THEMA: Rechtliche Rahmenbedingungen zur Klimaanpassung

THEMA: Rechtliche Rahmenbedingungen zur Klimaanpassung

Klimaanpassung strategisch gedacht – auf Landes- und Bundesebene!

Seit dem 01. Juli 2024 ist die Klimaanpassung in Deutschland durch das Klimaanpassungsgesetz gesetzlich verankert. Zentrale Elemente des Gesetzes bilden: 

  • Die Stärkung der Klimaanpassung vor Ort. Dabei spielen die Landesregierungen eine wichtige Rolle. Das Gesetz beauftragt sie, bis spätestens zum 31. Januar 2027 landeseigene Klimaanpassungsstrategien mit Maßnahmenplänen zu entwickeln und umzusetzen. Die Landesstrategien sind außerdem alle 5 Jahre fortzuschreiben. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat bereits im November 2024 eine umfassende Klimaanpassungsstrategie (KLANS) verabschiedet, um das Land zukunftssicher zu machen und gegen die Folgen des Klimawandels zu wappnen. Diese Strategie entspricht den Vorgaben des Bundes- und Landesklimaanpassungsgesetzes und bietet konkrete Unterstützung für Kommunen, Unternehmen und Bürger:innen. 
  • Die Erstellung einer nationalen Klimaanpassungsstrategie (Deutsche Anpassungsstrategie "DAS") – diese wurde am 11.12.2024 vom Bundeskabinett verabschiedet und baut auf der DAS und ihrer Fortschreibungen seit 2008 auf.  

Die neue DAS wurde somit nur wenige Wochen nach der Anpassungsstrategie des Landes NRW veröffentlicht. In der DAS werden übergeordnete Ziele in verschiedenen Clustern festgelegt, die Maßnahmen innerhalb der Zuständigkeit des Bundes abdecken. Zusätzlich werden Empfehlungen für Maßnahmen, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, ausgesprochen.  

Im Folgenden werden Synergien und Parallelen sowie Unterschiede der beiden Strategien im Hinblick auf das Handlungsfeld „Wirtschaft" näher beleuchtet.  

Klimaanpassung strategisch gedacht – auf Landes- und Bundesebene!

Seit dem 01. Juli 2024 ist die Klimaanpassung in Deutschland durch das Klimaanpassungsgesetz gesetzlich verankert. Zentrale Elemente des Gesetzes bilden:

  • Die Stärkung der Klimaanpassung vor Ort. Dabei spielen die Landesregierungen eine wichtige Rolle. Das Gesetz beauftragt sie, bis spätestens zum 31. Januar 2027 landeseigene Klimaanpassungsstrategien mit Maßnahmenplänen zu entwickeln und umzusetzen. Die Landesstrategien sind außerdem alle 5 Jahre fortzuschreiben. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat bereits im November 2024 eine umfassende Klimaanpassungsstrategie (KLANS) verabschiedet, um das Land zukunftssicher zu machen und gegen die Folgen des Klimawandels zu wappnen. Diese Strategie entspricht den Vorgaben des Bundes- und Landesklimaanpassungsgesetzes und bietet konkrete Unterstützung für Kommunen, Unternehmen und Bürger:innen.
  • Die Erstellung einer nationalen Klimaanpassungsstrategie (Deutsche Anpassungsstrategie “DAS”) – diese wurde am 11.12.2024 vom Bundeskabinett verabschiedet und baut auf der DAS und ihrer Fortschreibungen seit 2008 auf.

Die neue DAS wurde somit nur wenige Wochen nach der Anpassungsstrategie des Landes NRW veröffentlicht. In der DAS werden übergeordnete Ziele in verschiedenen Clustern festgelegt, die Maßnahmen innerhalb der Zuständigkeit des Bundes abdecken. Zusätzlich werden Empfehlungen für Maßnahmen, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, ausgesprochen.

Im Folgenden werden Synergien und Parallelen sowie Unterschiede der beiden Strategien im Hinblick auf das Handlungsfeld „Wirtschaft“ näher beleuchtet.

