Infos & Medien
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ESG-Reporting meets Klimaanpassung
Nachhaltigkeits-Berichterstattung
Interview mit Christine Siedenburg,
Head of Sustainability bei HOCHTIEF PPP Solutions
Von der Kür zur Pflicht
Es kommt Bewegung in den Dschungel der Abkürzungen der Nachhaltigkeits-Berichterstattung für Unternehmen: Was bedeuten ESG, CSRD und ESRS – und welcher Bezug lässt sich zur Klimaanpassung in Unternehmen herstellen?
Bisher galt der Nachhaltigkeitsbericht für viele Unternehmen als Kür, doch das ändert sich ab sofort. Seit 2024 wird die bislang geltende Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (die Non-Financial Reporting Directive) durch die 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt. Bei der CSRD handelt es sich um eine Richtlinie der Europäischen Union zur Berichterstattung von Nachhaltigkeit in Unternehmen, die klar definierte Berichtsanforderungen mit sich bringt: Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese verpflichten ab 2024 eine wachsende Zahl an Unternehmen, zu den ESG-Kriterien „Umwelt“, „Soziales/Gesellschaft“ und „Unternehmensführung“ zu berichten.
Was wird sich mit der Einführung der CSRD für Unternehmen ändern?
Neben den bereits heute berichtspflichtigen, kapitalmarktorientierten Großunternehmen müssen ab 2025 bzw. 2026 auch andere große Unternehmen (die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: 250 Mitarbeiter:innen, Umsatzerlös von 50 Millionen Euro und/oder eine Bilanz von 25 Millionen Euro) Bericht erstatten. Spätestens ab 2028 gilt dies auch für kapitalmarktorientierte kleine und mittelständische Unternehmen, sodass in Deutschland künftig ca. 15.000 Unternehmen berichtspflichtig sein werden. Auch der Umfang der Berichterstattung zu den ESG-Kriterien wird sich verändern, da sich die Kleinteiligkeit der offenzulegenden Informationen erhöht.
Der dargestellte Zeitstrahl gibt einen Überblick über die wichtigsten Meilensteine der CSRD und die darin festgelegten Berichtsfristen für Unternehmen.
Welche Rolle spielt die Klimaanpassung in der CSRD-Berichterstattung?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gliedern sich in vier Bereiche mit insgesamt 12 verschiedenen Standards. Zahlreiche dieser Standards enthalten Anforderungen mit Bezug zur Klimaanpassung, insbesondere der ESRS E1: „Klimawandel“, darunter zum Beispiel:
- Offenlegung der Unternehmensstrategie zur Bewältigung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Klimaanpassung.
- Darlegung der Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel und die zur Durchführung bereitgestellten Mittel.
- Offenlegung der Ermittlung und Bewertung wesentlicher klimabezogener Auswirkungen, transitorischer und physischer Risiken sowie klimabezogener Chancen. Dabei werden transitorische und physische Risiken unterschiedlich bewertet.
- Offenlegung der unternehmenseigenen Ziele hinsichtlich der Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel.
Auch die Reporting-Standards ESRS E3: „Wasser und Meeresressourcen“ und ESRS E4: „Biodiversität und Ökosysteme“ enthalten Bezüge zur Klimaanpassung. Sofern die Themenbereiche im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsprüfung als relevant identifiziert wurden, müssen Unternehmen Angaben zu ihren Impacts, sowie Maßnahmen mit Einfluss auf die Wasserversorgung und -qualität, und auf die Ausstattung und Menge von ihnen beeinflusster Ökosysteme machen.
Im ESRS S1: „Eigene Belegschaft“ wird der Klimawandel zwar nicht explizit erwähnt, aber Unternehmen müssen zu den gesundheitlichen Impacts der Tätigkeit auf die Belegschaft und zu Maßnahmen zur Verbesserung der Situation berichten. Da der Klimawandel massive Auswirkungen auf den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit hat, sind auch hier Bezüge zur Klimaanpassung zu finden.
