Informationen zum Förderprogramm

Kurzbeschreibung:

Die Stadt Viersen bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünungen an bestehenden Gebäuden und genehmigten Neubauten. Neben Privatpersonen können Kleinst- und Kleinunternehmen Zuschüsse nutzen; mittlere Unternehmen sind ausgeschlossen. Unterstützt werden extensive und intensive Gründächer sowie bodengebundene Fassadenbegrünungen. Die Maßnahmen mindern Hitze, halten Regenwasser zurück und fördern die Artenvielfalt. Vor der Beauftragung muss die Bewilligung vorliegen; Eigenleistungen sind ausgeschlossen.

Bereich:

Investive Maßnahmen

Stichtag für Einreichungen:

Kein fester Stichtag genannt; Antrag vor Beauftragung; grundsätzlich Bewilligung vor Maßnahmenbeginn; Förderung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel

Geltungsdauer der Richtlinie:

Seit 01.07.2023; kein festes Enddatum genannt

Links:

Art der Förderung:

Zuschuss

Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:

50 % der anerkannten Kosten; Dachbegrünung höchstens 50 €/m²; Fassadenbegrünung maximal 5.000 €; insgesamt höchstens 10.000 € je Liegenschaft und Jahr; Mindestzuschuss 500 €

Fördergeber:

Stadt Viersen

Ebene:

Kommune

Förderraum:

Viersen

Informationen zum Förderprogramm

Kurzbeschreibung:

Die Stadt Viersen bezuschusst Dach- und Fassadenbegrünungen an bestehenden Gebäuden und genehmigten Neubauten. Neben Privatpersonen können Kleinst- und Kleinunternehmen Zuschüsse nutzen; mittlere Unternehmen sind ausgeschlossen. Unterstützt werden extensive und intensive Gründächer sowie bodengebundene Fassadenbegrünungen. Die Maßnahmen mindern Hitze, halten Regenwasser zurück und fördern die Artenvielfalt. Vor der Beauftragung muss die Bewilligung vorliegen; Eigenleistungen sind ausgeschlossen.

Bereich:

Investive Maßnahmen

Stichtag für Einreichungen:

Kein fester Stichtag genannt; Antrag vor Beauftragung; grundsätzlich Bewilligung vor Maßnahmenbeginn; Förderung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel

Geltungsdauer der Richtlinie:

Seit 01.07.2023; kein festes Enddatum genannt

Links:

https://t1p.de/es2xs

Art der Förderung:

Zuschuss

Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:

50 % der anerkannten Kosten; Dachbegrünung höchstens 50 €/m²; Fassadenbegrünung maximal 5.000 €; insgesamt höchstens 10.000 € je Liegenschaft und Jahr; Mindestzuschuss 500 €

Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ebene:

Kommune

Förderraum:

Kommune

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