Informationen zum Förderprogramm
Kurzbeschreibung:
Über das Landesprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) können große wasserwirtschaftlich relevante Maßnahmen gefördert werden. Förderfähig sind Projekte, bei denen mindestens 3 ha befestigte Fläche vom Kanalnetz abgekoppelt werden oder kleinere Vorhaben, die über eine Bewertungsmatrix als bedeutsam eingestuft werden. Ziel ist es, Regenwasser lokal zu versickern, zu speichern oder zu verdunsten, so das Kanalnetz zu entlasten, das Stadtklima zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit gegen Starkregen und Hitze zu erhöhen .
Bereich:
Investive Maßnahmen
Stichtag für Einreichungen:
Einreichung jederzeit möglich
Geltungsdauer der Richtlinie:
unbefristet gültig ab 01.01.2025
Links:
https://bit.ly/kris-foerderung
Art der Förderung:
Zuschuss
Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:
bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten; genaue Höhe wird im Einzelfall festgelegt
Fördergeber:
Land NRW
Ebene:
Kommune
Förderraum:
Bergkamen, Bochum, Bönen, Bottrop, Breckerfeld, Castrop-Rauxel, Datteln, Dinslaken, Dorsten, Dortmund, Duisburg, Ennepetal, Essen, Fröndenberg/Ruhr, Gelsenkirchen, Gevelsberg, Gladbeck, Hagen, Haltern am See, Hamm, Hattingen, Herdecke, Herne, Herten, Holzwickede, Kamen, Lünen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen, Schwelm, Schwerte, Selm, Sprockhövel, Unna, Voerde (Niederrhein), Werne, Wesel, Wetter (Ruhr), Witten
Informationen zum Förderprogramm
Kurzbeschreibung:
Über das Landesprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) können große wasserwirtschaftlich relevante Maßnahmen gefördert werden. Förderfähig sind Projekte, bei denen mindestens 3 ha befestigte Fläche vom Kanalnetz abgekoppelt werden oder kleinere Vorhaben, die über eine Bewertungsmatrix als bedeutsam eingestuft werden. Ziel ist es, Regenwasser lokal zu versickern, zu speichern oder zu verdunsten, so das Kanalnetz zu entlasten, das Stadtklima zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit gegen Starkregen und Hitze zu erhöhen .
Bereich:
Investive Maßnahmen
Stichtag für Einreichungen:
Einreichung jederzeit möglich
Geltungsdauer der Richtlinie:
unbefristet gültig ab 01.01.2025
Links:
https://bit.ly/kris-foerderung
Art der Förderung:
Zuschuss
Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:
bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten; genaue Höhe wird im Einzelfall festgelegt
Fördergeber:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Ebene:
Kommune
Förderraum:
Kommune
Ihre Fördersuche:
Ihre Fördersuche:
Wie können wir Ihnen helfen?
Wie können wir Ihnen helfen?
Stay In Touch