THEMA: Rechtliche Rahmenbedinungen zur Klimaanpassung
THEMA: Rechtliche Rahmenbedinungen zur Klimaanpassung
NRW-weites Klimaanpassungsgesetz
Anpassung an den Klimawandel in NRW
Das im Juli 2021 vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedete, bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz bietet den rechtlichen Rahmen des Klimaanpassungsprozesses in NRW. Mit dem Gesetz schreibt die Landesregierung das Ziel fest, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, Schäden zu minimieren und die Widerstandsfähigkeit zu steigern. Alle Träger öffentlicher Aufgaben sind fortan dazu verpflichtet, Klimafolgen und –anpassung bei allen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Zudem ist unter anderem die Erstellung und Fortschreibung einer neuen Klimaanpassungsstrategie, sowie die bereits erfolgte Einrichtung eines Beirates für Klimaanpassung festgeschrieben. Auf Grundlage des Klimaanpassungsgesetzes wird außerdem ein fortlaufendes, wissenschaftlich fundiertes Klimafolgen- und Anpassungsmonitoring durchgeführt.
Ziel im Bereich Klimaanpassung ist es, Maßnahmen flächendeckend umzusetzen und die Strategie zur Klimaanpassung auf der Grundlage neu gewonnenen Wissens fortläufig zu überarbeiten. Gleichzeitig gilt es, Akteure der Klimaanpassung wie Kommunen, Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bei ihren Aktivtäten bestmöglich zu unterstützen. Die Unterstützungsangebote reichen von der Datenbereitstellung über Information und Beratung bis zur Projektförderung sowie Struktur- und Netzwerkbildung.
Weitere Informationen:
Zum Klimaanpassungsgesetz auf RECHT.NRW.DE
NRW-weites Klimaanpassungs-Gesetz
Anpassung an den Klimawandel in NRW
Das im Juli 2021 vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedete, bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz bietet den rechtlichen Rahmen des Klimaanpassungsprozesses in NRW. Mit dem Gesetz schreibt die Landesregierung das Ziel fest, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, Schäden zu minimieren und die Widerstandsfähigkeit zu steigern. Alle Träger öffentlicher Aufgaben sind fortan dazu verpflichtet, Klimafolgen und –anpassung bei allen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Zudem ist unter anderem die Erstellung und Fortschreibung einer neuen Klimaanpassungsstrategie, sowie die bereits erfolgte Einrichtung eines Beirates für Klimaanpassung festgeschrieben. Auf Grundlage des Klimaanpassungsgesetzes wird außerdem ein fortlaufendes, wissenschaftlich fundiertes Klimafolgen- und Anpassungsmonitoring durchgeführt.
Ziel im Bereich Klimaanpassung ist es, Maßnahmen flächendeckend umzusetzen und die Strategie zur Klimaanpassung auf der Grundlage neu gewonnenen Wissens fortläufig zu überarbeiten. Gleichzeitig gilt es, Akteure der Klimaanpassung wie Kommunen, Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bei ihren Aktivtäten bestmöglich zu unterstützen. Die Unterstützungsangebote reichen von der Datenbereitstellung über Information und Beratung bis zur Projektförderung sowie Struktur- und Netzwerkbildung.
Weitere Informationen:
Zum Klimaanpassungsgesetz auf RECHT.NRW.DE
Alle Beiträge zum Thema: Gesetze, Richtlinien und Strategien der Klimaanpassung

Klimaanpassung strategisch gedacht – nun auch auf Bundesebene!
Ein Novum: Die Strategie enthält erstmals messbare Ziele zur Klimaanpassung in Deutschland: insgesamt 33 Ziele, die sieben Clustern zugeordnet sind. Die meisten Ziele sollen im Jahr 2030 erreicht werden, einige bis 2050.
Die sieben Cluster lauten „Infrastruktur“, „Land und Landnutzung“, „menschliche Gesundheit und Pflege“, „Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz“, „Wasser“, „Wirtschaft“ sowie ein Cluster mit übergreifenden Themenbereichen.

Die neue Klimaanpassungsstrategie des Landes NRW ist da!
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat eine umfassende Klimaanpassungsstrategie verabschiedet, um das Land gegen die Folgen des Klimawandels zukunftssicher zu machen. Diese Strategie entspricht dabei den Vorgaben des Bundes- und Landesklimaanpassungsgesetzes und bietet konkrete Unterstützung für Kommunen, Unternehmen und Bürger:innen.

Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS).
Bereits 2008 hat die Bundesregierung die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) beschlossen, die seitdem zweimalfortgeschrieben wurde und in ihren Anlagen den Aktionsplan Anpassung enthält. Hierbei handelt es sich um sog. Maßnahmenpläne, die für verschiedene Handlungsfelder mögliche Maßnahmen zur Klimaanpassung zusammentragen, um ein koordiniertes Anpassungshandeln sicherzustellen. Weitere wichtige Bestandteile des Anpassungsprozesses sind die Klimarisikoanalysen und das Monitoring zur DAS, das regelmäßig die Folgen des Klimawandels und die Wirkung bereits eingeleiteter Anpassungsmaßnahmen für Deutschland beobachtet. Die DAS bildet somit die Grundlage für die Klimaanpassungspolitik in Deutschland.
Bundesweites Klimaanpassungsgesetz (KAnG).
Während die DAS als Rahmenstrategie die allgemeinen Handlungsfelder und Ziele definiert, sorgt das im Juli 2024 in Kraft getretene bundesweite Klimaanpassungsgesetz (KAnG) dafür, dass die Vorgaben verbindlich in Bundesgesetze und -richtlinien integriert werden. Das KAnG schafft demnach die rechtlichen Grundlagen und Instrumente, um die Klimaanpassungsziele der DAS effektiv und nachhaltig umzusetzen.

Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG).
Hinzu kommen eigenständige gesetzliche Regelungen der Länder zur Klimaanpassung. Diese haben auch die Ausgestaltung des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes beeinflusst. So wird in der Begründung zum Bundes-Klimaanpassungsgesetz mehrfach auf das Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen verwiesen. Das im Juli 2021 vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedete – deutschlandweit erste Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG) bietet den rechtlichen Rahmen des Klimaanpassungsprozesses in NRW. Mit dem Gesetz schreibt die Landesregierung das Ziel fest, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, Schäden zu minimieren und die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen.
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