Vergleich: Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) und Klimaanpassungsstrategie des Landes NRW (KLANS)

Vergleich: Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) und Klimaanpassungsstrategie des Landes NRW (KLANS)

(Zum Vergrößern der Ansicht Bild anklicken.)

Vergleich: Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) und Klimaanpassungsstrategie des Landes NRW (KLANS)

Vergleich: Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) und Klimaanpassungsstrategie des Landes NRW (KLANS)

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Klimaanpassungswirtschaft

In beiden Strategien stellt die Stärkung der Klimaanpassungswirtschaft ein zentrales Element dar: Die DAS verfolgt das Ziel, dass „deutsche Unternehmen erfolgreich Klimaanpassungstechnologien und Dienstleistungen auf (inter-)nationalen Märkten anbieten und vertreiben“. Die KLANS verfolgt das Ziel, die Klimaanpassungswirtschaft zu stärken, „um die Voraussetzung für die Klimaanpassung sicherzustellen und Potenziale für Unternehmen zu erschließen“. Als konkrete Maßnahme sieht die KLANS u.a. die „Durchführung einer Bedarfsanalyse zur Einrichtung und Ausgestaltung von Reallaboren für die Klimaanpassungswirtschaft“ vor. Reallabore könnten Start-Ups und bestehenden Unternehmen die Möglichkeit geben, Innovationen auch im öffentlichen Raum unter realen Bedingungen praxisnah auszuentwickeln und rechtssicher zu testen. Beide Strategien legen damit einen Fokus auf die Entwicklung der Klimaanpassungswirtschaft – denn betriebliche Klimaanpassung erfordert entsprechende Dienstleistungen und Lösungen, die durch die Klimaanpassungswirtschaft bereitgestellt werden müssen. Für die Klimaanpassungswirtschaft kann dies positive wirtschaftliche Entwicklungen bedeuten. Die Bestrebungen aus DAS und KLANS können potenziell Synergien kreieren, die zur Stärkung der Anpassungswirtschaft beitragen. 

Internationaler Anspruch

Die DAS strebt an, dass die Klimaanpassungswirtschaft auch international wettbewerbsfähig ist. Die KLANS formuliert mit der Maßnahme zur „Etablierung einer messeähnlichen Veranstaltung der Klimaanpassungswirtschaft“, der sogenannten “Resilience Expo”, ebenfalls den Anspruch dauerhaft eine internationale Vorreiterrolle in der Unterstützung der Klimaanpassungswirtschaft einzunehmen. Die Expo strebt – als weltweit erste Ausstellung rund um Produkte, Technologien und Dienstleistungen für Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel – eine regionale Verankerung bei gleichzeitiger Internationalisierung an. Ziel ist es, durch eine feste Verankerung im Rheinischen Revier zu einer nachhaltigen Stärkung der (Klimaanpassungs-)Wirtschaft in der Strukturwandelregion beizutragen und gleichzeitig die Außenwirtschaft der Klimaanpassung in NRW weiter zu stärken. 2025 fand die Resilience Expo am 23.06. in Neuss statt. Insgesamt nahmen rund 300 Besuchende sowie fast 40 Ausstellende an der ersten Resilience Expo teil. Die Resilience Expo wird somit langfristig zu einer Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen – für Unternehmen in NRW und deutschlandweit.  

Durchgeführt wird die Resilience Expo von VDI TZ, der Prognos AG, Rebel Deutschland GmbH und CLIMATICON GmbH im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr. Weitere Infos finden Sie hier. 

