Bund
Förderraum:Nordrhein-Westfalen
Programm:Regionales Wirtschaftsförderprogramm (RWP)
Kurzbeschreibung:Gefördert wird der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur, der Energieinfrastruktur und der Tourismusinfrastruktur sowie sonstige Maßnahmen zur Flankierung von Strukturproblemen. Gefördert werden unter anderem Ausgaben für den Kanalbau sowie die Regenrückhaltung und –klärung und für die Begrünung und die Platzgestaltung
Bereich:Investive Maßnahmen
Stichtag für Einreichungen:1.6. und 1.12. eines jeden Jahres
Geltungsdauer der Richtlinie:Keine festgelegte Geltungsdauer
Links:
https://www.wirtschaft.nrw/foerderung-von-regionen
Zuschuss
Max. Zuwendungssumme und / oder -quote:bis zu 90 % förderfähiger Ausgaben
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
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