Informationen zum Förderprogramm
Kurzbeschreibung:
Die Stadt Siegburg unterstützt die Aufwertung privater Wohn- und Geschäftsgebäude sowie Freiflächen im Fördergebiet des ISEK Innenstadt. Gefördert werden Fassadengestaltungen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Entsiegelungen sowie die Begrünung von Höfen und Gärten. Auch erforderliche Planungsleistungen sind förderfähig. Ziel sind ein attraktiveres Stadtbild und eine bessere Aufenthaltsqualität. Gebäude bis 15 Jahre nach Bezugsfertigkeit sind ausgeschlossen. Vor Baubeginn muss die Bewilligung vorliegen.
Bereich:
Investive Maßnahmen
Stichtag für Einreichungen:
Kein gesonderter Stichtag genannt; Antrag und Bewilligung vor Bauauftrag erforderlich; Vergabe im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel
Geltungsdauer der Richtlinie:
Seit 29.09.2022; Ende des Förderzeitraums voraussichtlich 31.12.2026
Links:
Art der Förderung:
Zuschuss
Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:
Bis 50 % der anerkannten Kosten; maximal 15.000 €/Grundstück; Mindestzuschuss 1.000 €; Ausnahmen bei besonderem städtebaulichem Interesse möglich
Fördergeber:
Stadt Siegburg mit finanzieller Unterstützung von Bund und Land Nordrhein-Westfalen
Ebene:
Kommune
Förderraum:
Siegburg
Informationen zum Förderprogramm
Kurzbeschreibung:
Die Stadt Siegburg unterstützt die Aufwertung privater Wohn- und Geschäftsgebäude sowie Freiflächen im Fördergebiet des ISEK Innenstadt. Gefördert werden Fassadengestaltungen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Entsiegelungen sowie die Begrünung von Höfen und Gärten. Auch erforderliche Planungsleistungen sind förderfähig. Ziel sind ein attraktiveres Stadtbild und eine bessere Aufenthaltsqualität. Gebäude bis 15 Jahre nach Bezugsfertigkeit sind ausgeschlossen. Vor Baubeginn muss die Bewilligung vorliegen.
Bereich:
Investive Maßnahmen
Stichtag für Einreichungen:
Kein gesonderter Stichtag genannt; Antrag und Bewilligung vor Bauauftrag erforderlich; Vergabe im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel
Geltungsdauer der Richtlinie:
Seit 29.09.2022; Ende des Förderzeitraums voraussichtlich 31.12.2026
Links:
https://t1p.de/1p90a
Art der Förderung:
Zuschuss
Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:
Bis 50 % der anerkannten Kosten; maximal 15.000 €/Grundstück; Mindestzuschuss 1.000 €; Ausnahmen bei besonderem städtebaulichem Interesse möglich
Fördergeber:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Ebene:
Kommune
Förderraum:
Kommune
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