Klimaanpassungswirtschaft

In beiden Strategien stellt die Stärkung der Klimaanpassungswirtschaft ein zentrales Element dar: Die DAS verfolgt das Ziel, dass „deutsche Unternehmen erfolgreich Klimaanpassungstechnologien und Dienstleistungen auf (inter-)nationalen Märkten anbieten und vertreiben“. Die KLANS verfolgt das Ziel, die Klimaanpassungswirtschaft zu stärken, „um die Voraussetzung für die Klimaanpassung sicherzustellen und Potenziale für Unternehmen zu erschließen“. Als konkrete Maßnahme sieht die KLANS u.a. die „Durchführung einer Bedarfsanalyse zur Einrichtung und Ausgestaltung von Reallaboren für die Klimaanpassungswirtschaft“ vor. Reallabore könnten Start-Ups und bestehenden Unternehmen die Möglichkeit geben, Innovationen auch im öffentlichen Raum unter realen Bedingungen praxisnah auszuentwickeln und rechtssicher zu testen. Beide Strategien legen damit einen Fokus auf die Entwicklung der Klimaanpassungswirtschaft – denn betriebliche Klimaanpassung erfordert entsprechende Dienstleistungen und Lösungen, die durch die Klimaanpassungswirtschaft bereitgestellt werden müssen. Für die Klimaanpassungswirtschaft kann dies positive wirtschaftliche Entwicklungen bedeuten. Die Bestrebungen aus DAS und KLANS können potenziell Synergien kreieren, die zur Stärkung der Anpassungswirtschaft beitragen.

Internationaler Anspruch

Die DAS strebt an, dass die Klimaanpassungswirtschaft auch international wettbewerbsfähig ist. Die KLANS formuliert mit der Maßnahme zur „Etablierung einer messeähnlichen Veranstaltung der Klimaanpassungswirtschaft“, der sogenannten “Resilience Expo”, ebenfalls den Anspruch dauerhaft eine internationale Vorreiterrolle in der Unterstützung der Klimaanpassungswirtschaft einzunehmen. Die Expo strebt – als weltweit erste Ausstellung rund um Produkte, Technologien und Dienstleistungen für Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel – eine regionale Verankerung bei gleichzeitiger Internationalisierung an. Ziel ist es, durch eine feste Verankerung im Rheinischen Revier zu einer nachhaltigen Stärkung der (Klimaanpassungs-)Wirtschaft in der Strukturwandelregion beizutragen und gleichzeitig die Außenwirtschaft der Klimaanpassung in NRW weiter zu stärken. 2025 fand die Resilience Expo am 23.06. in Neuss statt. Insgesamt nahmen rund 300 Besuchende sowie fast 40 Ausstellende an der ersten Resilience Expo teil. Die Resilience Expo wird somit langfristig zu einer Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen – für Unternehmen in NRW und deutschlandweit.

Durchgeführt wird die Resilience Expo von VDI TZ, der Prognos AG, Rebel Deutschland GmbH und CLIMATICON GmbH im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr. Weitere Infos finden Sie hier.

Arbeitsschutz

Auch dem Schutz von Mitarbeitenden kommt in der Klimaanpassung eine besondere Bedeutung zu. Das Thema wird in der DAS unter dem ergänzenden Handlungsfeld „Arbeitsschutz in der Klimaanpassung" aufgegriffen. Durch den Anstieg von Extremwetterereignissen, insbesondere in Bezug auf Hitzetage, aber auch Veränderungen durch stärkeren Pollenflug oder das Vorkommen von Stechmücken, muss weiterhin der Schutz und die Gesundheit von Mitarbeitenden sichergestellt werden können. Unternehmen müssen die Arbeitsbedingungen daher an die neuen Umstände anpassen. Um das zu gewährleisten, muss auch der Arbeitsschutz auf die neuen Gefahren ausgerichtet sein, was im Rahmen des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzt wird. Da der Arbeitsschutz jedoch hauptsächlich auf Bundesebene angesiedelt ist, wird bisher nur in der DAS auf das Thema eingegangen, in der KLANS noch nicht.  

Arbeitsschutz

Auch dem Schutz von Mitarbeitenden kommt in der Klimaanpassung eine besondere Bedeutung zu. Das Thema wird in der DAS unter dem ergänzenden Handlungsfeld „Arbeitsschutz in der Klimaanpassung“ aufgegriffen. Durch den Anstieg von Extremwetterereignissen, insbesondere in Bezug auf Hitzetage, aber auch Veränderungen durch stärkeren Pollenflug oder das Vorkommen von Stechmücken, muss weiterhin der Schutz und die Gesundheit von Mitarbeitenden sichergestellt werden können. Unternehmen müssen die Arbeitsbedingungen daher an die neuen Umstände anpassen. Um das zu gewährleisten, muss auch der Arbeitsschutz auf die neuen Gefahren ausgerichtet sein, was im Rahmen des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzt wird. Da der Arbeitsschutz jedoch hauptsächlich auf Bundesebene angesiedelt ist, wird bisher nur in der DAS auf das Thema eingegangen, in der KLANS noch nicht.

