Informationen zum Förderprogramm

Kurzbeschreibung:

Die Stadt Herten unterstützt die Entsiegelung und naturnahe Umgestaltung von Schottergärten und versiegelten Vorgartenflächen. Ziel ist es, Artenvielfalt zu fördern, das Mikroklima zu verbessern, Hitzeinseln zu vermeiden und den Wasserhaushalt zu entlasten. Gefördert werden Flächen ab 10 m² auf Privat- und Gewerbegrundstücken, die von öffentlichen Straßen einsehbar sind.

Bereich:

Investive Maßnahmen

Stichtag für Einreichungen:

31.12.2025

Geltungsdauer der Richtlinie:

Vom 15. Mai bis zum 31. Dezember 2025

Links:

Art der Förderung:

Zuschuss

Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:

Bis zur Höhe der angefallenen Kosten, maximal jedoch mit 500,00 €.

Fördergeber:

Stadt Herten

Ebene:

Kommune

Förderraum:

Herten

Informationen zum Förderprogramm

Kurzbeschreibung:

Die Stadt Herten unterstützt die Entsiegelung und naturnahe Umgestaltung von Schottergärten und versiegelten Vorgartenflächen. Ziel ist es, Artenvielfalt zu fördern, das Mikroklima zu verbessern, Hitzeinseln zu vermeiden und den Wasserhaushalt zu entlasten. Gefördert werden Flächen ab 10 m² auf Privat- und Gewerbegrundstücken, die von öffentlichen Straßen einsehbar sind.

Bereich:

Investive Maßnahmen

Stichtag für Einreichungen:

31.12.2025

Geltungsdauer der Richtlinie:

Vom 15. Mai bis zum 31. Dezember 2025

Links:

https://www.herten.de/stadtgestaltung/klima-und-umwelt/foerderprogramme/entsiegelung-schottergaerten

Art der Förderung:

Zuschuss

Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:

Bis zur Höhe der angefallenen Kosten, maximal jedoch mit 500,00 €.

Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ebene:

Kommune

Förderraum:

Kommune

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