Informationen zum Förderprogramm

Kurzbeschreibung:

Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen nach dem Schwammstadt-Prinzip in der Emscher-Lippe-Region. Gefördert werden insbesondere die Abkopplung von befestigten Flächen von der Kanalisation, Dach- und Fassadenbegrünung, Regenwasserversickerung sowie andere Maßnahmen zur Hitze- und Starkregenvorsorge. Die Förderung ist Teil des Programms „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) und richtet sich an Kommunen, private Eigentümer:innen sowie Unternehmen.

Bereich:

Investive Maßnahmen

Stichtag für Einreichungen:

Einreichung jederzeit möglich

Geltungsdauer der Richtlinie:

Keine festgelegte Geltungsdauer

Links:

https://www.klima-werk.de/kris-foerderung/gestaltungsraeume

Art der Förderung:

Zuschuss

Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:

Bis zu 90 % Förderung für private Eigentümer*innen

Fördergeber:

Land NRW, Emschergenossenschaft und Lippeverband

Ebene:

Kommune

Förderraum:

Bergkamen, Bochum, Bönen, Breckerfeld, Castrop-Rauxel, Dortmund, Ennepe-Ruhr-Kreis, Ennepetal, Fröndenberg/Ruhr, Gevelsberg, Hagen, Hamm, Hattingen, Herdecke, Herne, Holzwickede, Kamen, Lünen, Recklinghausen, Schwelm, Schwerte, Selm, Sprockhövel, Unna, Werne, Wetter (Ruhr), Witten, Alpen, Dinslaken, Duisburg, Essen, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Moers, Mülheim an der Ruhr, Neukirchen-Vluyn, Oberhausen, Rheinberg, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde (Niederrhein), Wesel, Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten, Waltrop

Informationen zum Förderprogramm

Kurzbeschreibung:

Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen nach dem Schwammstadt-Prinzip in der Emscher-Lippe-Region. Gefördert werden insbesondere die Abkopplung von befestigten Flächen von der Kanalisation, Dach- und Fassadenbegrünung, Regenwasserversickerung sowie andere Maßnahmen zur Hitze- und Starkregenvorsorge. Die Förderung ist Teil des Programms „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) und richtet sich an Kommunen, private Eigentümer:innen sowie Unternehmen.

Bereich:

Investive Maßnahmen

Stichtag für Einreichungen:

Einreichung jederzeit möglich

Geltungsdauer der Richtlinie:

Keine festgelegte Geltungsdauer

Links:

https://www.klima-werk.de/kris-foerderung/gestaltungsraeume

Art der Förderung:

Zuschuss

Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:

Bis zu 90 % Förderung für private Eigentümer*innen

Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ebene:

Kommune

Förderraum:

Kommune

Ihre Fördersuche:

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Wie können wir Ihnen helfen?

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