalyse wurden alle Güter und Produkte der Klimaanpassungswirtschaft analysiert, die weltweit aus Nordrhein-Westfalen importiert oder exportiert werden. Dazu wurden unter anderem Daten des statistischen Bundesamts sowie der COMTRADE-Datenbank ausgewertet. Zudem hat Prognos ein eigenes Daten-Modell, das 90 Prozent des Welthandels abdeckt. So können zum Beispiel Verflechtungen einer Firma, die Pumpen herstellt und im Sauerland ansässig ist, abgebildet werden: Um die Pumpen herzustellen, importiert sie Komponenten aus China. Nach Fertigstellung exportiert sie diese Pumpen dann beispielsweise nach Slowenien – genau diese Verflechtungen wurden untersucht.
  • Key Messages: Eine der Key Messages ist die Feststellung, dass sich das Handelsvolumen der globalen Klimaanpassungswirtschaft in den letzten 10 Jahren nahezu verdoppelt hat. Betrug sie 2011 noch 80 Milliarden Euro, so waren es 2021 bereits 150 Milliarden Euro. Damit stellt die Klimaanpassungswirtschaft einen großen Wachstumssektor dar. Besonders spannend ist auch die Entwicklung in den „Emerging Markets“: Oft handelt es sich dabei um Märkte, die zwar aktuell nicht groß sind, aber dafür sehr schnell wachsen. Das gilt vor allem für Länder, die bereits vom Klimawandel sehr betroffen sind: So ist die Nachfrage nach Gütern der Klimaanpassungswirtschaft zum Beispiel in den Philippinen zuletzt jährlich um 17% gewachsen. Aber auch wenn man nach Europa schaut, finden sich einige sehr schnell wachsende Märkte, so zum Beispiel in Irland und Ungarn.
  • Märkte: Das Top- Exportland für die Klimaanpassungswirtschaft in NRW sind die Niederlande, gefolgt von Polen und Frankreich. Somit findet der meiste Exporthandel mit direkten Nachbarländern Deutschlands statt. Die USA und China sind die größten Klimaanpassungsmärkte global, kommen allerdings im vorliegenden Vergleich aus Sicht von NRW nur auf Platz 7 und Platz 9. Die meisten Importe von Anpassungsgütern nach NRW kommen hingegen aus China.

Die erstellte Außenwirtschaftsanalyse unterscheidet in 6 Teilmärkte: Resiliente Gebäude, Überflutungsschutz, Landnutzung, Kritische Infrastrukturen, Wasserbereitstellung und Dienstleistungen. Die Dienstleistungen sind jedoch nicht in den Exportstatistiken abgebildet und daher nicht in der Analyse enthalten. Die beiden Teilmärkte Resiliente Gebäude und Überflutungsschutz machen dabei je ein Drittel der gesamten Exportaktivitäten der Anpassungswirtschaft in NRW aus. In den schnell wachsenden Märkten in Südostasien sind insbesondere Produkte aus den Teilmärkten Landnutzung und Überflutungsschutz gefragt.

  • Broschüre: Alle Ergebnisse werden in einer ausführlichen Broschüre aufbereitet. Auf englischer Sprache liegt diese bereits vor, da sie auf der COP28 verwendet wurde. Sie kann auf der Website des NKU hier heruntergeladen werden. Auf deutscher Sprache wird die Broschüre mit ausführlichen Beschreibungen der Teilmärkte Anfang des kommenden Jahres erscheinen.

 

  • Dienstleistungen: Dienstleistungen werden aktuell in der Außenwirtschaftsanalyse noch nicht näher betrachtet, da sie als Kernmarkt schwer abzugrenzen sind. Allerdings werden dazu Interviews mit Expert:innen geführt und erste Einblicke ebenfalls im Januar veröffentlicht werden. Eine Quantifizierung der Daten wird allerdings noch eine Weile brauchen.

 

  • Handlungsempfehlungen: In der Außenwirtschaftsanalyse wurden keine direkten Handlungsempfehlungen entwickelt, da die Arbeit die Ist-Situation sowie die Trends der letzten 10 Jahre abbildet. Auf Basis der Analyse lassen sich aber in Gesprächen mit Akteur:innen der Anpassungswirtschaft sowie der Politik Handlungsempfehlungen ableiten. Dabei sind die Empfehlungen immer in den aktuellen politischen Kontext einzubetten. Ein passendes Beispiel dafür sind die USA: Dort boomt die Klimaanpassungswirtschaft aktuell aufgrund umfangreicher Subventionen in die grüne Wirtschaft. Sollten diese aus politischen Gründen zukünftig wegfallen, würde dies auch entsprechende Handlungsempfehlungen stark beeinflussen.

 

  • Ausblick: Mitglieder des NKUs werden informiert, sobald die deutsche Broschüre Anfang kommenden Jahres verfügbar ist. Zudem wird es eine separate Veranstaltung zu dem Thema geben – auch hier werden relevante Informationen frühzeitig geteilt werden.

 

Haben Sie Fragen?

 

Unter NKU_Broschuere_COP_RZ-online.pdf (klimaanpassung-unternehmen.nrw) finden Sie die aktuell vorliegende Broschüre in englischer Sprache. Gerne können Sie sich bei Fragen auch direkt an Frau Dekker oder Herrn Eiserbeck wenden unter dekker@klimaanpassung-unternehmen.nrw und eiserbeck@klimaanpassung-unternehmen.nrw.

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Der Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW geht in die zweite Runde!

9. November 2023, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Gäste: Herr Christian Schorn vom Projektträger Jülich

 

In unserer 14. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 09. November 2023 haben wir mit Christian Schorn vom Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH zum Thema „Der Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW geht in die zweite Runde!” gesprochen.

Innovationswettbewerb GREENECONOMY.IN.NRW

Der Innovationswettbewerb GREENECONOMY.IN.NRW ist ein von der EU co-finanzierter Wettbewerb, mit dem Ziel, die grüne Transformation gemäß des European Green Deals und der Sustainable Development Goals im Rahmen der Innovationsstrategie NRWs mittels Innovationen voranzubringen. Der Projektträger Jülich verantwortet dabei nicht nur die Projektauswahl, sondern unterstützt auch bei der Antragstellung und der fachlichen Umsetzung der Projekte.

  • Überblick: Der Innovationswettbewerb umfasst 3 Säulen: die Umweltwirtschaft, die Circular Economy und die Klimaanpassung. Erfolgreiche Projektanträge haben jedoch alle eins gemeinsam: Sie legen ihren Fokus auf innovative Produkte oder Dienstleistungen, die sowohl technischer wie auch nicht-technischer Natur sein können. Dabei muss herausgestellt werden, inwiefern das Produkt oder die Dienstleistung Innovationscharakter hat. Dazu müssen Antragstellende auch darlegen, was es in diesem Bereich bereits in Deutschland gibt und wie sich das vorliegende Projekt davon abgrenzt. Zusätzlich dürfen die Produkte und Dienstleistungen noch nicht die Marktreife erreicht haben.
  • Ablauf: Um an dem Wettbewerb teilnehmen zu können bedarf es neben einer innovativen Idee auch eines Konsortiums, das mindestens ein KMU aus NRW enthält, sowie einer Projektskizze, in der das Vorhaben erläutert wird. Weitere Partner eines Konsortiums können auch außerhalb von NRW ansässig sein, müssen aber zur EU gehören und die vorwiegende Umsetzung muss in NRW stattfinden. Nach Bewertung der Projektskizze durch den Projektträger Jülich kann auf Anfrage im Laufe von 3 Monaten ein umfangreicher Projektantrag eingereicht werden. Erfolgreiche Projektvorschläge werden meist für 3 Jahre mit Fördersätzen in Höhe von üblicherweise 50% – 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.
  • Rückblick der ersten Wettbewerbsrunde: In der ersten Runde wurden 56 Skizzen eingereicht. In den beteiligten Konsortien waren insgesamt 196 Partner involviert. Nach formeller Prüfung und einem Gutachterausschuss wurden 26 Skizzen ausgewählt, die zur Antragstellung aufgefordert wurden.
  • Lessons Learnt und Tipps: Die Unterlagen müssen gründlich und ordentlich ausgefüllt werden, ansonsten können diese nicht bewertet werden. Die Bewertung erfolgt sehr strikt und fehlende Informationen dürfen nicht nachträglich eingefordert oder nachgereicht werden. Daher sollten sich Bewerbende die Vorgaben und das digitale Einreichungstool vorab sehr genau anschauen. Zusätzlich sollten Antragstellende die im Kriterienkatalog dargestellten Bewertungskriterien für die Projektskizze im Blick behalten und bei der Erstellung der Antragsdokumente berücksichtigen. Idealerweise stellen Antragstellende ausführlich dar, auf welche Art und Weise ihr Projekt jedes der genannten Kriterien erfüllt. Dabei sollten die konkreten Begrifflichkeiten, die sich auch im Kriterienkatalog wiederfinden, genutzt werden und die Aussagen, wenn möglich und sinnvoll, mit Literaturquellen belegt werden.
  • Administratives: Das Programm sieht das Ausgabenerstattungsprinzip vor. Es ist jedoch möglich, eine Sachkostenpauschale abzurufen, sodass in dieser Variante eine Belegpflicht entfällt.
  • Zeitplan: Der Wettbewerb befindet sich bereits in der zweiten Runde: Der nächste Stichtag zur Einreichung der Projektskizzen ist der 18. Januar 2024. Danach ist es wieder im Oktober 2024 möglich Projektskizzen einzureichen.
  • Weitere Wettbewerbe: Parallel läuft auch der Förderaufruf: Grüne Gründungen.NRW – Innovationsförderagentur NRW. Dieser richtet sich an sehr junge Unternehmen aus der Umweltwirtschaft, die sich noch in der Gründungsphase bzw. in den ersten 5 Betriebsjahren befinden. Eine Doppelförderung ist zwar ausgeschlossen, man darf sich jedoch mit der gleichen Projektidee auf beide Förderungen bewerben.

 

Haben Sie Fragen?

 

Am 23.11.2023 haben Sie die Möglichkeit, online an dem Termin „GreenEconomy.IN.NRW – Beratungsgespräch zweite Einreichungsrunde“ teilzunehmen.

Gerne können Sie sich bei Bedarf auch direkt an Herrn Schorn unter greeneconomy.in.nrw@fz-juelich.de wenden.

Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

  1. Sprechstunde, Donnerstag, 14.12. von 8:00 – 8:45 Uhr

Sie haben auch Ideen zu Themen, die Sie gerne besprechen möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns über das Kontaktformular.

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„ESG, CSRD, ESRS & Klimaanpassung: Reporting von Klimarisiken und -anpassung!“

26. Oktober 2023, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

 

In unserer 13. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen am 26. Oktober 2023 haben wir mit Frau Simone Rosenberg, ESG-Expertin bei Caesar+Cleo, zum Thema „ESG, CSRD, ESRS & Klimaanpassung: Reporting von Klimarisiken und -anpassung!“ gesprochen.

Gerne fassen wir hier die Ergebnisse kurz zusammen:

„ESG, CSRD, ESRS & Klimaanpassung: Reporting von Klimarisiken und -anpassung!“

  1. Definition: Wofür stehen die Begriffe CSRD und ESG?:
    CSRD steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“ und ist eine EU-Richtlinie (2022/2464), die bestimmte Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Dabei handelt es sich um eine nicht-finanzielle Erklärung, welche in einem gesonderten Abschnitt des (Konzern-) Lageberichts beigelegt wird und im European Single Electronic Format veröffentlicht wird. ESG steht für „Environmental, Social und Governance“. Hierbei handelt es um Kriterien, an denen die Zielerreichung der Unternehmen gemessen wird. Der Begriff wird oft (fälschlicherweise) synonym mit Nachhaltigkeit oder „Sustainability“ verwendet.
  2. Vorgehensweise: Wie gehen Unternehmen vor, die berichten möchten?:
    Die Voraussetzung für einen Nachhaltigkeitsbericht ist zunächst eine Nachhaltigkeitsstrategie. Dabei wird empfohlen, eine nachhaltige Unternehmensstrategie zu entwickeln, die Nachhaltigkeit im Kerngeschäft verankert. Die als relevant betrachteten Nachhaltigkeitsthemen werden anhand der Strategiemethode der „Doppelten Wesentlichkeitsprüfung“ ausgewählt. Sind wesentliche Themen identifiziert, werden Handlungsfelder, Ziele, Key Performance Indikatoren und Maßnahmen abgeleitet. Diese sollten dann gemonitort werden. Der Grad der Zielerreichung wird einmal im Jahr in einem Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert und kommuniziert. Im Vorfeld wird zudem ein Evaluationsprozess der Nachhaltigkeitsthemen durchgeführt. Grundsätzlich wird angestrebt, vom „Shareholder- zum Stakeholderansatz“ zu kommen. So soll Wissen der Stakeholder internalisiert werden. Daher ist es wichtig, Befragungen und Interviews mit den Stakeholdern durchzuführen. Dabei dürfen allerdings auch die „stillen Stakeholder“ wie z. B. die Umwelt oder die zukünftigen Generationen nicht vergessen werden.
  3. Klimaanpassung als Nachhaltigkeitsthema:
    Klimaanpassung ist im Rahmen der CSRD im Umweltstandard ESRS E1 mit 220 Datenpunkten zum Thema Klimawandel enthalten. Denn mit Hilfe der Doppelten Wesentlichkeit-Prüfung bewerten Unternehmen ihren Einfluss auf den Klimawandel, als auch den Einfluss des Klimawandels auf das Unternehmen. Das könnten z.B. Klimaanpassungs-Maßnahmen gegen Starkregenereignisse sein, welche finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Im Rahmen der Doppelten Wesentlichkeitsbetrachtung werden demnach zwei Perspektiven eingenommen: die Wirkungsperspektive und die Finanzielle Perspektive. Dabei reicht es, wenn ein Nachhaltigkeitsthema aus einer der beiden Perspektive wesentlich ist, um verpflichtet zu sein über das Thema zu berichten. Darüber hinaus hat das Thema Klimaanpassung z. B. in Bezug auf Hitzeschutz ebenfalls Einfluss auf die Belegschaft und deren damit verbundenen Arbeitsbedingungen. Mit der Offenlegungspflicht im Rahmen der CSRD, sind Unternehmen gleichzeitig verpflichtet ihre taxonomiefähigen bzw. konformen Wirtschaftstätigkeiten transparent zu machen. Innerhalb der Taxonomie gehört das Thema: „Anpassung an den Klimawandel“ zu einem der sechs Umweltziele, über welches Unternehmen berichten müssen.
  4. Was bedeutet die Reporting Pflicht konkret?:
    Aktuell sind rund 550 Unternehmen verpflichtet einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Bis 2027 wächst die Zahl auf max. 15.000 Unternehmen an. Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen Unternehmen, die bisher nicht berichtspflichtig waren, im Jahr 2026 berichten. Dabei müssen zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt werden: 250 Mitarbeiter, Umsatzerlös von 50 Mio. Euro und/oder eine Bilanz von 25 Mio. Euro. Zu beachten ist, dass es sich hierbei nur um die direkt betroffenen Unternehmen handelt. Unternehmen die berichtspflichtig sind, benötigen Informationen aus ihrer Lieferkette, so dass auch Zulieferunternehmen indirekt von der Berichtspflicht betroffen sein können. Da auch die Banken einer Berichtspflicht (SFDR) unterliegen, benötigen diese entsprechende Informationen ihrer Unternehmenskunden, unabhängig von deren Größe, damit sie zukünftig über die Nachhaltigkeit ihres Kreditportfolios berichten können. Die Auswertung eines Unternehmens anhand von ESG-Kriterien einer Bank können sich in Form von modifizierten Kreditkonditionen auf Unternehmen auswirken.
  5. Start: Wann sollten Unternehmen mit der Berichterstattung beginnen?:
    Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der Thematik zu befassen, da die Anordnungen sehr komplex sind und tiefgreifende Veränderungen zur Folge haben könne. Der gesamte Initialisierung- und Strategieprozess kann je nach verfügbaren Ressourcen und Priorisierung zwischen 9 und 18 Monaten dauern – daher sollte er lieber früher als später ernsthaft angegangen werden.
  6. Reporting als Chance & Beschleunigung:
    Die Reporting-Pflicht sollte als Chance, statt ausschließlich als Verpflichtung, gesehen werden. Unternehmen, die sich mit dem Reporting auseinandersetzen, erfahren ggf. mehr über ihre eigenen klimawandelbedingten Betroffenheiten. In einem nächsten Schritt können dann (Anpassungs-)Maßnahmen geplant, umgesetzt und gemonitort werden. Zusätzlich regt der Reporting-Prozess den Dialog mit Stakeholdern an und fördert so die Innovationskraft eines Unternehmens. Insgesamt können Unternehmen so ihre Resilienz und Zukunftsfähigkeit stärken.
  7. Klimaanpassungskonzept als Vorteil für ESG-Reporting?:
    Wenn sich ein Unternehmen schon mit dem Thema der Klimaanpassung auseinandergesetzt hat und gegebenenfalls bereits auch schon Daten erhoben hat, kann dies sehr hilfreich sein. Das Unternehmen kann dann bereits auf diesen Status Quo aufsetzen.
  8. Zusammenspiel mit anderer Regulatorik:
    Unternehmen, die bereits nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) berichtet haben, werden sich leichter tun, da sie mit der Thematik schon vertraut sind. Der DNK wird weiterentwickelt und die Anschlussfähigkeit an die European Sustainability Reporting Standards sichergestellt. Um die Unternehmen zu unterstützen, wird der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) die ESRS in den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), integrieren und zusätzliche Hilfestellungen für die Umsetzung der Berichtsanforderungen anbieten.

