Informationen zum Förderprogramm

Kurzbeschreibung:

Die Stadt Siegburg unterstützt die Aufwertung privater Wohn- und Geschäftsgebäude sowie Freiflächen im Fördergebiet des ISEK Innenstadt. Gefördert werden Fassadengestaltungen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Entsiegelungen sowie die Begrünung von Höfen und Gärten. Auch erforderliche Planungsleistungen sind förderfähig. Ziel sind ein attraktiveres Stadtbild und eine bessere Aufenthaltsqualität. Gebäude bis 15 Jahre nach Bezugsfertigkeit sind ausgeschlossen. Vor Baubeginn muss die Bewilligung vorliegen.

Bereich:

Investive Maßnahmen

Stichtag für Einreichungen:

Kein gesonderter Stichtag genannt; Antrag und Bewilligung vor Bauauftrag erforderlich; Vergabe im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel

Geltungsdauer der Richtlinie:

Seit 29.09.2022; Ende des Förderzeitraums voraussichtlich 31.12.2026

Links:

Art der Förderung:

Zuschuss

Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:

Bis 50 % der anerkannten Kosten; maximal 15.000 €/Grundstück; Mindestzuschuss 1.000 €; Ausnahmen bei besonderem städtebaulichem Interesse möglich

Fördergeber:

Stadt Siegburg mit finanzieller Unterstützung von Bund und Land Nordrhein-Westfalen

Ebene:

Kommune

Förderraum:

Siegburg

Informationen zum Förderprogramm

Kurzbeschreibung:

Die Stadt Siegburg unterstützt die Aufwertung privater Wohn- und Geschäftsgebäude sowie Freiflächen im Fördergebiet des ISEK Innenstadt. Gefördert werden Fassadengestaltungen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Entsiegelungen sowie die Begrünung von Höfen und Gärten. Auch erforderliche Planungsleistungen sind förderfähig. Ziel sind ein attraktiveres Stadtbild und eine bessere Aufenthaltsqualität. Gebäude bis 15 Jahre nach Bezugsfertigkeit sind ausgeschlossen. Vor Baubeginn muss die Bewilligung vorliegen.

Bereich:

Investive Maßnahmen

Stichtag für Einreichungen:

Kein gesonderter Stichtag genannt; Antrag und Bewilligung vor Bauauftrag erforderlich; Vergabe im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel

Geltungsdauer der Richtlinie:

Seit 29.09.2022; Ende des Förderzeitraums voraussichtlich 31.12.2026

Links:

https://t1p.de/1p90a

Art der Förderung:

Zuschuss

Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:

Bis 50 % der anerkannten Kosten; maximal 15.000 €/Grundstück; Mindestzuschuss 1.000 €; Ausnahmen bei besonderem städtebaulichem Interesse möglich

Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ebene:

Kommune

Förderraum:

Kommune

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