ESG-Reporting meets Klimaanpassung
Lange galt der Nachhaltigkeitsbericht für viele Unternehmen als Kür, doch das hat sich dieses Jahr geändert. Seit 2024 wird die bislang geltende Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (die Non-Financial Reporting Directive) durch die 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt. Bei der CSRD handelt es sich um eine Richtlinie der Europäischen Union zur Berichterstattung von Nachhaltigkeit in Unternehmen, die klar definierte Berichtsanforderungen mit sich bringt: Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese verpflichten nun eine wachsende Zahl an Unternehmen, zu den ESG-Kriterien „Umwelt“, „Soziales/Gesellschaft“ und „Unternehmensführung“ zu berichten.
- Was wird sich mit der Einführung der CSRD für Unternehmen ändern?
- Welche Rolle spielt die Klimaanpassung in der CSRD-Berichterstattung?
- Welche Chancen und Synergien ergeben sich daraus für Unternehmen?
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