Unternehmen, die nach dem Global Reporting Initiative (GRI)-Standard berichten, werden das auch weiter tun können, da auch der GRI CSRD-konform werden soll.

 

Haben Sie Fragen?

 

Unter CSR – Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (csr-in-deutschland.de) erhalten Sie weitere Informationen zum CSRD und unter Deutscher Nachhaltigkeitskodex – Home (deutscher-nachhaltigkeitskodex.de) finden Sie zusätzliche Informationen zum DNK.

Außerdem können Sie sich gerne an das Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen.NRW unter seemann@klimaanpassung-unternehmen.nrw oder direkt an Frau Simone Rosenberg von CAESAR+CLEO unter simone.rosenberg@caesarundcleo.de wenden.

Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

  1. Sprechstunde, Donnerstag, 09.11. von 8:00 – 8:45 Uhr
  2. Sprechstunde, Donnerstag, 14.12. von 8:00 – 8:45 Uhr

Sie haben auch Ideen zu Themen, die Sie gerne besprechen möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns über das Kontaktformular.

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

„Förderung & Finanzierung für betriebliche Klimaanpassung: Das neue KfW Umweltprogramm!“

21. September 2023, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Gast:  Herr Stephan Kunz von der NRW.BANK

 

In unserer 12. Sprechstunde des Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen am 21. September 2023 zu „Förderung & Finanzierung für betriebliche Klimaanpassung: Das neue KfW Umweltprogramm!“ haben wir mit Herrn Kunz von der NRW.Bank einige Fragen rund um das KfW-Umweltprogramm diskutiert. Gerne fassen wir hier die Ergebnisse kurz zusammen.

KfW-Umweltprogramm: 

  1. Ziel: Ziel des KfW-Umweltprogramms ist es, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen von gewerblichen Unternehmen im In- und Ausland zu fördern. Das Thema Klimafolgenanpassung ist im Umweltprogramm neu aufgenommen worden.
  2. Fördergegenstand: Gefördert werden: Natürliche Klimaschutzmaßnahmen inkl. Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Das Umweltprogramm fördert zudem effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen („Circular Economy“), Luftreinhaltung/Lärmschutz, technische Klimaschutzmaßnahmen, umweltfreundlichen Verkehr, sonstige Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen, Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung für förderungswürdige betriebliche Umweltschutzinvestitionen.
  3. Konkretes Beispiel: Förderfähige Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung reichen z.B. von Maßnahmen an Flächen und Gebäuden wie Entsiegelung, Begrünung, Renaturierung, über Anlagen zur Aufbereitung von Regen oder Grauwasser bis hin zu Hochwasserschutzmaßnahmen wie Rückhaltebecken.
  4. Konditionen: Kredite bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 25 Mio. € pro Vorhaben, nur für Klimaanpassungsmaßnahmen: Tilgungszuschüsse bis zu 1,5 Mio. €
  5. Antragsteller: Anträge können auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut der Wahl (der Hausbank) gestellt werden. Die Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter. Förderfähig sind gewerbliche Unternehmen, die überwiegend in Privatbesitz sind.
  6. Prozess: Finanzierungspartner finden, Kredit beantragen, Prüfung des Antrags, Abschluss des Kreditvertrags.
  7. Weitere/andere Förderungen: Bei der Inanspruchnahme eines Kredits ohne Tilgungszuschuss kann der Kredit mit anderen Fördermitteln grundsätzlich kombiniert werden. Bei Tilgungszuschüssen ist dies nicht möglich bzw. notwendig. Andere Programme für Klimaanpassung sind z.B. die BEG – Bundesförderung effiziente Gebäude (inkl. gewerblich genutzter Gebäude) oder die Förderung zum Klimafreundlichen Neubau. Unter www.kfw.de/240 finden Sie weitere Informationen zum KfW-Umweltprogramm, unter www.kfw.de/263 zur Sanierung energieeffizienter Gebäude und unter www.kfw.de/299 zum klimafreundlichen Neubau.

 

 

Sie haben Fragen oder Ideen?

Zur Förderung berät Sie Ihre Hausbank. Darüber hinaus können Sie sich gerne per Mail an Herrn Kunz wenden: Stephan.Kunz@nrwbank.de.

 

Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

In unserem Veranstaltungskalender finden Sie Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu allen Veranstaltungen des Netzwerks und unseren weiteren Sprechstunden in 2023:

  • 12. Oktober
  • 09. November
  • 07. Dezember

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

„Klimaanpassung x KMU – Das sagt die Forschung!“

01. Juni 2023, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Gast:  Dr. Susanne Schlepphorst und Dr. Markus Rieger-Fels vom Institut für Mittelstandsforschung Bonn

 

In unserer 11. Sprechstunde des Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen am 01. Juni 2023 zu „KMU x Klimaanpassung – das sagt die Forschung!“ haben wir mit Frau Dr. Susanne Schlepphorst und Herrn Dr. Markus Rieger-Fels vom Institut für Mittelstandsforschung Bonn über ihre neue Veröffentlichung gesprochen. Gerne fassen wir hier die Ergebnisse kurz zusammen:

Studie: „Anpassung an den Klimawandel: Spezifische Herausforderungen für KMU“

  1. Ziel der Studie: Die Studie befasst sich mit der Wahrnehmung von Klimarisiken in KMUs. Zudem hat die Studie erhoben, inwiefern KMUs mit den wahrgenommenen Risiken umgehen. Dabei wurde zwischen physische Risiken (Starkregen, Hitze etc.) und transitorischen Risiken (veränderten wirtschaftlichen Umständen) unterschieden.
  2. Datenerhebung und Vorgehensweise: Im Rahmen einer geschichteten Zufallsstichprobe wurden Fragebögen an Unternehmen versendet, 1.300 Unternehmen haben diesen ausgefüllt. Die Ergebnisse wurden dann hochgerechnet. Anfang 2023 wurden außerdem leitfadengestützte Interviews mit Unternehmen durchgeführt.
  3. Wie nehmen KMU die Risiken des Klimawandels wahr?  61% der KMU und 74% der Großunternehmen spüren bereits heute Auswirkungen. Das größte Risiko geht dabei von Hitzeperioden aus. 33% der KMU sehen im Klimawandel jedoch auch eine Mischung aus Chancen und Risiken.
  4. Was sind die größten Herausforderungen für KMU: Die relevantesten Themen für KMU infolge des Klimawandels sind die erhöhten Energiepreise und die unsichere Versorgung, bürokratische Anforderungen und physische Risiken sowie regulatorische Änderungen. Gerade für KMU sind die Ressourcen Zeit und Geld knapp, wodurch die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen eine besondere Herausforderung darstellt. Zudem ist Unternehmen oft der Nutzen von Maßnahmen zu unsicher.
  5. Wie reagieren KMU auf die Risiken? Ein Großteil der Unternehmen (70% der KMU) hat bereits Maßnahmen ergriffen. Dabei überwiegen Maßnahmen hinsichtlich der transitorischen Risiken: Die Unternehmen passen z.B. ihre Produkte an oder entwickeln neue Dienstleistungen. Der Schutz vor physischen Schäden rangiert auf dabei nur auf Platz 4. Unternehmen, die bereits selbst Erfahrungen mit Extremwetter gemacht haben, priorisieren jedoch Maßnahmen gegen die physische Klimarisiken. Insgesamt spielt der Einsatz von digitalen Lösungen eine entscheidende Rolle, u.a. als Informationstool und Warninstrument.
  6. Tipps oder Handlungsempfehlungen: KMU können gut in den Austausch mit größeren Unternehmen gehen, um so mehr über erfolgreiche Maßnahmen zu erfahren. Der Abbau von bürokratischen Hürden wäre ebenfalls hilfreich, um KMU bei der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen.

Sie haben Fragen oder Ideen für weitere Forschung an der Schnittstelle von KMU & Klimaanpassung?

Unter Anpassung an den Klimawandel: Spezifische Herausforderungen für KMU – Institut für Mittelstandsforschung Bonn (ifm-bonn.org) finden Sie die vollständige Publikation sowie weitere Informationen. Außerdem können Sie sich gerne an per Mail oder telefonisch an Frau Dr. Schlepphorst (schlepphorst@ifm-bonn.org) oder Herrn Dr. Rieger-Fels (rieger-fels@ifm-bonn.org) wenden.

Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

In unserem Veranstaltungskalender finden Sie Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu allen Veranstaltungen des Netzwerks und unseren nächsten Sprechstunden:

Sommerpause im Juli & August

  1. Sprechstunde, Donnerstag, 21. September von 8:00 bis 8:45 Uhr

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

Start des Förderwettbewerbs „Grüne Gründungen.NRW“ – Start-ups der Umweltwirtschaft als Innovationsschmiede

11. Mai 2023, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Gast:  Dr. Meike Henseleit und Julian Finklenburg, Projektträger Jülich

 

In unserer 10. Sprechstunde des Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen am 11. Mai 2023 haben wir mit Frau Dr. Meike Henseleit und Herrn Julian Finklenburg vom Projektträger Jülich zum Thema „Start des Förderwettbewerbs „Grüne Gründungen.NRW“ – Start-ups der Umweltwirtschaft als Innovationsschmiede“ gesprochen. Gerne fassen wir hier die Ergebnisse kurz zusammen:

Förderwettbewerb „Grüne Gründungen.NRW

  • Ziel des Aufrufs: Der Förderaufruf Grüne Gründungen.NRW  ist eine Initiative des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 mit dem Ziel die ökonomischen und ökologischen Potentiale von Grünen Gründungen in Nordrhein-Westfalen zu fördern.
  • Rolle PtJ: Der Projektträger Jülich unterstützt bei der Skizzeneinreichung, Antragstellung und dem gegebenenfalls folgenden Projektablauf.
  • Was wird gefördert?: Die Förderung richtet sich an Start-ups der Umweltwirtschaft, die Prototypen entwickeln und erproben. Im Fokus der Förderung stehen innovative Ansätze, Technologien, Verfahren und Dienstleistungen, die zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zum Umweltschutz, zur Schonung von Ressourcen sowie zum Erhalt der Biodiversität beitragen. Es sind sowohl technische (z. B. maschinelle) Lösungen, als auch Prozessinnovationen und digitale Anwendungen (z. B. Steuerungssoftware, Apps) förderfähig.
  • Wie läuft der Prozess ab?: Es handelt sich um einen 2-stufigen Prozess. Im ersten Schritt reichen Start-ups ihre Projektskizzen inklusive inhaltlicher und finanzieller Ausarbeitung ein. Diese wird dann von einem unabhängigen Gutachtergremium bewertet. Im Anschluss erhalten erfolgreiche Start-ups im zweiten Schritt die Möglichkeit, innerhalb von 3 Monaten einen ausführlichen Projektantrag einzureichen.
  • Wie viel wird gefördert: Erfolgreiche Projektvorschläge können mit bis zu 800.000 EUR gefördert werden. Start-ups können sich auch Partner aus dem nicht-wirtschaftlichen Bereich, wie beispielsweise Hochschulen, suchen. Hierbei ist zu beachten, dass maximal 25% der Förderung an Partner fließen können, 75% der Förderung müssen immer an das geförderte Start-up fließen.
  • Wann ist Einreichungsfrist: Der nächste Stichtag zur Einreichung der Projektskizzen ist der 29.06 um 16:00 Uhr. Danach ist es wieder im September 2023 und Februar 2024 möglich, Projektskizzen einzureichen. Start-ups, die bis Ende Juni eine erfolgreiche Projektskizze einreichen und zur Antragstellung eingeladen werden, können mit einem Förderstart im Frühjahr 2024 rechnen.

  

Haben Sie Fragen?

 

Unter Grüne Gründungen.NRW – Innovationsförderagentur NRW finden Sie weitere Informationen. Außerdem können Sie sich gerne an per Mail oder telefonisch an Frau Dr. Henseleit (02461 61-84089) oder Herrn Finklenburg (02461 61-85678) wenden und eine individuelle Beratung vereinbaren.

Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

In unserem Veranstaltungskalender finden Sie Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu allen Veranstaltungen des Netzwerks und unseren nächsten Sprechstunden:

  1. Sprechstunde, Donnerstag, 01. Juni von 8:00 bis 8:45 Uhr
  2. Sprechstunde, Donnerstag, 21. September von 8:00 bis 8:45 Uhr

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

Klimarisiken und -anpassung im Finanzsektor am Beispiel der GLS Bank 

13. April 2023, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Gast:  Emma Persson (Projektleitung, GLS Bank, Abteilung Wirkungstransparenz und Nachhaltigkeit) und Patrick Schöpflin (Projektmitarbeiter, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung)

 


In unserer 9. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW am 13. April 2023 haben wir mit Emma Persson von der GLS Bank und Patrick Schöpflin vom Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung zum Thema „Klimarisiken und -anpassung im Finanzsektor am Beispiel der GLS Bank“ gesprochen.

