Informationen zum Förderprogramm

Kurzbeschreibung:

Die Kälte-Klima-Richtlinie fördert bundesweit energieeffiziente stationäre Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln. Förderfähig sind u. a. Kälteerzeuger, Komponenten, Speicher, Abwärmenutzung, die Einbindung erneuerbarer Energien sowie die Effizienz-Umrüstung kleiner Bestandsanlagen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit Festbeträgen über das BAFA.

Bereich:

Investive Maßnahmen

Stichtag für Einreichungen:

Einreichung jederzeit möglich

Geltungsdauer der Richtlinie:

31.12.2026

Links:

Art der Förderung:

Zuschuss

Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:

insgesamt 200.000 € pro Maßnahme

Fördergeber:

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Ebene:

Bund

Förderraum:

Deutschland

Informationen zum Förderprogramm

Kurzbeschreibung:

Die Kälte-Klima-Richtlinie fördert bundesweit energieeffiziente stationäre Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln. Förderfähig sind u. a. Kälteerzeuger, Komponenten, Speicher, Abwärmenutzung, die Einbindung erneuerbarer Energien sowie die Effizienz-Umrüstung kleiner Bestandsanlagen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit Festbeträgen über das BAFA.

Bereich:

Investive Maßnahmen

Stichtag für Einreichungen:

Einreichung jederzeit möglich

Geltungsdauer der Richtlinie:

31.12.2026

Links:

https://www.klimaschutz.de/de/foerderung-der-nki/foerderprogramme/kaelte-klima-richtlinie

Art der Förderung:

Zuschuss

Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:

insgesamt 200.000 € pro Maßnahme

Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ebene:

Bund

Förderraum:

Bund

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