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Bundesweites Klimaanpassungsgesetz

Die Bundesregierung verabschiedet erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz ​

Die Bundesregierung hat kürzlich einen Gesetzentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz beschlossen . Mit dem Gesetz gibt es erstmals einen strategischen und verbindlichen Rahmen für die Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland. Damit werden Kommunen, Länder und Bund in die Pflicht genommen, Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel zu planen, umzusetzen und dabei in allen erforderlichen Handlungsfeldern zusammenzuarbeiten. ​

 

Das Ziel des Gesetzes​

Die Regierung verfolgt damit das Ziel, negative Auswirkungen des Klimawandels auf alle Bereiche der Gesellschaft und Natur zu vermeiden oder weitestgehend zu reduzieren. Die ökologische und gesellschaftliche Resilienz soll gestärkt werden, um gleichwertige Lebensbedingungen auch zukünftig zu bewahren. Zudem sollen auch international Anstrengungen zur Klimaanpassung geleistet werden. ​

Timeline Klimaanpassungsgesetz

Die Kernelemente des Gesetzes​

Das Gesetz wird durch drei Kernelemente geprägt: ​

 

Eine Stärkung der Klimaanpassung vor Ort, bei der die Landesregierungen eine wichtige Rolle spielen. Mit dem Gesetz werden sie beauftragt:​

 

  • landeseigene Klimaanpassungsstrategien mit Maßnahmenplänen zu entwickeln und umzusetzen. Dabei soll identifiziert werden, welche Lücken bezüglich der Klimaanpassung in der bisherigen Planung für das Gebiet der Gemeinde oder des Kreises bestehen, um in den Klimaanpassungskonzepten Maßnahmen zur Schließung dieser Lücken festzulegen.​
  • dafür Sorge zu tragen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte auf Grundlage von regionalen Klimarisikoanalysen aufgestellt werden. ​
  • dem Bund ab dem 30. September 2024 alle zwei Jahre zu berichten, ob und in welchem Umfang Klimaanpassungskonzepte in den Gemeinden und Kreisen vorliegen.​

Eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes, um die Klimaanpassung auf eine verbindliche Grundlage zu stellen. ​

  • Das Gesetz verpflichtet die Bundesregierung dazu, bis zum Ablauf des 30. September 2025 eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie vorzulegen, diese umzusetzen und unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse regelmäßig (mind. alle vier Jahre) zu aktualisieren und fortzuschreiben. ​
  • Folgende Cluster und entsprechende Handlungsfelder werden (mindestens) in die Strategie integriert werden: Wasser, Infrastruktur, Land(-nutzung), Gesundheit, Wirtschaft, Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz.​
  • Die Strategie soll messbare Ziele und Indikatoren für die Zielerreichung, sowie geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung enthalten. Diese werden in einem eigenständigen Prozess entwickelt. In diesen Prozess sollen die Länder, Verbände und die Öffentlichkeit mit eingebunden werden. ​
  • Ein Monitoring über die beobachteten Folgen des Klimawandels und die Zielerreichung wird verbindlich eingeführt und alle vier Jahre veröffentlicht. ​
  • Der Bund setzt sich zum Ziel, die Bundesliegenschaften an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Dazu werden bei der Errichtung und Modernisierung von Gebäuden auf Bundesliegenschaften angemessene und geeignete Maßnahmen ergriffen. ​

Ein Berücksichtigungsgebot, nach dem Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen müssen. ​

  • Das Gebot bezieht sich auf die besonders gravierenden Auswirkungen des Klimawandels, wie z.B. Überflutung oder Überschwemmung bei Starkregen, Sturzfluten oder Hochwasser, die Verstärkung von Trockenheit oder Niedrigwasser oder Bodenerosion. ​

Diesen hat die Bundesregierung nicht beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung stützt sich zwar auf den Referentenentwurf de Umweltministeriums, enthält jedoch entscheidende Abweichungen.​

§ 12 Abs. 3. Stichwort ist hier “Betroffenheitsanalyse”​

Bundesweites Klimaanpassungs-Gesetz

Die Bundesregierung verabschiedet erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz ​

Die Bundesregierung hat kürzlich einen Gesetzentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz beschlossen . Mit dem Gesetz gibt es erstmals einen strategischen und verbindlichen Rahmen für die Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland. Damit werden Kommunen, Länder und Bund in die Pflicht genommen, Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel zu planen, umzusetzen und dabei in allen erforderlichen Handlungsfeldern zusammenzuarbeiten.