Welche Chancen und Synergien ergeben sich daraus für Unternehmen?
Für das ESG Reporting kann es sehr hilfreich sein, wenn sich ein Unternehmen bereits mit dem Thema der Klimaanpassung befasst und in diesem Zuge unternehmensspezifische Daten zum Klimarisiko erhoben sowie mögliche Anpassungsmaßnahmen geplant oder umgesetzt hat. Das Unternehmen kann dann auf diesen Status Quo aufsetzen und so Synergien zwischen der Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung und dem CSRD-Reporting kreieren.
Die Reporting-Pflicht bietet zudem die direkte Chance zur Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Klimawandels – auch für Unternehmen, die sich bislang nicht mit ihrem eigenen Klimarisiko beschäftigt haben. Unternehmen, die sich mit dem CSRD-Reporting auseinandersetzen, bauen Wissen über ihre eigenen klimawandelbedingten Risiken und Betroffenheiten auf. In einem nächsten Schritt können die Unternehmen dann (Anpassungs-)Maßnahmen planen, umsetzen und monitoren. Zusätzlich regt der Reporting-Prozess den Dialog mit Stakeholdern an. Insgesamt werden so die Resilienz und Zukunftsfähigkeit in Unternehmen gestärkt.
Zusätzlich führt eine verstärkte Auseinandersetzung von Unternehmen mit ihren Anpassungsnotwendigkeiten dazu, dass sich die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen der Anpassungswirtschaft steigert.
ESG-Reporting meets Klimaanpassung
Nachhaltigkeits-Berichterstattung
Interview mit Christine Siedenburg,
Head of Sustainability bei HOCHTIEF PPP Solutions
Nachhaltigkeits-Berichterstattung
Interview mit Christine Siedenburg,
Head of Sustainability bei HOCHTIEF PPP Solutions
Von der Kür zur Pflicht
Es kommt Bewegung in den Dschungel der Abkürzungen der Nachhaltigkeits-Berichterstattung für Unternehmen: Was bedeuten ESG, CSRD und ESRS – und welcher Bezug lässt sich zur Klimaanpassung in Unternehmen herstellen?
Bisher galt der Nachhaltigkeitsbericht für viele Unternehmen als Kür, doch das ändert sich ab sofort. Seit 2024 wird die bislang geltende Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (die Non-Financial Reporting Directive) durch die 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt. Bei der CSRD handelt es sich um eine Richtlinie der Europäischen Union zur Berichterstattung von Nachhaltigkeit in Unternehmen, die klar definierte Berichtsanforderungen mit sich bringt: Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese verpflichten ab 2024 eine wachsende Zahl an Unternehmen, zu den ESG-Kriterien „Umwelt“, „Soziales/Gesellschaft“ und „Unternehmensführung“ zu berichten.
Was wird sich mit der Einführung der CSRD für Unternehmen ändern?
Neben den bereits heute berichtspflichtigen, kapitalmarktorientierten Großunternehmen müssen ab 2025 bzw. 2026 auch andere große Unternehmen (die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: 250 Mitarbeiter:innen, Umsatzerlös von 50 Millionen Euro und/oder eine Bilanz von 25 Millionen Euro) Bericht erstatten. Spätestens ab 2028 gilt dies auch für kapitalmarktorientierte kleine und mittelständische Unternehmen, sodass in Deutschland künftig ca. 15.000 Unternehmen berichtspflichtig sein werden. Auch der Umfang der Berichterstattung zu den ESG-Kriterien wird sich verändern, da sich die Kleinteiligkeit der offenzulegenden Informationen erhöht.
Der dargestellte Zeitstrahl gibt einen Überblick über die wichtigsten Meilensteine der CSRD und die darin festgelegten Berichtsfristen für Unternehmen.
Welche Rolle spielt die Klimaanpassung in der CSRD-Berichterstattung?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gliedern sich in vier Bereiche mit insgesamt 12 verschiedenen Standards. Zahlreiche dieser Standards enthalten Anforderungen mit Bezug zur Klimaanpassung, insbesondere der ESRS E1: „Klimawandel“, darunter zum Beispiel:
- Offenlegung der Unternehmensstrategie zur Bewältigung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Klimaanpassung.
