Informationen zum Förderprogramm

Kurzbeschreibung:

Im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms unterstützt die Stadt Bochum bei der Gestaltung, Begrünung und Sanierung von Hof- und Fassadenflächen in ausgewählten Stadterneuerungsgebieten. Ziel ist es, zur Aufwertung des Stadtbilds, zur Klimaanpassung im Quartier (z. B. durch Entsiegelung und Begrünung) sowie zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität beizutragen. Gefördert werden Maßnahmen wie Fassadenbegrünung, Entsiegelung, Pflanzungen, die Erneuerung von Bodenbelägen oder die Gestaltung gemeinschaftlich genutzter Freiflächen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und kann bis zu 50 % der Kosten betragen.

Bereich:

Investive Maßnahmen

Stichtag für Einreichungen:

Einreichung jederzeit möglich

Geltungsdauer der Richtlinie:

abhängig vom Stadterneuerungsprozess

Links:

https://bit.ly/hof-fassadenprogramm-bochum

Art der Förderung:

Zuschuss

Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:

50% d. förderfähigen Kosten, bzw. 60 €/m2 Fassadenfläche

Fördergeber:

Stadt Bochum

Ebene:

Kommune

Förderraum:

Bochum

Informationen zum Förderprogramm

Kurzbeschreibung:

Im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms unterstützt die Stadt Bochum bei der Gestaltung, Begrünung und Sanierung von Hof- und Fassadenflächen in ausgewählten Stadterneuerungsgebieten. Ziel ist es, zur Aufwertung des Stadtbilds, zur Klimaanpassung im Quartier (z. B. durch Entsiegelung und Begrünung) sowie zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität beizutragen. Gefördert werden Maßnahmen wie Fassadenbegrünung, Entsiegelung, Pflanzungen, die Erneuerung von Bodenbelägen oder die Gestaltung gemeinschaftlich genutzter Freiflächen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und kann bis zu 50 % der Kosten betragen.

Bereich:

Investive Maßnahmen

Stichtag für Einreichungen:

Einreichung jederzeit möglich

Geltungsdauer der Richtlinie:

abhängig vom Stadterneuerungsprozess

Links:

https://bit.ly/hof-fassadenprogramm-bochum

Art der Förderung:

Zuschuss

Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:

50% d. förderfähigen Kosten, bzw. 60 €/m2 Fassadenfläche

Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ebene:

Kommune

Förderraum:

Kommune

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