Beratungsangebot zur Klimaanpassung von Unternehmen

Beide Strategien stellen die Stärkung eines Beratungsangebots für Unternehmen in den Vordergrund: Die KLANS sieht die Einrichtung einer Beratungsförderung für betriebliche Klimaanpassung sowie die Verstetigung der landesweiten Beratungs- und Vernetzungsangebote zum Thema Klimaanpassung für Unternehmen vor. Konkret ist vorgesehen, dass das Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen.NRW (NKU) durch eine langfristige Verstetigung seiner landesweiten Angebote die erste Anlaufstelle für alle in NRW ansässigen Unternehmen bleiben soll. Auf diese Weise wird eine dauerhafte, kompetente Beratung und Vernetzung sichergestellt, damit Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen bestmöglich unterstützt werden können. Die DAS sieht die Prüfung einer Beratungsstelle für Unternehmen in Anlehnung an das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) für Kommunen und soziale Einrichtungen vor. Der Ausbau des Beratungsangebots kann und sollte dementsprechend komplementär erfolgen – ein enger Austausch zwischen den entsprechenden Beratungsstellen kann dabei zielführend sein.  

Beratungsangebot zur Klimaanpassung von Unternehmen

Beide Strategien stellen die Stärkung eines Beratungsangebots für Unternehmen in den Vordergrund: Die KLANS sieht die Einrichtung einer Beratungsförderung für betriebliche Klimaanpassung sowie die Verstetigung der landesweiten Beratungs- und Vernetzungsangebote zum Thema Klimaanpassung für Unternehmen vor. Konkret ist vorgesehen, dass das Netzwerk Klimaanpassung & Unternehmen.NRW (NKU) durch eine langfristige Verstetigung seiner landesweiten Angebote die erste Anlaufstelle für alle in NRW ansässigen Unternehmen bleiben soll. Auf diese Weise wird eine dauerhafte, kompetente Beratung und Vernetzung sichergestellt, damit Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen bestmöglich unterstützt werden können. Die DAS sieht die Prüfung einer Beratungsstelle für Unternehmen in Anlehnung an das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) für Kommunen und soziale Einrichtungen vor. Der Ausbau des Beratungsangebots kann und sollte dementsprechend komplementär erfolgen – ein enger Austausch zwischen den entsprechenden Beratungsstellen kann dabei zielführend sein.

Klimadaten / Klimarisiken

In der DAS beziehen sich zwei von vier Zielen für die Wirtschaft auf die Einbeziehung physischer Klimarisiken in Entscheidungsfindung von Unternehmen. Dies wird in der KLANS nicht gleichermaßen explizit aufgegriffen. Das Land NRW verfügt aber mit dem Klimaatlas NRW des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) über ein Tool, das der Öffentlichkeit kostenfrei zur Verfügung steht und umfangreiche Informationen zur Entwicklung des Klimas, Folgen und Anpassungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen bereitstellt. Die KLANS sieht eine Erweiterung des Klimaatlas vor (um Karten von versiegelten Flächen, potenziellen Brachflächen, zur Regenerosivität sowie um den Wasserhaushalts- und Dürremonitor). Damit kann NRW eine Vorreiterrolle in der Bereitstellung von Klimadaten bzw. Daten zu Klimarisiken auf Landesebene einnehmen. Die vom Klimaatlas zur Verfügung gestellten Daten können von Unternehmen in NRW genutzt werden, um ihre physischen Klimarisiken einzuschätzen. Maßnahmen aus der KLANS tragen somit maßgeblich zur Erreichung von Zielen der DAS bei.  

