Informationen zum Förderprogramm

Kurzbeschreibung:

Über das Landesprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) können große wasserwirtschaftlich relevante Maßnahmen gefördert werden. Förderfähig sind Projekte, bei denen mindestens 3 ha befestigte Fläche vom Kanalnetz abgekoppelt werden oder kleinere Vorhaben, die über eine Bewertungsmatrix als bedeutsam eingestuft werden. Ziel ist es, Regenwasser lokal zu versickern, zu speichern oder zu verdunsten, so das Kanalnetz zu entlasten, das Stadtklima zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit gegen Starkregen und Hitze zu erhöhen .

Bereich:

Investive Maßnahmen

Stichtag für Einreichungen:

Einreichung jederzeit möglich

Geltungsdauer der Richtlinie:

unbefristet gültig ab 01.01.2025

Links:

https://bit.ly/kris-foerderung

Art der Förderung:

Zuschuss

Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:

bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten; genaue Höhe wird im Einzelfall festgelegt

Fördergeber:

Land NRW

Ebene:

Kommune

Förderraum:

Bergkamen, Bochum, Bönen, Bottrop, Breckerfeld, Castrop-Rauxel, Datteln, Dinslaken, Dorsten, Dortmund, Duisburg, Ennepetal, Essen, Fröndenberg/Ruhr, Gelsenkirchen, Gevelsberg, Gladbeck, Hagen, Haltern am See, Hamm, Hattingen, Herdecke, Herne, Herten, Holzwickede, Kamen, Lünen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen, Schwelm, Schwerte, Selm, Sprockhövel, Unna, Voerde (Niederrhein), Werne, Wesel, Wetter (Ruhr), Witten

Informationen zum Förderprogramm

Kurzbeschreibung:

Über das Landesprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) können große wasserwirtschaftlich relevante Maßnahmen gefördert werden. Förderfähig sind Projekte, bei denen mindestens 3 ha befestigte Fläche vom Kanalnetz abgekoppelt werden oder kleinere Vorhaben, die über eine Bewertungsmatrix als bedeutsam eingestuft werden. Ziel ist es, Regenwasser lokal zu versickern, zu speichern oder zu verdunsten, so das Kanalnetz zu entlasten, das Stadtklima zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit gegen Starkregen und Hitze zu erhöhen .

Bereich:

Investive Maßnahmen

Stichtag für Einreichungen:

Einreichung jederzeit möglich

Geltungsdauer der Richtlinie:

unbefristet gültig ab 01.01.2025

Links:

https://bit.ly/kris-foerderung

Art der Förderung:

Zuschuss

Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:

bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten; genaue Höhe wird im Einzelfall festgelegt

Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ebene:

Kommune

Förderraum:

Kommune

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