Informationen zum Förderprogramm

Kurzbeschreibung:

Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen nach dem Schwammstadt-Prinzip in der Emscher-Lippe-Region. Gefördert werden insbesondere die Abkopplung von befestigten Flächen von der Kanalisation, Dach- und Fassadenbegrünung, Regenwasserversickerung sowie andere Maßnahmen zur Hitze- und Starkregenvorsorge. Die Förderung ist Teil des Programms „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) und richtet sich an Kommunen, private Eigentümer:innen sowie Unternehmen.

Bereich:

Investive Maßnahmen

Stichtag für Einreichungen:

Einreichung jederzeit möglich

Geltungsdauer der Richtlinie:

Keine festgelegte Geltungsdauer

Links:

Art der Förderung:

Zuschuss

Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:

Bis zu 90 % Förderung für private Eigentümer*innen

Fördergeber:

Land NRW, Emschergenossenschaft und Lippeverband

Ebene:

Kommune

Förderraum:

Alpen, Bergkamen, Bochum, Bönen, Bottrop, Breckerfeld, Castrop-Rauxel, Dinslaken, Dortmund, Duisburg, Ennepetal, Essen, Fröndenberg/Ruhr, Gelsenkirchen, Gevelsberg, Gladbeck, Hagen, Hamm, Hamminkeln, Hattingen, Herdecke, Herne, Herten, Holzwickede, Hünxe, Kamen, Kamp-Lintfort, Lünen, Moers, Mülheim an der Ruhr, Neukirchen-Vluyn, Oberhausen, Recklinghausen, Rheinberg, Schwelm, Schwerte, Selm, Sprockhövel, Unna, Voerde (Niederrhein), Werne, Wesel, Wetter (Ruhr), Witten

Informationen zum Förderprogramm

Kurzbeschreibung:

Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen nach dem Schwammstadt-Prinzip in der Emscher-Lippe-Region. Gefördert werden insbesondere die Abkopplung von befestigten Flächen von der Kanalisation, Dach- und Fassadenbegrünung, Regenwasserversickerung sowie andere Maßnahmen zur Hitze- und Starkregenvorsorge. Die Förderung ist Teil des Programms „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) und richtet sich an Kommunen, private Eigentümer:innen sowie Unternehmen.

Bereich:

Investive Maßnahmen

Stichtag für Einreichungen:

Einreichung jederzeit möglich

Geltungsdauer der Richtlinie:

Keine festgelegte Geltungsdauer

Links:

https://t1p.de/ridqr

Art der Förderung:

Zuschuss

Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:

Bis zu 90 % Förderung für private Eigentümer*innen

Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ebene:

Kommune

Förderraum:

Kommune

Ihre Fördersuche:

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