Informationen zum Förderprogramm
Kurzbeschreibung:
Die Stadt Herten unterstützt die Entsiegelung und naturnahe Umgestaltung von Schottergärten und versiegelten Vorgartenflächen. Ziel ist es, Artenvielfalt zu fördern, das Mikroklima zu verbessern, Hitzeinseln zu vermeiden und den Wasserhaushalt zu entlasten. Gefördert werden Flächen ab 10 m² auf Privat- und Gewerbegrundstücken, die von öffentlichen Straßen einsehbar sind.
Bereich:
Investive Maßnahmen
Stichtag für Einreichungen:
31.12.2025
Geltungsdauer der Richtlinie:
Vom 15. Mai bis zum 31. Dezember 2025
Links:
Art der Förderung:
Zuschuss
Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:
Bis zur Höhe der angefallenen Kosten, maximal jedoch mit 500,00 €.
Fördergeber:
Stadt Herten
Ebene:
Kommune
Förderraum:
Herten
Informationen zum Förderprogramm
Kurzbeschreibung:
Die Stadt Herten unterstützt die Entsiegelung und naturnahe Umgestaltung von Schottergärten und versiegelten Vorgartenflächen. Ziel ist es, Artenvielfalt zu fördern, das Mikroklima zu verbessern, Hitzeinseln zu vermeiden und den Wasserhaushalt zu entlasten. Gefördert werden Flächen ab 10 m² auf Privat- und Gewerbegrundstücken, die von öffentlichen Straßen einsehbar sind.
Bereich:
Investive Maßnahmen
Stichtag für Einreichungen:
31.12.2025
Geltungsdauer der Richtlinie:
Vom 15. Mai bis zum 31. Dezember 2025
Links:
https://www.herten.de/stadtgestaltung/klima-und-umwelt/foerderprogramme/entsiegelung-schottergaerten
Art der Förderung:
Zuschuss
Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:
Bis zur Höhe der angefallenen Kosten, maximal jedoch mit 500,00 €.
Fördergeber:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Ebene:
Kommune
Förderraum:
Kommune
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