Entwicklung eines Klimaanpassungskonzepts für die GLS Bank

Das Projekt „Entwicklung eines Klimaanpassungskonzepts für die GLS Bank“ (kurz: „ KlimAnKo “) verfolgt das Ziel, ein Klimaanpassungskonzept für die GLS Bank selbst, vor allem aber auch für ihre Geschäftskund*innen zu entwickeln. Für das Kerngeschäft der GLS Bank soll das Anpassungskonzept in den drei Kreditbranchen Bauen & Wohnen, Erneuerbare Energien und Ernährung entwickelt werde. Dabei handelt es sich um ein Vorreiterprojekt in Deutschland, das durch die GLS Gemeinschaftsbank eG, das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) GmbH und Liminalytics GmbH im Rahmen des Förderprogramms: „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz entwickelt und durchgeführt wird. Das Projekt ist am 1. Januar 2022 gestartet und findet Ende April 2023 zunächst seinen Abschluss.

  • Prozess: Zunächst wurden die Klimarisiken für die GLS Bank sowie die ihrer Kund:innen insbesondere für die Branchen Bauen & Wohnen und Ernährung festgestellt. Dazu wurden sowohl Klimadaten als auch Kundendaten systematisch erfasst. So sind für die GLS Bank vor allem die klimabezogene Kreditrisiken sowie operationelle Risiken relevant. In einem nächsten Schritt wurden mögliche Maßnahmen abgeleitet.
  • Ergebnisse: Es liegen Ausarbeitungen hinsichtlich der Klimarisiken und möglicher Maßnahmen vor. Gemeinsam mit Bestandskunden der Bank wurden beispielhafte Risikoreports entwickelt. Dazu wurden Branchenrisiken mit Standortrisiken verschnitten, welche dann eine individuelle Gesamteinschätzung lieferten. Anhand dieser Gesamteinschätzung können dann sowohl die aktuellen Risiken heute wie auch Prognosen hinsichtlich der Klimarisiken in der Zukunft abgeleitet werden. Eine Herausforderung stellte die Aufbereitung der komplexen Klimadaten dar – diese sollen für die Kund:innen leicht zugänglich und trotzdem informativ und vollständig sein.
  • Ausblick: Das Projektteam möchte die Öffentlichkeit für die entscheidende Rolle von Banken in der Klimaanpassung sensibilisieren und das Thema in Deutschland auf die Agenda bringen. Innerhalb der GLS Bank wird das Projekt weiterentwickelt, getestet und mit anderen Projekten synchronisiert werden. Zudem gilt es offene Fragen zu klären, so zum Beispiel, welche Kundenangebote entwickelt werden oder wie sich die neuen Regulierungen und Reporting-Standards auf EU-Ebene im Bereich Klimaanpassung verschneiden lassen mit den entwickelten Produkten.

Möchten Sie mehr wissen oder haben Sie Fragen?
 
Auf https://www.gls.de/privatkunden/klimaanpassung/  finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Projekt. Gerne können Sie sich bei Bedarf auch direkt an Frau Persson (emma.persson@gls.de)  und Herrn Patrick Schöpflin (patrick.schoepflin@ioew.de) wenden.

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Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

  1. Sprechstunde, Donnerstag, 11. Mai von 8:00 bis 8:45 Uhr
  2. Sprechstunde, Donnerstag, 01. Juni von 8:00 bis 8:45 Uhr
  3. Sprechstunde (wird zeitnah bekanntgegeben)

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

Der KLIMA.PROFIT NRW Beratungsprozess – für Klimaanpassung in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft 

9. März 2023, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Gast: Dr. Ulrich Eimer und Vera Bartolovic, EPC gGmbH

 

 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
in unserer 8. Sprechstunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW am 09. März 2023 haben wir mit Dr. Ulrich Eimer und Vera Bartolovic der EPC gGmbH zum Thema „Der KLIMA.PROFIT NRW Beratungsprozess – für Klimaanpassung in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft” gesprochen.

 

KLIMA.PROFIT NRW Beratungsprozess
 
Bei KLIMA.PROFIT handelt es sich um einen standardisierten Beratungsprozess, der sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft richtet. Der Prozess zielt darauf ab, den Klimafolgenrisiken durch entsprechende Anpassungsmaßnahmen vorzubeugen. Aktuell wird der KLIMA.PROFIT Prozess durch die EPC gGmbH im Rahmen eines vom Land NRW kofinanzierten Modellvorhabens entwickelt und in verschiedenen Gebietskörperschaften (zwei Kommunen sowie zwei Kreise) am Beispiel von insgesamt 15 Pilotunternehmen erprobt. Es ist bei erfolgreichem Abschluss des Modellvorhabens geplant, den Prozess ab 2024 in einem Roll-Out-Verfahren in ganz Nordrhein-Westfalen anzubieten.
 
Die wichtigsten Eckpunkte für Unternehmen, Kommunen und Berater:innen sind:

  • Unternehmen: Der gesamte Beratungsprozess erstreckt sich über maximal 10 Monate. Er umfasst eine Auftaktveranstaltung, die Erstellung von Risikoprofilen, die Durchführung von individuellen Beratungen sowie die Ausarbeitung einer maßgeschneiderten Maßnahmenliste. Die Maßnahmenliste kann sowohl kurz- sowie langfristig umzusetzende Komponenten beinhalten. Der Zeitaufwand für das Unternehmen selber beläuft sich insgesamt auf ca. 20 Stunden. Am Ende des Prozesses erhalten Unternehmen eine Zertifizierung, die ihnen ihre Teilnahme bescheinigt. Nach 3 Jahren können Unternehmen außerdem eine Zertifizierung hinsichtlich der erfolgreich ausgeführten Maßnahmenumsetzung erhalten. Alle Unternehmen, die den Prozess durchlaufen haben, werden Teil des KLIMA.PROFIT Netzwerks, über das sie sich mit anderen Unternehmen austauschen können.
  • Kommunen: Nach Ende des Modellvorhabens können Kommunen weitere KLIMA.PROFIT Beratungsprozesse starten. Wenn sich innerhalb einer Kommune hinreichend Unternehmen finden, die am KLIMA.PROFIT Prozess teilnehmen möchten (in der Regel 5 oder mehr Unternehmen), kann eine Kommune die Beratung ausschreiben und an eine(n) KLIMA-PROFIT geschulte Berater:in vergeben.
  • Berater:innen: Privatwirtschaftliche Berater:innen können sich im Rahmen einer KLIMA.PROFIT Fortbildung ausbilden lassen. Danach können sie sich auf KLIMA.PROFIT Ausschreibungen direkt bei Kommunen oder Kreisen bewerben und den jeweiligen Beratungsprozess durchführen. Aktuell ist es möglich, sich für die erste Fortbildungsreihe (Start im April) zu bewerben. Weitere Informationen zu Bewerbungsvoraussetzungen und die Anmeldung finden Sie hier.

 

Haben Sie Fragen?

 

Auf www.klimaprofit.nrw finden Sie alle aktuellen Informationen rund um den Beratungsprozess. Um immer auf dem Laufenden zu bleiben, melden Sie sich gerne zum KLIMA.PROFIT Newsletter an. Gerne können Sie sich bei Bedarf auch direkt an Herrn Dr. Eimer und Frau Bartolovic wenden: info@klimaprofit.nrw.

 
 
Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

  1. Sprechstunde, Donnerstag, 13. April von 8:00 bis 8:45 Uhr
  2. Sprechstunde, Donnerstag, 11. Mai von 8:00 bis 8:45 Uhr
  3. Sprechstunde, Donnerstag, 01. Juni von 8:00 bis 8:45 Uhr

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

„Innovationswettbewerb GreenEconomy.IN.NRW – Förderung im Themenschwerpunkt Klimaanpassung“

9. Februar 2023, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Gast: Hr. Christian Schorn und Fr. Dr. Babette Scheres, Projektträger Jülich

Der neue Förderaufruf „GreenEconomy.IN.NRW“ ist gestartet! Über den Innovationswettbewerb unterstützt das Land NRW innovative Ideen und unternehmerische Lösungen in den Bereichen Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimaanpassung und zielt vor allem auf Verbundvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ab.