Klimadaten / Klimarisiken

In der DAS beziehen sich zwei von vier Zielen für die Wirtschaft auf die Einbeziehung physischer Klimarisiken in Entscheidungsfindung von Unternehmen. Dies wird in der KLANS nicht gleichermaßen explizit aufgegriffen. Das Land NRW verfügt aber mit dem Klimaatlas NRW des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) über ein Tool, das der Öffentlichkeit kostenfrei zur Verfügung steht und umfangreiche Informationen zur Entwicklung des Klimas, Folgen und Anpassungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen bereitstellt. Die KLANS sieht eine Erweiterung des Klimaatlas vor (um Karten von versiegelten Flächen, potenziellen Brachflächen, zur Regenerosivität sowie um den Wasserhaushalts- und Dürremonitor). Damit kann NRW eine Vorreiterrolle in der Bereitstellung von Klimadaten bzw. Daten zu Klimarisiken auf Landesebene einnehmen. Die vom Klimaatlas zur Verfügung gestellten Daten können von Unternehmen in NRW genutzt werden, um ihre physischen Klimarisiken einzuschätzen. Maßnahmen aus der KLANS tragen somit maßgeblich zur Erreichung von Zielen der DAS bei.

Fazit

Insgesamt zeigen die Veröffentlichungen der beiden Strategien, dass die Klimaanpassung in der Politik eine zunehmend größere Rolle einnimmt. Sowohl die DAS als auch die KLANS legen einen wichtigen Grundstein, um Deutschland für die Zukunft resilient gegen die Folgen des Klimawandels zu machen. Die Anpassung an den Klimawandel benötigt Mitarbeit auf allen Ebenen: Neben Bundes- und Landespolitik, sind auch die Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen gefragt.  

Der Vergleich der beiden Strategien zeigt im Wesentlichen Gemeinsamkeiten, die das übergeordnete Ziel verfolgen, die Wirtschaft an den Klimawandel anzupassen und die daraus entstehenden Chancen zu nutzen. Die beschriebenen Unterschiede resultieren zum Großteil aus den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen von Bund und Land und unterstreichen die Notwendigkeit von Klimaanpassungskonzepten auf allen Ebenen. Die KLANS fokussiert demnach regionalspezifische Maßnahmen für ein klimaresilientes NRW und eine starke Klimaanpassungswirtschaft. Durch Möglichkeiten, wie die Einrichtung von Reallaboren oder der Resilience Expo, soll die Klimaanpassungswirtschaft gestärkt werden und den Betrieben die Chance gegeben werden, die Klimaanpassung aktiv mitzugestalten. Beide Strategien können als richtungsweisend für die Unternehmen aufgefasst werden. Es entsteht das Zukunftsbild einer klimaangepassten Wirtschaft, die für zukünftige Herausforderungen gewappnet ist und gleichzeitig Lösungen für die Herausforderungen der Klimakrise anbietet.  

Fazit

Insgesamt zeigen die Veröffentlichungen der beiden Strategien, dass die Klimaanpassung in der Politik eine zunehmend größere Rolle einnimmt. Sowohl die DAS als auch die KLANS legen einen wichtigen Grundstein, um Deutschland für die Zukunft resilient gegen die Folgen des Klimawandels zu machen. Die Anpassung an den Klimawandel benötigt Mitarbeit auf allen Ebenen: Neben Bundes- und Landespolitik, sind auch die Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen gefragt.

Der Vergleich der beiden Strategien zeigt im Wesentlichen Gemeinsamkeiten, die das übergeordnete Ziel verfolgen, die Wirtschaft an den Klimawandel anzupassen und die daraus entstehenden Chancen zu nutzen. Die beschriebenen Unterschiede resultieren zum Großteil aus den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen von Bund und Land und unterstreichen die Notwendigkeit von Klimaanpassungskonzepten auf allen Ebenen. Die KLANS fokussiert demnach regionalspezifische Maßnahmen für ein klimaresilientes NRW und eine starke Klimaanpassungswirtschaft. Durch Möglichkeiten, wie die Einrichtung von Reallaboren oder der Resilience Expo, soll die Klimaanpassungswirtschaft gestärkt werden und den Betrieben die Chance gegeben werden, die Klimaanpassung aktiv mitzugestalten. Beide Strategien können als richtungsweisend für die Unternehmen aufgefasst werden. Es entsteht das Zukunftsbild einer klimaangepassten Wirtschaft, die für zukünftige Herausforderungen gewappnet ist und gleichzeitig Lösungen für die Herausforderungen der Klimakrise anbietet.