Timeline Klimaanpassungsgesetz

Das Ziel des Gesetzes​

Die Regierung verfolgt damit das Ziel, negative Auswirkungen des Klimawandels auf alle Bereiche der Gesellschaft und Natur zu vermeiden oder weitestgehend zu reduzieren. Die ökologische und gesellschaftliche Resilienz soll gestärkt werden, um gleichwertige Lebensbedingungen auch zukünftig zu bewahren. Zudem sollen auch international Anstrengungen zur Klimaanpassung geleistet werden.

 

Die Kernelemente des Gesetzes​

Das Gesetz wird durch drei Kernelemente geprägt:

 

Eine Stärkung der Klimaanpassung vor Ort, bei der die Landesregierungen eine wichtige Rolle spielen. Mit dem Gesetz werden sie beauftragt:​

  • landeseigene Klimaanpassungsstrategien mit Maßnahmenplänen zu entwickeln und umzusetzen. Dabei soll identifiziert werden, welche Lücken bezüglich der Klimaanpassung in der bisherigen Planung für das Gebiet der Gemeinde oder des Kreises bestehen, um in den Klimaanpassungskonzepten Maßnahmen zur Schließung dieser Lücken festzulegen.​
  • dafür Sorge zu tragen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte auf Grundlage von regionalen Klimarisikoanalysen aufgestellt werden. ​
  • dem Bund ab dem 30. September 2024 alle zwei Jahre zu berichten, ob und in welchem Umfang Klimaanpassungskonzepte in den Gemeinden und Kreisen vorliegen.​

Eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes, um die Klimaanpassung auf eine verbindliche Grundlage zu stellen.

  • Das Gesetz verpflichtet die Bundesregierung dazu, bis zum Ablauf des 30. September 2025 eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie vorzulegen, diese umzusetzen und unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse regelmäßig (mind. alle vier Jahre) zu aktualisieren und fortzuschreiben. ​
  • Folgende Cluster und entsprechende Handlungsfelder werden (mindestens) in die Strategie integriert werden: Wasser, Infrastruktur, Land(-nutzung), Gesundheit, Wirtschaft, Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz.​
  • Die Strategie soll messbare Ziele und Indikatoren für die Zielerreichung, sowie geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung enthalten. Diese werden in einem eigenständigen Prozess entwickelt. In diesen Prozess sollen die Länder, Verbände und die Öffentlichkeit mit eingebunden werden. ​
  • Ein Monitoring über die beobachteten Folgen des Klimawandels und die Zielerreichung wird verbindlich eingeführt und alle vier Jahre veröffentlicht. ​
  • Der Bund setzt sich zum Ziel, die Bundesliegenschaften an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Dazu werden bei der Errichtung und Modernisierung von Gebäuden auf Bundesliegenschaften angemessene und geeignete Maßnahmen ergriffen. ​

Ein Berücksichtigungsgebot, nach dem Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen müssen.

  • Das Gebot bezieht sich auf die besonders gravierenden Auswirkungen des Klimawandels, wie z.B. Überflutung oder Überschwemmung bei Starkregen, Sturzfluten oder Hochwasser, die Verstärkung von Trockenheit oder Niedrigwasser oder Bodenerosion. ​

Diesen hat die Bundesregierung nicht beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung stützt sich zwar auf den Referentenentwurf de Umweltministeriums, enthält jedoch entscheidende Abweichungen.​

§ 12 Abs. 3. Stichwort ist hier “Betroffenheitsanalyse”​

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