- Darlegung der Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel und die zur Durchführung bereitgestellten Mittel.
- Offenlegung der Ermittlung und Bewertung wesentlicher klimabezogener Auswirkungen, transitorischer und physischer Risiken sowie klimabezogener Chancen. Dabei werden transitorische und physische Risiken unterschiedlich bewertet.
- Offenlegung der unternehmenseigenen Ziele hinsichtlich der Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel.
Auch die Reporting-Standards ESRS E3: „Wasser und Meeresressourcen“ und ESRS E4: „Biodiversität und Ökosysteme“ enthalten Bezüge zur Klimaanpassung. Sofern die Themenbereiche im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsprüfung als relevant identifiziert wurden, müssen Unternehmen Angaben zu ihren Impacts, sowie Maßnahmen mit Einfluss auf die Wasserversorgung und -qualität, und auf die Ausstattung und Menge von ihnen beeinflusster Ökosysteme machen.
Im ESRS S1: „Eigene Belegschaft“ wird der Klimawandel zwar nicht explizit erwähnt, aber Unternehmen müssen zu den gesundheitlichen Impacts der Tätigkeit auf die Belegschaft und zu Maßnahmen zur Verbesserung der Situation berichten. Da der Klimawandel massive Auswirkungen auf den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit hat, sind auch hier Bezüge zur Klimaanpassung zu finden.
Welche Chancen und Synergien ergeben sich daraus für Unternehmen?
Für das ESG Reporting kann es sehr hilfreich sein, wenn sich ein Unternehmen bereits mit dem Thema der Klimaanpassung befasst und in diesem Zuge unternehmensspezifische Daten zum Klimarisiko erhoben sowie mögliche Anpassungsmaßnahmen geplant oder umgesetzt hat. Das Unternehmen kann dann auf diesen Status Quo aufsetzen und so Synergien zwischen der Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung und dem CSRD-Reporting kreieren.
Die Reporting-Pflicht bietet zudem die direkte Chance zur Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Klimawandels – auch für Unternehmen, die sich bislang nicht mit ihrem eigenen Klimarisiko beschäftigt haben. Unternehmen, die sich mit dem CSRD-Reporting auseinandersetzen, bauen Wissen über ihre eigenen klimawandelbedingten Risiken und Betroffenheiten auf. In einem nächsten Schritt können die Unternehmen dann (Anpassungs-)Maßnahmen planen, umsetzen und monitoren. Zusätzlich regt der Reporting-Prozess den Dialog mit Stakeholdern an. Insgesamt werden so die Resilienz und Zukunftsfähigkeit in Unternehmen gestärkt.
Zusätzlich führt eine verstärkte Auseinandersetzung von Unternehmen mit ihren Anpassungsnotwendigkeiten dazu, dass sich die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen der Anpassungswirtschaft steigert.
ESG: How to do Reporting?
Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die einige Monate Vorbereitungszeit erfordert und die Beteiligung mehrerer interner und externer Stakeholder voraussetzt. Daher ist es empfehlenswert, den Vorgang langfristig zu planen und in die richtigen Tools und Ressourcen zu investieren, um den Prozess zu erleichtern und mögliche Fehler zu minimieren.
Aber was bedeutet das tatsächlich, wie sollte ein solcher Bericht aussehen und wer oder was unterstützt dabei? Das folgende „How-To“ gibt einen ersten Überblick über die wichtigsten Schritte in dem Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung und stellt den Zusammenhang zur Klimaanpassung her. Der Prozess ist dabei in drei Schritte unterteilt:
- Vorbereitung und Schaffung der Strukturen für den Nachhaltigkeitsbericht
- Datenverarbeitung, Berichtslegung und Einreichen
- Kommunikation, Implementierung und Monitoring
Vorbereitung und Schaffung der Strukturen für den Nachhaltigkeitsbericht
Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts beginnt lange vor der eigentlichen Berichtslegung. Das liegt vor allem darin begründet, dass die Berichtserstattung für das vergangene Jahr erfolgt und detaillierte Angaben erfordert. Somit muss die Datensammlung bereits zum Beginn des Berichtsjahres starten.