Alle Beiträge zum Thema: Gesetze, Richtlinien und Strategien der Klimaanpassung

2025-08-14T14:39:12+00:00

Klimaanpassung strategisch gedacht – auf Landes- und Bundesebene!

Seit dem 01. Juli 2024 ist die Klimaanpassung in Deutschland durch das Klimaanpassungsgesetz gesetzlich verankert. Die neue DAS wurde somit nur wenige Wochen nach der Anpassungsstrategie des Landes NRW veröffentlicht. In der DAS werden übergeordnete Ziele in verschiedenen Clustern festgelegt, die Maßnahmen innerhalb der Zuständigkeit des Bundes abdecken. Zusätzlich werden Empfehlungen für Maßnahmen, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, ausgesprochen.  

Im Folgenden werden Synergien und Parallelen sowie Unterschiede der beiden Strategien im Hinblick auf das Handlungsfeld „Wirtschaft" näher beleuchtet. 

2025-02-21T17:46:30+00:00

Klimaanpassung strategisch gedacht – nun auch auf Bundesebene!

Ein Novum: Die Strategie enthält erstmals messbare Ziele zur Klimaanpassung in Deutschland: insgesamt 33 Ziele, die sieben Clustern zugeordnet sind. Die meisten Ziele sollen im Jahr 2030 erreicht werden, einige bis 2050.
Die sieben Cluster lauten „Infrastruktur“, „Land und Landnutzung“, „menschliche Gesundheit und Pflege“, „Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz“, „Wasser“, „Wirtschaft“ sowie ein Cluster mit übergreifenden Themenbereichen.

2025-02-21T17:41:17+00:00

Die neue Klimaanpassungsstrategie des Landes NRW ist da!

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat eine umfassende Klimaanpassungsstrategie verabschiedet, um das Land gegen die Folgen des Klimawandels zukunftssicher zu machen. Diese Strategie entspricht dabei den Vorgaben des Bundes- und Landesklimaanpassungsgesetzes und bietet konkrete Unterstützung für Kommunen, Unternehmen und Bürger:innen.

2024-11-26T23:23:33+00:00

Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS).

Bereits 2008 hat die Bundesregierung die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) beschlossen, die seitdem zweimalfortgeschrieben wurde und in ihren Anlagen den Aktionsplan Anpassung enthält. Hierbei handelt es sich um sog. Maßnahmenpläne, die für verschiedene Handlungsfelder mögliche Maßnahmen zur Klimaanpassung zusammentragen, um ein koordiniertes Anpassungshandeln sicherzustellen. Weitere wichtige Bestandteile des Anpassungsprozesses sind die Klimarisikoanalysen und das Monitoring zur DAS, das regelmäßig die Folgen des Klimawandels und die Wirkung bereits eingeleiteter Anpassungsmaßnahmen für Deutschland beobachtet. Die DAS bildet somit die Grundlage für die Klimaanpassungspolitik in Deutschland.  

2024-11-26T22:04:39+00:00

Bundesweites Klimaanpassungsgesetz (KAnG).

Während die DAS als Rahmenstrategie die allgemeinen Handlungsfelder und Ziele definiert, sorgt das im Juli 2024 in Kraft getretene bundesweite Klimaanpassungsgesetz (KAnG) dafür, dass die Vorgaben verbindlich in Bundesgesetze und -richtlinien integriert werden. Das KAnG schafft demnach die rechtlichen Grundlagen und Instrumente, um die Klimaanpassungsziele der DAS effektiv und nachhaltig umzusetzen.

2024-11-26T22:05:11+00:00

Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG).

Hinzu kommen eigenständige gesetzliche Regelungen der Länder zur Klimaanpassung. Diese haben auch die Ausgestaltung des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes beeinflusst. So wird in der Begründung zum Bundes-Klimaanpassungsgesetz mehrfach auf das Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen verwiesen. Das im Juli 2021 vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedete – deutschlandweit erste Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG) bietet den rechtlichen Rahmen des Klimaanpassungsprozesses in NRW. Mit dem Gesetz schreibt die Landesregierung das Ziel fest, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, Schäden zu minimieren und die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. 

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