Informationen zum Förderprogramm
Kurzbeschreibung:
Die Stadt Borken unterstützt lokale Unternehmen und Privatpersonen bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung. Gefördert werden unter anderem Entsiegelungen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Baum- und Heckenpflanzungen, Baumpflege, Regenwassernutzungsanlagen sowie Tiny Forests. Die Maßnahmen verbessern das Stadtklima, mindern Hitze und halten Regenwasser zurück. Anträge werden nach der Umsetzung gestellt und müssen innerhalb von drei Monaten nach Rechnungslegung eingereicht werden.
Bereich:
Investive Maßnahmen
Stichtag für Einreichungen:
Laufend nach Umsetzung, innerhalb von drei Monaten nach Rechnungslegung; für Abwicklung im jeweiligen Haushaltsjahr möglichst bis 15. November vollständig einreichen
Geltungsdauer der Richtlinie:
Aktuelle Änderung seit 04.03.2026; kein festes Enddatum; Fortführung abhängig von jährlicher Mittelbereitstellung
Links:
Art der Förderung:
Zuschuss
Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:
Maßnahmenabhängig; Dach- und Fassadenbegrünung jeweils 80 %, maximal 1.500 €/Grundstück; Entsiegelung mit heimischer Bepflanzung 80 %, maximal 750 €/Grundstück; Regenwasserspeicher oberirdisch 50 %, maximal 750 €, unterirdisch 80 %, maximal 1.500 €; Tiny Forests 80 %, maximal 1.500 €/Grundstück. Weitere Bausteine mit eigenen Fördergrenzen.
Fördergeber:
Stadt Borken
Ebene:
Kommune
Förderraum:
Borken
Informationen zum Förderprogramm
Kurzbeschreibung:
Die Stadt Borken unterstützt lokale Unternehmen und Privatpersonen bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung. Gefördert werden unter anderem Entsiegelungen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Baum- und Heckenpflanzungen, Baumpflege, Regenwassernutzungsanlagen sowie Tiny Forests. Die Maßnahmen verbessern das Stadtklima, mindern Hitze und halten Regenwasser zurück. Anträge werden nach der Umsetzung gestellt und müssen innerhalb von drei Monaten nach Rechnungslegung eingereicht werden.
Bereich:
Investive Maßnahmen
Stichtag für Einreichungen:
Laufend nach Umsetzung, innerhalb von drei Monaten nach Rechnungslegung; für Abwicklung im jeweiligen Haushaltsjahr möglichst bis 15. November vollständig einreichen
Geltungsdauer der Richtlinie:
Aktuelle Änderung seit 04.03.2026; kein festes Enddatum; Fortführung abhängig von jährlicher Mittelbereitstellung
Links:
https://t1p.de/cr05l
Art der Förderung:
Zuschuss
Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:
Maßnahmenabhängig; Dach- und Fassadenbegrünung jeweils 80 %, maximal 1.500 €/Grundstück; Entsiegelung mit heimischer Bepflanzung 80 %, maximal 750 €/Grundstück; Regenwasserspeicher oberirdisch 50 %, maximal 750 €, unterirdisch 80 %, maximal 1.500 €; Tiny Forests 80 %, maximal 1.500 €/Grundstück. Weitere Bausteine mit eigenen Fördergrenzen.
Fördergeber:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Ebene:
Kommune
Förderraum:
Kommune
Ihre Fördersuche:
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