Informationen zum Förderprogramm
Kurzbeschreibung:
Die Kälte-Klima-Richtlinie fördert bundesweit energieeffiziente stationäre Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln. Förderfähig sind u. a. Kälteerzeuger, Komponenten, Speicher, Abwärmenutzung, die Einbindung erneuerbarer Energien sowie die Effizienz-Umrüstung kleiner Bestandsanlagen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit Festbeträgen über das BAFA.
Bereich:
Investive Maßnahmen
Stichtag für Einreichungen:
Einreichung jederzeit möglich
Geltungsdauer der Richtlinie:
31.12.2026
Links:
Art der Förderung:
Zuschuss
Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:
insgesamt 200.000 € pro Maßnahme
Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Ebene:
Bund
Förderraum:
Deutschland
Informationen zum Förderprogramm
Kurzbeschreibung:
Die Kälte-Klima-Richtlinie fördert bundesweit energieeffiziente stationäre Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln. Förderfähig sind u. a. Kälteerzeuger, Komponenten, Speicher, Abwärmenutzung, die Einbindung erneuerbarer Energien sowie die Effizienz-Umrüstung kleiner Bestandsanlagen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit Festbeträgen über das BAFA.
Bereich:
Investive Maßnahmen
Stichtag für Einreichungen:
Einreichung jederzeit möglich
Geltungsdauer der Richtlinie:
31.12.2026
Links:
https://www.klimaschutz.de/de/foerderung-der-nki/foerderprogramme/kaelte-klima-richtlinie
Art der Förderung:
Zuschuss
Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:
insgesamt 200.000 € pro Maßnahme
Fördergeber:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Ebene:
Bund
Förderraum:
Bund
Ihre Fördersuche:
Ihre Fördersuche:
Wie können wir Ihnen helfen?
Wie können wir Ihnen helfen?


Stay In Touch