Daher ist es für Unternehmen ratsam, mindestens 1,5 Jahre vor der eigentlichen Abgabefrist ihres ersten Berichts bereits mit der Schaffung von geeigneten Strukturen zu beginnen.
Dies bedeutet nicht nur, die für das eigene Unternehmen relevanten Kriterien der ESRS zu identifizieren, sondern auch Datenerhebungsverfahren zu etablieren und ggf. interne Prozesse umzustellen, um die Erhebung der notwendigen Daten zu ermöglichen.
Die folgende Übersicht gibt einen Eindruck über die wichtigsten Schritten …
Einführung ESRS-Standards
- Verstehen der Standards
- Einlesen in die Berichtsstruktur der ESRS
- Abgleich mit eigenen Prozessen und Zielen
Bezug Klimaanpassung
- Wie passen die klimaanpassungsrelevanten Standards mit den internen Prozessen und Zielen zusammen?
↓
Doppelte Wesentlichkeit
- Erfassung von externen und internen Einflüssen
- Bewertung der Relevanz von ESG-Themen
- Ableitung anwendbarer Standards
Bezug Klimaanpassung
- Welche der klimaanpassungsrelevanten Aktivitäten wirken sich auf das Unternehmen selbst oder externe Stakeholder aus?
↓
Gap Analyse
- Identifizierung von Datenlücken
- Identifizierung von methodischen Lücken
- Identifizierung von Lücken in der Dokumentation
Bezug Klimaanpassung
- Welche der klimaanpassungsbezogenen Daten sind vorhanden? Was fehlt für die vollständige Berichterstattung?
↓
Interne Analyse
- Interne Analyse von Prozessen
- Einbeziehung interner Stakeholder
- Identifizierung interner Potentiale
Bezug Klimaanpassung
- Wie können interne Prozesse aussehen, um sowohl Anpassungsprodukte als auch eigene Resilienzen zu optimieren?
↓
Etablierung Datensammlung
- Verantwortlichkeiten definieren und verteilen
- Prozess planen
- Einführung ins System zur Datenverarbeitung
Bezug Klimaanpassung
- Wer ist zuständig für oder involviert in die Erfassung der Informationen und Daten an der Schnittstelle von ESG & Klimanapassung?
ESG: How to do Reporting?
Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die einige Monate Vorbereitungszeit erfordert und die Beteiligung mehrerer interner und externer Stakeholder voraussetzt. Daher ist es empfehlenswert, den Vorgang langfristig zu planen und in die richtigen Tools und Ressourcen zu investieren, um den Prozess zu erleichtern und mögliche Fehler zu minimieren.
Aber was bedeutet das tatsächlich, wie sollte ein solcher Bericht aussehen und wer oder was unterstützt dabei? Das folgende „How-To“ gibt einen ersten Überblick über die wichtigsten Schritte in dem Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung und stellt den Zusammenhang zur Klimaanpassung her. Der Prozess ist dabei in drei Schritte unterteilt:
- Vorbereitung und Schaffung der Strukturen für den Nachhaltigkeitsbericht
- Datenverarbeitung, Berichtslegung und Einreichen
- Kommunikation, Implementierung und Monitoring
Vorbereitung und Schaffung der Strukturen für den Nachhaltigkeitsbericht
Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts beginnt lange vor der eigentlichen Berichtslegung. Das liegt vor allem darin begründet, dass die Berichtserstattung für das vergangene Jahr erfolgt und detaillierte Angaben erfordert. Somit muss die Datensammlung bereits zum Beginn des Berichtsjahres starten.
Daher ist es für Unternehmen ratsam, mindestens 1,5 Jahre vor der eigentlichen Abgabefrist ihres ersten Berichts bereits mit der Schaffung von geeigneten Strukturen zu beginnen.
