Informationen zum Förderprogramm
Kurzbeschreibung:
Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen nach dem Schwammstadt-Prinzip in der Emscher-Lippe-Region. Gefördert werden insbesondere die Abkopplung von befestigten Flächen von der Kanalisation, Dach- und Fassadenbegrünung, Regenwasserversickerung sowie andere Maßnahmen zur Hitze- und Starkregenvorsorge. Die Förderung ist Teil des Programms „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) und richtet sich an Kommunen, private Eigentümer:innen sowie Unternehmen.
Bereich:
Investive Maßnahmen
Stichtag für Einreichungen:
Einreichung jederzeit möglich
Geltungsdauer der Richtlinie:
Keine festgelegte Geltungsdauer
Links:
https://www.klima-werk.de/kris-foerderung/gestaltungsraeume
Art der Förderung:
Zuschuss
Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:
Bis zu 90 % Förderung für private Eigentümer*innen
Fördergeber:
Land NRW, Emschergenossenschaft und Lippeverband
Ebene:
Kommune
Förderraum:
Bergkamen, Bochum, Bönen, Breckerfeld, Castrop-Rauxel, Dortmund, Ennepe-Ruhr-Kreis, Ennepetal, Fröndenberg/Ruhr, Gevelsberg, Hagen, Hamm, Hattingen, Herdecke, Herne, Holzwickede, Kamen, Lünen, Recklinghausen, Schwelm, Schwerte, Selm, Sprockhövel, Unna, Werne, Wetter (Ruhr), Witten, Alpen, Dinslaken, Duisburg, Essen, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Moers, Mülheim an der Ruhr, Neukirchen-Vluyn, Oberhausen, Rheinberg, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde (Niederrhein), Wesel, Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten, Waltrop
Informationen zum Förderprogramm
Kurzbeschreibung:
Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen nach dem Schwammstadt-Prinzip in der Emscher-Lippe-Region. Gefördert werden insbesondere die Abkopplung von befestigten Flächen von der Kanalisation, Dach- und Fassadenbegrünung, Regenwasserversickerung sowie andere Maßnahmen zur Hitze- und Starkregenvorsorge. Die Förderung ist Teil des Programms „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) und richtet sich an Kommunen, private Eigentümer:innen sowie Unternehmen.
Bereich:
Investive Maßnahmen
Stichtag für Einreichungen:
Einreichung jederzeit möglich
Geltungsdauer der Richtlinie:
Keine festgelegte Geltungsdauer
Links:
https://www.klima-werk.de/kris-foerderung/gestaltungsraeume
Art der Förderung:
Zuschuss
Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:
Bis zu 90 % Förderung für private Eigentümer*innen
Fördergeber:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Ebene:
Kommune
Förderraum:
Kommune
Ihre Fördersuche:
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