Informationen zum Förderprogramm
Kurzbeschreibung:
Die Stadt Haan fördert Dachbegrünungen auf Neubauten und bestehenden Gebäuden. Auch Gewerbegebäude, Garagen und Nebenanlagen sind eingeschlossen. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und bevollmächtigte Vertretungen. Begrünte Dächer mindern sommerliche Hitze, halten Regenwasser zurück, entlasten die Kanalisation und schaffen Lebensräume für Insekten. Gefördert werden Flachdächer und Dächer bis 15° Neigung mit mindestens 6 cm Aufbau. Vor einer Beauftragung muss eine Bewilligung vorliegen.
Bereich:
Investive Maßnahmen
Stichtag für Einreichungen:
Kein fester Stichtag; laufende Antragstellung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel; Bewilligung vor Beauftragung erforderlich
Geltungsdauer der Richtlinie:
Seit 03.06.2022; kein festes Enddatum; gültig bei verfügbaren Fördermitteln und unverändertem Ratsbeschluss
Links:
Art der Förderung:
Zuschuss
Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:
50 % der anerkannten Kosten; maximal 50 €/m² Nettovegetationsfläche; höchstens 3.000 € je Vorhaben und Jahr
Fördergeber:
Stadt Haan
Ebene:
Kommune
Förderraum:
Haan
Informationen zum Förderprogramm
Kurzbeschreibung:
Die Stadt Haan fördert Dachbegrünungen auf Neubauten und bestehenden Gebäuden. Auch Gewerbegebäude, Garagen und Nebenanlagen sind eingeschlossen. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und bevollmächtigte Vertretungen. Begrünte Dächer mindern sommerliche Hitze, halten Regenwasser zurück, entlasten die Kanalisation und schaffen Lebensräume für Insekten. Gefördert werden Flachdächer und Dächer bis 15° Neigung mit mindestens 6 cm Aufbau. Vor einer Beauftragung muss eine Bewilligung vorliegen.
Bereich:
Investive Maßnahmen
Stichtag für Einreichungen:
Kein fester Stichtag; laufende Antragstellung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel; Bewilligung vor Beauftragung erforderlich
Geltungsdauer der Richtlinie:
Seit 03.06.2022; kein festes Enddatum; gültig bei verfügbaren Fördermitteln und unverändertem Ratsbeschluss
Links:
https://t1p.de/pdzzi
Art der Förderung:
Zuschuss
Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:
50 % der anerkannten Kosten; maximal 50 €/m² Nettovegetationsfläche; höchstens 3.000 € je Vorhaben und Jahr
Fördergeber:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Ebene:
Kommune
Förderraum:
Kommune
Ihre Fördersuche:
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