Dies bedeutet nicht nur, die für das eigene Unternehmen relevanten Kriterien der ESRS zu identifizieren, sondern auch Datenerhebungsverfahren zu etablieren und ggf. interne Prozesse umzustellen, um die Erhebung der notwendigen Daten zu ermöglichen.
Die folgende Übersicht gibt einen Eindruck über die wichtigsten Schritten …
Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die einige Monate Vorbereitungszeit erfordert und die Beteiligung mehrerer interner und externer Stakeholder voraussetzt. Daher ist es empfehlenswert, den Vorgang langfristig zu planen und in die richtigen Tools und Ressourcen zu investieren, um den Prozess zu erleichtern und mögliche Fehler zu minimieren.
Aber was bedeutet das tatsächlich, wie sollte ein solcher Bericht aussehen und wer oder was unterstützt dabei? Das folgende „How-To“ gibt einen ersten Überblick über die wichtigsten Schritte in dem Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung und stellt den Zusammenhang zur Klimaanpassung her. Der Prozess ist dabei in drei Schritte unterteilt:
- Vorbereitung und Schaffung der Strukturen für den Nachhaltigkeitsbericht
- Datenverarbeitung, Berichtslegung und Einreichen
- Kommunikation, Implementierung und Monitoring
Vorbereitung und Schaffung der Strukturen für den Nachhaltigkeitsbericht
Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts beginnt lange vor der eigentlichen Berichtslegung. Das liegt vor allem darin begründet, dass die Berichtserstattung für das vergangene Jahr erfolgt und detaillierte Angaben erfordert. Somit muss die Datensammlung bereits zum Beginn des Berichtsjahres starten.
Daher ist es für Unternehmen ratsam, mindestens 1,5 Jahre vor der eigentlichen Abgabefrist ihres ersten Berichts bereits mit der Schaffung von geeigneten Strukturen zu beginnen.
Dies bedeutet nicht nur, die für das eigene Unternehmen relevanten Kriterien der ESRS zu identifizieren, sondern auch Datenerhebungsverfahren zu etablieren und ggf. interne Prozesse umzustellen, um die Erhebung der notwendigen Daten zu ermöglichen.
Die folgende Übersicht gibt einen Eindruck über die wichtigsten Schritten …
Einführung ESRS-Standards
- Verstehen der Standards
- Einlesen in die Berichtsstruktur der ESRS
- Abgleich mit eigenen Prozessen und Zielen
Bezug Klimaanpassung
- Wie passen die klimaanpassungsrelevanten Standards mit den internen Prozessen und Zielen zusammen?
↓
Doppelte Wesentlichkeit
- Erfassung von externen und internen Einflüssen
- Bewertung der Relevanz von ESG-Themen
- Ableitung anwendbarer Standards
Bezug Klimaanpassung
- Welche der klimaanpassungsrelevanten Aktivitäten wirken sich auf das Unternehmen selbst oder externe Stakeholder aus?
↓
Gap Analyse
- Identifizierung von Datenlücken
- Identifizierung von methodischen Lücken
- Identifizierung von Lücken in der Dokumentation
Bezug Klimaanpassung
- Welche der klimaanpassungsbezogenen Daten sind vorhanden? Was fehlt für die vollständige Berichterstattung?
↓
Interne Analyse
- Interne Analyse von Prozessen
- Einbeziehung interner Stakeholder
- Identifizierung interner Potentiale
Bezug Klimaanpassung
- Wie können interne Prozesse aussehen, um sowohl Anpassungsprodukte als auch eigene Resilienzen zu optimieren?
↓
Etablierung Datensammlung
- Verantwortlichkeiten definieren und verteilen
- Prozess planen
- Einführung ins System zur Datenverarbeitung
Bezug Klimaanpassung
- Wer ist zuständig für oder involviert in die Erfassung der Informationen und Daten an der Schnittstelle von ESG & Klimanapassung?
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