• Was genau verbirgt sich hinter dem Themenschwerpunkt Klimaanpassung?
• Wie ist der Prozess bzw. Ablauf der Förderung?
• Welche Vorhaben werden gefördert, und wie kann ich eine Projektskizze einreichen?

Diese und viele weitere Fragen besprechen wir am 9. Februar mit unserem Gast Herrn Dr. Daniel Augner vom Projektträger Jülich. Als einer der Koordinatoren des Innovationswettbewerbes wird er Ihnen einen Einblick in die brandneuen Förderinhalte und -regularien geben und den Fokus auf den Themenschwerpunkt der Klimaanpassung legen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 und wird federführend durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt.

Sie haben auch Ideen zu Themen, die Sie gerne besprechen möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns über das Kontaktformular.

Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

  1. Sprechstunde, Donnerstag, 9. März von 8:00 bis 8:45 Uhr
  2. Sprechstunde (wird zeitnah bekanntgegeben)
  3. Sprechstunde (wird zeitnah bekanntgegeben)

Rückblick & kurze Zusammenfassung:

  • Ziel des Wettbewerbs: Der Innovationswettbewerb GREENECONOMY.IN.NRW ist ein von der EU co-finanzierter Wettbewerb mit dem Ziel, die grüne Transformation gemäß des European Green Deals und der Sustainable Development Goals im Rahmen der Innovationsstrategie NRWs mittels Innovationen voranzubringen.
  • Rolle PtJ: Der Projektträger Jülich verantwortet die Innovationsförderagentur.IN.NRW, welche dabei nicht nur die Projektauswahl betreut und bei der Antragstellung unterstützt sondern auch die fachliche Umsetzung der Projekte als bewilligende Stelle begleitet.
  • Was wird gefördert: Der Innovationswettbewerb umfasst 3 Säulen: die Klimaanpassung, die Umweltwirtschaft und die Circular Economy. Erfolgreiche Projekte haben jedoch alle eins gemeinsam: Sie legen ihren Fokus auf innovative Produkte oder Dienstleistungen, die sowohl technischer wie auch nicht-technischer Natur sein können.
  • Wie nehme ich teil: Um an dem Wettbewerb teilnehmen zu können, bedarf es neben einer innovativen Idee auch eines Konsortiums, das mindestens ein KMU aus NRW enthält. Zunächst muss eine Projektskizze eingereicht werden, in der das Vorhaben erläutert wird und einige Formalia abgefragt werden. Nach positiver Bewertung der Projektskizze durch einen unabhängigen Begutachtungsausschuss kann nach der Aufforderung zur Antragstellung im Laufe von 3 Monaten ein umfangreicher Projektantrag eingereicht werden.
  • Wie viel wird gefördert: Erfolgreiche Projektvorschläge werden meist für 3 Jahre mit Fördersätzen in Höhe von 50% – 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, bei KMU´s. Bei Universitäten und Forschungseinrichtungen ist eine Förderung von 90% möglich.
  • Wann ist Einreichungsfrist: Der nächste Stichtag zur Einreichung der Projektskizzen ist der 18.04. Danach ist es wieder im Februar 2024 möglich Projektskizzen einzureichen.

 

Haben Sie Fragen?

Am 27.02.23 haben Sie die Möglichkeit, online an einer offenen Fragerunde zum Thema “Allgemeine Informationen zur Förderbekanntmachung” mit dem Projektträger Jülich teilzunehmen. Gerne können Sie sich bei Bedarf auch direkt an Herrn Schorn und Frau Dr. Hadic wenden unter greeneconomy.in.nrw@fz-juelich.de, um zum Beispiel ein individuelles Beratungsgespräch zu verabreden.

Suchen Sie Partnerfirmen?

Das Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen.NRW freut sich, wenn viele innovative Ideen aus dem Bereich Klimaanpassung mithilfe des Wettbewerbs vorangebracht werden. Wir unterstützen bei der Suche nach Konsortialpartnerfirmen, melden Sie sich gerne!

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

„Wie Standards bei der Klimaanpassung helfen“

12. Januar 2023, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Gast: Herr. Dr.-Ing. Jochen Theloke, Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI e.V.)
 

 
Standards, Normen und Klimaanpassung – wie passt das zusammen und wo stehen wir aktuell? Was ist im Bereich der Klimaanpassung bereits über Standards geregelt, was noch nicht?
Diese Fragen besprechen wir mit unserem Gast Dr.-Ing. Jochen Theloke vom Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI e.V.) in unserer:

NKU-Sprechstunde
zum Thema
„Wie Standards bei der Klimaanpassung helfen“

Gemeinsam mit Herrn Dr.-Ing. Theloke diskutieren wir, wie Standards dabei helfen können, die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung in Unternehmen zu erleichtern und welche Vorteile Unternehmen haben, wenn sie sich an der Entwicklung neuer Standards beteiligen.

Sie haben auch Ideen zu Themen, die Sie gerne besprechen möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns über das Kontaktformular.
 
Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

  1. Sprechstunde, Donnerstag, 9. Februar von 8:00 bis 8:45 Uhr
  2. Sprechstunde, Donnerstag, 9. März von 8:00 bis 8:45 Uhr

Rückblick & kurze Zusammenfassung:

VDI-Richtlinien zum Thema Klimawandel:

Technische Regeln – in Form von Normen und Richtlinien – können dabei helfen, Klimaeffekte zu benennen, Konsequenzen greifbar zu machen und Klimaanpassung praktisch umzusetzen. Das Thema Klimaanpassung steht hoch im Kurs: Der VDI bindet ein großes Netzwerk von Expert:innen ein, um zu Themen der Klimaanpassung neue Richtlinien zu erarbeiten oder bereits bestehende Richtlinien zu überarbeiten und zu ergänzen.

Folgend finden Sie einige hilfreiche Informationen zum Fokusthema Klimaanpassung:

Haben Sie Fragen?

Sie können sich gerne unter klimaanpassung@vdi.de oder direkt bei Frau Fröhling (froehling@vdi.de) oder Frau Vondran (Johanna.vondran@vdi.de) melden, wenn Sie Fragen zum Thema VDI-Richtlinien zum Thema Klimaanpassung, oder vielleicht selbst Interesse an dem Expert:innen-Netzwerk haben.

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

„Klimarisikoeinschätzung mit dem neuen Klimaatlas NRW – Runde 2“

8. Dezember 2022, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online
 

 
Auf geht’s in Runde 2: Wo bekomme ich gute Daten her, um das Klimarisiko an meinem Unternehmensstandort in NRW einzuschätzen? Welche Klimaszenarien muss ich mir anschauen? Kann ich das überhaupt alleine?

Diese Fragen besprechen wir am 8. Dezember erneut mit unserem Gast Dr. Tobias Kemper von der Koordinierungsstelle Klimaschutz, Klimawandel des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW). Hierfür nutzen wir den brandneuen Klimaatlas NRW und stellen Daten und Karten in den Fokus, die Unternehmen eine Hilfestellung zur Klimarisikoanalyse und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen bieten.

Sie waren letzten Monat nicht bei Runde 1 dabei? Gar kein Problem – wir freuen uns auf Ihre Fragen!

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Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

  1. Sprechstunde, Donnerstag, 12. Januar von 8:00 bis 8:45 Uhr
  2. Sprechstunde, Donnerstag, 9. Februar von 8:00 bis 8:45 Uhr
  3. Sprechstunde, Donnerstag, 9. März von 8:00 bis 8:45 Uhr

Rückblick & kurze Zusammenfassung:

Sie wollen einen ersten Überblick über Klimaentwicklungen in NRW erhalten?

