Informationen zum Förderprogramm

Kurzbeschreibung:

Die Stadt Borken unterstützt lokale Unternehmen und Privatpersonen bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung. Gefördert werden unter anderem Entsiegelungen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Baum- und Heckenpflanzungen, Baumpflege, Regenwassernutzungsanlagen sowie Tiny Forests. Die Maßnahmen verbessern das Stadtklima, mindern Hitze und halten Regenwasser zurück. Anträge werden nach der Umsetzung gestellt und müssen innerhalb von drei Monaten nach Rechnungslegung eingereicht werden.

Bereich:

Investive Maßnahmen

Stichtag für Einreichungen:

Laufend nach Umsetzung, innerhalb von drei Monaten nach Rechnungslegung; für Abwicklung im jeweiligen Haushaltsjahr möglichst bis 15. November vollständig einreichen

Geltungsdauer der Richtlinie:

Aktuelle Änderung seit 04.03.2026; kein festes Enddatum; Fortführung abhängig von jährlicher Mittelbereitstellung

Links:

Art der Förderung:

Zuschuss

Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:

Maßnahmenabhängig; Dach- und Fassadenbegrünung jeweils 80 %, maximal 1.500 €/Grundstück; Entsiegelung mit heimischer Bepflanzung 80 %, maximal 750 €/Grundstück; Regenwasserspeicher oberirdisch 50 %, maximal 750 €, unterirdisch 80 %, maximal 1.500 €; Tiny Forests 80 %, maximal 1.500 €/Grundstück. Weitere Bausteine mit eigenen Fördergrenzen.

Fördergeber:

Stadt Borken

Ebene:

Kommune

Förderraum:

Borken

Informationen zum Förderprogramm

Kurzbeschreibung:

Die Stadt Borken unterstützt lokale Unternehmen und Privatpersonen bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung. Gefördert werden unter anderem Entsiegelungen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Baum- und Heckenpflanzungen, Baumpflege, Regenwassernutzungsanlagen sowie Tiny Forests. Die Maßnahmen verbessern das Stadtklima, mindern Hitze und halten Regenwasser zurück. Anträge werden nach der Umsetzung gestellt und müssen innerhalb von drei Monaten nach Rechnungslegung eingereicht werden.

Bereich:

Investive Maßnahmen

Stichtag für Einreichungen:

Laufend nach Umsetzung, innerhalb von drei Monaten nach Rechnungslegung; für Abwicklung im jeweiligen Haushaltsjahr möglichst bis 15. November vollständig einreichen

Geltungsdauer der Richtlinie:

Aktuelle Änderung seit 04.03.2026; kein festes Enddatum; Fortführung abhängig von jährlicher Mittelbereitstellung

Links:

https://t1p.de/cr05l

Art der Förderung:

Zuschuss

Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:

Maßnahmenabhängig; Dach- und Fassadenbegrünung jeweils 80 %, maximal 1.500 €/Grundstück; Entsiegelung mit heimischer Bepflanzung 80 %, maximal 750 €/Grundstück; Regenwasserspeicher oberirdisch 50 %, maximal 750 €, unterirdisch 80 %, maximal 1.500 €; Tiny Forests 80 %, maximal 1.500 €/Grundstück. Weitere Bausteine mit eigenen Fördergrenzen.

Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ebene:

Kommune

Förderraum:

Kommune

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