THEMA: Rechtliche Rahmenbedingungen zur Klimaanpassung
THEMA: Rechtliche Rahmenbedingungen zur Klimaanpassung
Die neue Klimaanpassungsstrategie des Landes NRW ist da!
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat eine umfassende Klimaanpassungsstrategie verabschiedet, um das Land gegen die Folgen des Klimawandels zukunftssicher zu machen. Diese Strategie entspricht dabei den Vorgaben des Bundes- und Landesklimaanpassungsgesetzes und bietet konkrete Unterstützung für Kommunen, Unternehmen und Bürger:innen.
Welche Rolle spielt die Wirtschaft in der Strategie?
Die Klimaanpassungsstrategie deckt 16 Handlungsfelder in vier Clustern ab, eins davon ist das Cluster „Wirtschaft“. Die anderen Cluster lauten „Mensch“, „Umwelt“ sowie „Planung und Bau“.
Das Cluster „Wirtschaft“ teilt sich in die vier Handlungsfelder „Industrie und Gewerbe“, „Finanz- und Versicherungswirtschaft“, „Energiewirtschaft“ und „Tourismuswirtschaft“.
Ein Maßnahmenkatalog sieht insgesamt 110 Maßnahmen vor, die bis 2029 umgesetzt werden sollen, davon 14 Maßnahmen im Cluster Wirtschaft.
Im Handlungsfeld Industrie und Gewerbe wird der Staat nicht als ausführender Akteur tätig sein, denn die „unternehmenseigene Anpassung soll in erster Linie in der Verantwortung der privatwirtschaftlichen Akteure und Unternehmen liegen.“
Was bedeutet die Strategie für Unternehmen in NRW?
Damit Unternehmen in der Lage sind, sich anzupassen, sieht die Klimaanpassungsstrategie vor, ihnen die Möglichkeit zu bieten, „sich zu Risiken zu informieren und sich durch Beratungsangebote und finanzielle Unterstützung an die Folgen des Klimawandels anzupassen.“
Dabei entsteht jedoch keine Verpflichtung für Unternehmen, sondern es handelt sich um ein Angebot.
Gleichzeitig soll die Klimaanpassungswirtschaft gestärkt werden, „um die Voraussetzung für die Klimaanpassung sicherzustellen und Potenziale für Unternehmen zu erschließen“.
Bei den Maßnahmen im Handlungsfeld „Industrie und Gewerbe“ handelt es sich konkret um folgende:
- Einrichtung einer Beratungsförderung für betriebliche Klimaanpassung
- Verstetigung der landesweiten Beratungs- und Vernetzungsangebote zum Thema Klimaanpassung für Unternehmen
- Etablierung einer messeähnlichen Veranstaltung der Klimaanpassungswirtschaft
- Durchführung einer Bedarfsanalyse zur Einrichtung und Ausgestaltung von Reallaboren für die Klimaanpassungswirtschaft
- Ressortübergreifende Vernetzung zur Ressource Wasser
- Stärkung der kommunalen Wirtschaftsförderungen als Multiplikatoren der betrieblichen Klimaanpassung in Nordrhein-Westfalen
Die vollständige Strategie mit allen Details finden Sie hier.
Die neue Klimaanpassungsstrategie des Landes NRW ist da!
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat eine umfassende Klimaanpassungsstrategie verabschiedet, um das Land gegen die Folgen des Klimawandels zukunftssicher zu machen. Diese Strategie entspricht dabei den Vorgaben des Bundes- und Landesklimaanpassungsgesetzes und bietet konkrete Unterstützung für Kommunen, Unternehmen und Bürger:innen.
Welche Rolle spielt die Wirtschaft in der Strategie?
Die Klimaanpassungsstrategie deckt 16 Handlungsfelder in vier Clustern ab, eins davon ist das Cluster „Wirtschaft“. Die anderen Cluster lauten „Mensch“, „Umwelt“ sowie „Planung und Bau“.
Das Cluster „Wirtschaft“ teilt sich in die vier Handlungsfelder „Industrie und Gewerbe“, „Finanz- und Versicherungswirtschaft“, „Energiewirtschaft“ und „Tourismuswirtschaft“.
Ein Maßnahmenkatalog sieht insgesamt 110 Maßnahmen vor, die bis 2029 umgesetzt werden sollen, davon 14 Maßnahmen im Cluster Wirtschaft.
Im Handlungsfeld Industrie und Gewerbe wird der Staat nicht als ausführender Akteur tätig sein, denn die „unternehmenseigene Anpassung soll in erster Linie in der Verantwortung der privatwirtschaftlichen Akteure und Unternehmen liegen.“
Was bedeutet die Strategie für Unternehmen in NRW?
Damit Unternehmen in der Lage sind, sich anzupassen, sieht die Klimaanpassungsstrategie vor, ihnen die Möglichkeit zu bieten, „sich zu Risiken zu informieren und sich durch Beratungsangebote und finanzielle Unterstützung an die Folgen des Klimawandels anzupassen.“
Dabei entsteht jedoch keine Verpflichtung für Unternehmen, sondern es handelt sich um ein Angebot.
Gleichzeitig soll die Klimaanpassungswirtschaft gestärkt werden, „um die Voraussetzung für die Klimaanpassung sicherzustellen und Potenziale für Unternehmen zu erschließen“.
Bei den Maßnahmen im Handlungsfeld „Industrie und Gewerbe“ handelt es sich konkret um folgende:
- Einrichtung einer Beratungsförderung für betriebliche Klimaanpassung
- Verstetigung der landesweiten Beratungs- und Vernetzungsangebote zum Thema Klimaanpassung für Unternehmen
- Etablierung einer messeähnlichen Veranstaltung der Klimaanpassungswirtschaft
- Durchführung einer Bedarfsanalyse zur Einrichtung und Ausgestaltung von Reallaboren für die Klimaanpassungswirtschaft
- Ressortübergreifende Vernetzung zur Ressource Wasser
- Stärkung der kommunalen Wirtschaftsförderungen als Multiplikatoren der betrieblichen Klimaanpassung in Nordrhein-Westfalen
Die vollständige Strategie mit allen Details finden Sie hier.
Alle Beiträge zum Thema: Gesetze, Richtlinien und Strategien der Klimaanpassung

Klimaanpassung strategisch gedacht – nun auch auf Bundesebene!
Ein Novum: Die Strategie enthält erstmals messbare Ziele zur Klimaanpassung in Deutschland: insgesamt 33 Ziele, die sieben Clustern zugeordnet sind. Die meisten Ziele sollen im Jahr 2030 erreicht werden, einige bis 2050.
Die sieben Cluster lauten „Infrastruktur“, „Land und Landnutzung“, „menschliche Gesundheit und Pflege“, „Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz“, „Wasser“, „Wirtschaft“ sowie ein Cluster mit übergreifenden Themenbereichen.

Die neue Klimaanpassungsstrategie des Landes NRW ist da!
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat eine umfassende Klimaanpassungsstrategie verabschiedet, um das Land gegen die Folgen des Klimawandels zukunftssicher zu machen. Diese Strategie entspricht dabei den Vorgaben des Bundes- und Landesklimaanpassungsgesetzes und bietet konkrete Unterstützung für Kommunen, Unternehmen und Bürger:innen.

Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS).
Bereits 2008 hat die Bundesregierung die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) beschlossen, die seitdem zweimalfortgeschrieben wurde und in ihren Anlagen den Aktionsplan Anpassung enthält. Hierbei handelt es sich um sog. Maßnahmenpläne, die für verschiedene Handlungsfelder mögliche Maßnahmen zur Klimaanpassung zusammentragen, um ein koordiniertes Anpassungshandeln sicherzustellen. Weitere wichtige Bestandteile des Anpassungsprozesses sind die Klimarisikoanalysen und das Monitoring zur DAS, das regelmäßig die Folgen des Klimawandels und die Wirkung bereits eingeleiteter Anpassungsmaßnahmen für Deutschland beobachtet. Die DAS bildet somit die Grundlage für die Klimaanpassungspolitik in Deutschland.
Bundesweites Klimaanpassungsgesetz (KAnG).
Während die DAS als Rahmenstrategie die allgemeinen Handlungsfelder und Ziele definiert, sorgt das im Juli 2024 in Kraft getretene bundesweite Klimaanpassungsgesetz (KAnG) dafür, dass die Vorgaben verbindlich in Bundesgesetze und -richtlinien integriert werden. Das KAnG schafft demnach die rechtlichen Grundlagen und Instrumente, um die Klimaanpassungsziele der DAS effektiv und nachhaltig umzusetzen.

Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG).
Hinzu kommen eigenständige gesetzliche Regelungen der Länder zur Klimaanpassung. Diese haben auch die Ausgestaltung des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes beeinflusst. So wird in der Begründung zum Bundes-Klimaanpassungsgesetz mehrfach auf das Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen verwiesen. Das im Juli 2021 vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedete – deutschlandweit erste Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG) bietet den rechtlichen Rahmen des Klimaanpassungsprozesses in NRW. Mit dem Gesetz schreibt die Landesregierung das Ziel fest, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, Schäden zu minimieren und die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen.
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