Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG).

Hinzu kommen eigenständige gesetzliche Regelungen der Länder zur Klimaanpassung. Diese haben auch die Ausgestaltung des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes beeinflusst. So wird in der Begründung zum Bundes-Klimaanpassungsgesetz mehrfach auf das Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen verwiesen. Das im Juli 2021 vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedete – deutschlandweit erste Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG) bietet den rechtlichen Rahmen des Klimaanpassungsprozesses in NRW. Mit dem Gesetz schreibt die Landesregierung das Ziel fest, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, Schäden zu minimieren und die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen.