NKU-Sprechstunde

2026-10-28T00:00:00+00:00
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NKU-SPRECHSTUNDE
Die Fragestunde des Netzwerks Klimaanpassung & Unternehmen.NRW

„Das neue Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen“

19. November 2026 um 08:00 Uhr (30 – 45 Minuten, online)

Ort: Online

Anmeldung

Sehr geehrte Damen und Herren,

NRW hat 2021 als erstes Bundesland ein Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Nach dem Landtagsbeschluss am 14.10.2026 tritt das novellierte Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen bald in Kraft. Mit dieser Novelle stärkt die Landesregierung die rechtliche Grundlage, schafft neue Instrumente und sorgt für Einheitlichkeit zwischen Bundes- und Landesrecht. Das neue Gesetz enthält eine Ermächtigungsklausel in § 5 Absatz 3, über welche die Landesregierung per Rechtsverordnung eine Pflicht zur Erstellung von Klimaanpassungskonzepte für Gemeinden einführen und die Anforderungen festlegen kann. Diese Verpflichtung wird mit einem Belastungsausgleich für die Kommunen verknüpft.

In der nächsten NKU-Sprechstunde am 19. November sprechen wir mir Hannah Sassen vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW zu den Neuerungen des Gesetzes. Was bedeutet die Verpflichtung von Kommunen zur Erstellung von Klimaanpassungskonzepten und was sind mögliche Auswirkungen auf Unternehmen

Bringen Sie gerne Ihre Fragen und Erfahrungen mit.

Künftige Termine der NKU-Sprechstunde:

In unserem Veranstaltungskalender finden Sie Informationen und Anmeldemöglichkeiten zu allen Veranstaltungen des Netzwerks!

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