Als Einstieg für alle Interessierten kann das „Basis-Tool“ (Klima-NRW) mit seinen Klimakarten genutzt werden. In der Kartenanwendung stehen Basisdaten rund um Temperatur, Niederschlag, Planung und Bau sowie weitere Themenbereiche zur Verfügung. Einfach Ihre Adresse eingeben und los geht’s!

Sie sind bereits vertraut mich Klimakarten und wollen sich umfassend informieren?

Einen Schritt weiter geht das „Profi-System“ (Klima NRW.Plus), das Klimakarten mit allen umfangreichen Daten und Downloads auf einen Blick sichtbar macht: Hier können spezifischere Informationen (z.B. im Bereich Temperatur: Lufttemperatur, Sommertage, Heiße Tage, Tropennächte, Frosttage, Eistage) sowie bisherige Klimaentwicklungen im Zeitverlauf und Klimaprojektionen für die Zukunft auf Basis der IPCC-Klimaszenarien abgerufen werden.

Die neuen Kennzahlen für 2022 werden Anfang des kommenden Jahres zur Verfügung stehen.

Der Klimaatlas bietet auch für Unternehmen eine ansprechende Datengrundlage, sich mit dem Thema Klimawandel und Ermittlung des individuellen Klimarisikos sowie der entsprechenden Einleitung von Anpassungsmaßnahmen auseinanderzusetzen: Die Identifikation von Starkregengefährdungen oder die Berechnung von Gründachpotenzialen auf Basis von Dachgröße und -neigung, Gebäudestandort, Jahresniederschlag und Retentionspotenzialen sind nur zwei Beispiele für eine mögliche Nutzung.

Die Kartendaten des LANUV können auf Wunsch über das Download-Center des Klimaatlas heruntergeladen werden. Open-Data, also die dem Klimaatlas zugrunde liegenden, frei zugänglichen Daten, werden benannt und Links zum Herunterladen der Daten aufgezeigt.

Lust auf mehr?

Klicken Sie sich gerne unter: https://www.klimaatlas.nrw.de/durch den Klimaatlas NRW. Hier können Sie sich auch zum Newsletter anmelden.

Falls Sie darüber hinaus Anregungen oder Fragen zu den Inhalten des Klimaatlas haben oder einzelne Anwendungen des Klimaatlas vertiefen möchten, können Sie sich auch hier oder direkt per Mail (klimaatlas@lanuv.nrw.de) für die 2. Klimaatlas-Sprechstunde am 15.12.2022 (ab 9:00 Uhr) des LANUV anmelden.

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

10. November 2022, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Wo bekomme ich gute Daten her, um das Klimarisiko an meinem Unternehmensstandort in NRW einzuschätzen? Welche Klimaszenarien muss ich mir anschauen? Kann ich das überhaupt alleine?
Häufig gestellte Fragen – zum Glück gibt es dazu klare Antworten! Am 10. November erläutert unser Gast Dr. Tobias Kemper von der Koordinierungsstelle Klimaschutz, Klimawandel des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW), welche kostenfreien Daten und Karten man als Unternehmen am besten zur Bestimmung des Klimarisikos nutzen kann.
Ein kleiner Spoiler vorweg: Herr Dr. Kemper wird den brandneuen Klimaatlas NRW mit seinen umfangreichen Informationen zum Klima und seiner Entwicklung in NRW mitbringen.
Wir freuen uns auf Ihre Fragen – und die Antworten von Herrn Dr. Kemper!

Sie haben auch Ideen zu Themen, die Sie gerne besprechen möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns über das Kontaktformular.

Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

  • 5. Sprechstunde, Donnerstag, 08. Dezember von 8:00 bis 8:45 Uhr
  • 6. Sprechstunde, Donnerstag, 12. Januar von 8:00 bis 8:45 Uhr
  • 7. Sprechstunde, Donnerstag, 9. Februar von 8:00 bis 8:45 Uhr
  • 8. Sprechstunde, Donnerstag, 9. März von 8:00 bis 8:45 Uhr

Rückblick & kurze Zusammenfassung:

 

Sie wollen einen ersten Überblick über Klimaentwicklungen in NRW erhalten?

Als Einstieg für alle Interessierten kann das „Basis-Tool“ (Klima-NRW) mit seinen Klimakarten genutzt werden. In der Kartenanwendung stehen Basisdaten rund um Temperatur, Niederschlag, Planung und Bau sowie weitere Themenbereiche zur Verfügung. Einfach Ihre Adresse eingeben und los geht’s!

 

Sie sind bereits vertraut mich Klimakarten und wollen sich umfassend informieren?

Einen Schritt weiter geht das „Profi-System“ (Klima NRW.Plus), das Klimakarten mit allen umfangreichen Daten und Downloads auf einen Blick sichtbar macht: Hier können spezifischere Informationen (z.B. im Bereich Temperatur: Lufttemperatur, Sommertage, Heiße Tage, Tropennächte, Frosttage, Eistage) sowie bisherige Klimaentwicklungen im Zeitverlauf und Klimaprojektionen für die Zukunft auf Basis der IPCC-Klimaszenarien abgerufen werden.

Der Klimaatlas bietet auch für Unternehmen eine ansprechende Datengrundlage, sich mit dem Thema Klimawandel und Ermittlung des individuellen Klimarisikos sowie der entsprechenden Einleitung von Anpassungsmaßnahmen auseinanderzusetzen: Die Identifikation von Starkregengefährdungen oder die Berechnung von Gründachpotenzialen auf Basis von Dachgröße und -neigung, Gebäudestandort, Jahresniederschlag und Retentionspotenzialen sind nur zwei Beispiele für eine mögliche Nutzung.

Die Kartendaten des LANUV können auf Wunsch über das Download-Center des Klimaatlas heruntergeladen werden. Open-Data, also die dem Klimaatlas zugrunde liegenden, frei zugänglichen Daten, werden benannt und Links zum Herunterladen der Daten aufgezeigt.

Lust auf mehr?

Klicken Sie sich gerne unter: https://www.klimaatlas.nrw.de/ durch den Klimaatlas NRW. Hier können Sie sich auch zum Newsletter des Klimaatlas anmelden.

Sprechstunde – Runde 2:
Wir freuen uns, dass Herr Dr. Kemper am 08. Dezember 2022 ab 08:00 noch einmal Rede und Antwort zum neuen Klimaatlas und der spezifischen Anwendung für Unternehmen stehen wird. Sie können sich jetzt schon für diese 5. NKU-Sprechstunde anmelden:

ZUR ANMELDUNG

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

13. Oktober 2022, ab 8:00 Uhr (30-45 Minuten)

Ort: Online

Am 13. Oktober diskutieren wir gemeinsam mit Peter Küsters von Küsters Grün.Stadt.Klima Ihre Fragen zum Thema Dach- und Fassadenbegrünung: Wie kann Dach- und Fassadenbegrünung helfen Energie zu sparen? Welche direkten und indirekten Wirkungen sind zu erwarten? Und auch: Was sind notwendige erste Schritte für die Umsetzung?

Wir freuen uns auf Ihre Fragen – und die Antworten von Herrn Küsters!

Sie haben auch Ideen zu Themen, die Sie gerne besprechen möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns über das Kontaktformular.

Wir freuen uns, Sie auch bei unseren nächsten Sprechstunden oder unseren anderen Veranstaltungen zu begrüßen.

NKU-Sprechstunde

Die Fragerunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

Spannende Themen und Fragerunden mit verschiedenen Gästen erwarten Sie ab sofort einmal pro Monat in unserer NKU-Sprechstunde (jeweils donnerstags ab 8 Uhr, 30-45 Minuten).

Gegenstand einzelner Sprechstunden werden z.B., die Themenschwerpunkte Klimarisikoeinschätzung und -management in Unternehmen sowie Fördermöglichkeiten/Förderangebote sein.

Sie haben auch Ideen zu Themen, die Sie gerne besprechen möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

  • 10. November
  • 08. Dezember

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

15. September 2022, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

Am 15. September diskutieren wir gemeinsam mit Markus Pahlenkemper von der Abfallwirtschaft Kreis Warendorf Ihre Fragen zur Verankerung von Klimaanpassung im Unternehmensalltag: Wie lernt man, Klimarisiken für sein Unternehmen systematisch zu analysieren? Wie kann Klimaanpassung in den bestehenden Abläufen eines Unternehmens integriert werden? Und auch: was hat ein Unternehmen eigentlich davon, sich an Klimafolgen anzupassen?

Wir freuen uns auf Ihre Fragen – und die Antworten von Herrn Pahlenkemper!

Sie haben auch Ideen zu Themen, die Sie gerne besprechen möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns über das Kontaktformular.


Rückblick & kurze Zusammenfassung:

Die zweite Sprechstunde des Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen hat am 15. September im Rahmen der ersten bundesweiten Woche der Klimaanpassung (https://www.zentrum-klimaanpassung.de/woche-klimaanpassung) stattgefunden. Unser Gast Markus Pahlenkemper von der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Warendorf (AWG) hat unserer Netzwerkmanagerin Irene Seemann und den Teilnehmenden Rede und Antwort zu allen Fragen rundum das Thema Klimaanpassung im unternehmerischen Alltag gestanden. Aus der Diskussion haben wir ein 6 Tipps zur Verankerung von Klimaanpassung in das Tagesgeschäft zusammengestellt:
  • Tipp 1 – Klein anfangen um zu lernen: So hat die AWG zunächst kleinere Dachflächen begrünt, dadurch verschiedene Anbieter und techn. Möglichkeiten getestet, mit den gesammelten Erfahrungen die großen Dachflächen in den Blick genommen.
  • Tipp 2 – Mitarbeiter:innen haben gute Ideen: Die Klimaanpassungs-Maßnahmen der AWG kommen nicht nur aus der Feder der Experten, sondern wurden auch von Mitarbeiter:innen eingebracht, die bezüglich der Gebäude, Geräte und Abläufe genau Bescheid wissen, wo Anpassungsmöglichkeiten bestehen.
  • Tipp 3 -Den ‚Standard‘ neu denken: Bei Neubauten und auch bei Instandhaltungs- und Umbauarbeiten wir das Thema Klimaanpassung in der Planungsphase mitgedacht. Zusätzlich wurde die Liste der „Standardausrüstung“ für alle Gebäude erweitert um Klimaanpassungs-Elemente, wie z.B. Zuleitungssperren, Pumpensumpf, Pump-Geräte und Notstromgeräte.
  • Tipp 4 – Kernprozesse haben Priorität: Anpassung kann nicht überall gleichzeitig passieren. Darum hat die AWG sich zunächst auf die Klimarisiko-Reduzierung in den Kernprozessen fokussiert – ähnlich dem Vorgehen beim Brandschutz-Risikomanagement.
  • Tipp 5 – Klimaanpassung auch aus Kundenperspektive denken: die AWG hat ein Produkt (Betrieb von Recyclinghöfen in Kommunen) weiterentwickelt und bietet nun auch Lösungen an, die das Himmelwasser auffangen und versickern lassen. Auch wurde in Hitzeperioden der Service erweitert, sodass an Recyclinghöfen bei Bedarf Schattenspender und Mineralwasser für Kund:innen und Mitarbeiter:innen zur Verfügung stehen.
  • Tipp 6 – Synergien mit Energieeinsparungen nutzen: In Zeiten hoher Energiepreise freut sich die AWG besonders, dass die reflektierenden Folien, die an der Glasfassade angebracht worden sind, um die Hitze draußen zu halten, auch für weniger Kosten durch die Klimaanlagen sorgt.
Wir freuen uns, Sie auch bei unseren nächsten Sprechstunden oder unseren anderen Veranstaltungen zu begrüßen.

NKU-Sprechstunde

Die Fragerunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

Nach der 2. Sprechstunde ist vor der 3. Sprechstunde:

Spannende Themen und Fragerunden mit verschiedenen Gästen erwarten Sie ab sofort einmal pro Monat in unserer NKU-Sprechstunde (jeweils donnerstags ab 8 Uhr, 30-45 Minuten).

Gegenstand einzelner Sprechstunden werden z.B., die Themenschwerpunkte Klimarisikoeinschätzung und -management in Unternehmen sowie Fördermöglichkeiten/Förderangebote sein.

Sie haben auch Ideen zu Themen, die Sie gerne besprechen möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

  • 13. Oktober
  • 10. November
  • 08. Dezember

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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

„Arbeiten in heißen Monaten – Anpassungsmöglichkeiten in Unternehmen“

18. August 2022, 8:00 – 8:45 Uhr

Ort: Online

In den letzten Tagen, Wochen und Jahren häufen sich auch in NRW die Hitzeperioden in den Sommermonaten infolge des Klimawandels. Bei Unternehmen wirkt sich dies branchenübergreifend auf die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Mitarbeiter:innen aus.

  • Was können Sie tun, um Ihr Unternehmen an diese Gegebenheiten anzupassen?
  • Welche Maßnahmen unterstützen die Produktivität Ihres Unternehmens auch während dieser Hitzephasen?

Wenn Sie sich diese oder ähnliche Fragen stellen, dann sind Sie in unserer ersten Sprechstunde genau richtig!

Gemeinsam mit Kirsten Sander vom Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung im Umweltbundesamt (⁠KomPass⁠) werden wir Ihre Fragen zu den Auswirkungen auf die Arbeitsproduktivität sowie Maßnahmen zur Anpassung an die Hitzeperioden diskutieren.


Rückblick & kurze Zusammenfassung:

Die erste Sprechstunde des Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen am 18. August war ein voller Erfolg!

Unser Gast Kirsten Sander vom Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) Umweltbundesamt hat unserer Netzwerkmanagerin Irene Seemann und den Teilnehmenden Rede und Antwort gestanden zu allen Fragen rundum das Thema „Arbeiten in heißen Monaten“.

Hier eine kurze Zusammenfassung der erwähnten und geteilten Links:

  • Schattenspender & Hitze-Knigge, Kommunikationsmaterialien zum Thema Hitze für Kommunen, Bürger:innen und Unternehmen (externer Link)
  • Faktor Grün, ein Projekt für mehr Grün durch und mit Mitarbeitenden (externe Links: Projekt, Tipps für Unternehmen)
  • KlimaProfit, ein Programm für Klimaanpassung in Bestandsgewerbegebieten in NRW (externer Link)
  • Leitfaden KlimaSicher (externer Link)
  • Förderprogramm Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (externer Link)
  • Fördernavigator Klimaanpassung in Unternehmen NRW
  • Bundespreis für Klimaanpassung in Unternehmen „Blauer Kompass“ (externer Link)
  • Woche der Klimaanpassung (externer Link)
  • Studie(n) Beeinträchtigung Leistungsfähigkeit Hitze (externer Link)

Wir freuen uns, Sie bei unseren nächsten Sprechstunden oder unseren anderen Veranstaltungen zu begrüßen.


NKU-Sprechstunde

Die Fragerunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

Nach der 1. Sprechstunde ist vor der 2. Sprechstunde:

Spannende Themen und Fragerunden mit verschiedenen Gästen erwarten Sie ab sofort einmal pro Monat in unserer NKU-Sprechstunde (jeweils donnerstags ab 8 Uhr, 30-45 Minuten).

Gegenstand einzelner Sprechstunden werden, z.B., die Themenschwerpunkte Klimarisikoeinschätzung und -management in Unternehmen sowie Fördermöglichkeiten/Förderangebote sein.

Sie haben auch Ideen zu Themen, die Sie gerne besprechen möchten? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

  • 15. September
  • 13. Oktober
  • 10. November
  • 08. Dezember

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