Informationen zum Förderprogramm

Kurzbeschreibung:

Die Stadt Haan fördert Dachbegrünungen auf Neubauten und bestehenden Gebäuden. Auch Gewerbegebäude, Garagen und Nebenanlagen sind eingeschlossen. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und bevollmächtigte Vertretungen. Begrünte Dächer mindern sommerliche Hitze, halten Regenwasser zurück, entlasten die Kanalisation und schaffen Lebensräume für Insekten. Gefördert werden Flachdächer und Dächer bis 15° Neigung mit mindestens 6 cm Aufbau. Vor einer Beauftragung muss eine Bewilligung vorliegen.

Bereich:

Investive Maßnahmen

Stichtag für Einreichungen:

Kein fester Stichtag; laufende Antragstellung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel; Bewilligung vor Beauftragung erforderlich

Geltungsdauer der Richtlinie:

Seit 03.06.2022; kein festes Enddatum; gültig bei verfügbaren Fördermitteln und unverändertem Ratsbeschluss

Links:

Art der Förderung:

Zuschuss

Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:

50 % der anerkannten Kosten; maximal 50 €/m² Nettovegetationsfläche; höchstens 3.000 € je Vorhaben und Jahr

Fördergeber:

Stadt Haan

Ebene:

Kommune

Förderraum:

Haan

Informationen zum Förderprogramm

Kurzbeschreibung:

Die Stadt Haan fördert Dachbegrünungen auf Neubauten und bestehenden Gebäuden. Auch Gewerbegebäude, Garagen und Nebenanlagen sind eingeschlossen. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und bevollmächtigte Vertretungen. Begrünte Dächer mindern sommerliche Hitze, halten Regenwasser zurück, entlasten die Kanalisation und schaffen Lebensräume für Insekten. Gefördert werden Flachdächer und Dächer bis 15° Neigung mit mindestens 6 cm Aufbau. Vor einer Beauftragung muss eine Bewilligung vorliegen.

Bereich:

Investive Maßnahmen

Stichtag für Einreichungen:

Kein fester Stichtag; laufende Antragstellung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel; Bewilligung vor Beauftragung erforderlich

Geltungsdauer der Richtlinie:

Seit 03.06.2022; kein festes Enddatum; gültig bei verfügbaren Fördermitteln und unverändertem Ratsbeschluss

Links:

https://t1p.de/pdzzi

Art der Förderung:

Zuschuss

Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:

50 % der anerkannten Kosten; maximal 50 €/m² Nettovegetationsfläche; höchstens 3.000 € je Vorhaben und Jahr

Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ebene:

Kommune

Förderraum:

Kommune

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